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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0536/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Antragstext wird ersetzt durch folgende Fassung:

 

Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs: Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum stärken

 

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel stellt fest: Die Städte in unserem Land sind besondere Orte. Insbesondere die Landeshauptstadt Kiel stand und steht immer wieder im Mittelpunkt der landesgeschichtlichen Entwicklung und ist gleichzeitig ein Ort der Modernisierung. In den Städten entfaltet sich das soziale Leben, hier arbeiten die Menschen nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Städte selbst , hier verbringen sie ihre Freizeit. In den Städten kristallisiert sich kulturelles Leben, hier treffen Handel und Dienstleistungen aufeinander, hier sind die Standorte von Industrie und Gewerbe. Städte sind Orte der Kommunikation und der Integration. Städte stiften Identität und sind Träger von wichtigen öffentlichen Einrichtungen und Infrastrukturen. Ohne die Städte wären Staat und Gesellschaft in Schleswig-Holstein nicht funktionsfähig. Vom Wohl der Städte hängt der Zusammenhalt unseres ganzen Gemeinwesens ab: Ohne Städte kein Staat! Und ohne Staat keine Städte!

 

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel bekräftigt deshalb ihre Entschließung „Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs: Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum stärken“ vom 25. April 2013 (Drs. 0290/2013) und fordert die Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, bei der Erarbeitung, Beratung und Beschlussfassung über den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs vom 04. März 2014 (Landtagsdrucksache 18/1659) und der damit zusammenhängenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften folgende Maßstäbe anzulegen:

 

  1. Zur Bewältigung von in der Vergangenheit aufgelaufenen Schulden der Landeshauptstadt Kiel und anderer Städte ist neben den nun angepassten Konsolidierungshilfen nach dem Finanzausgleichsgesetz ein Altschuldenfonds vorzusehen, der neben den kommunalen auch die staatlichen Gebietskörperschaften berücksichtigt.

 

  1. Die strukturelle Unwucht der kommunalen Finanzausstattung der Landeshauptstadt Kiel und anderer Städte ist durch Initiativen für

        eine stärkere Beteiligung des Bundes an gesamtstaatlich zu tragenden Soziallasten z.B. durch ein Leistungsgesetz des Bundes zur Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ,

        eine verstärkte staatliche Städtebauförderung z.B. das Programm „Soziale Stadt“ und

        durch eine Stärkung der kommunalen Einnahmebasis, insbesondere durch eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer unter Einbeziehung der Freiberuflerinnen und Freiberufler,

 

zu bekämpfen, um langfristig und dauerhaft die notwendige Stärkung der Investitionskraft der Landeshauptstadt Kiel und anderer Städte zu erreichen und deren finanzielle Handlungsfähigkeit in der Zukunft zu sichern.

 

  1. Der Eingriff in den Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 120 Mio. Euro jährlich muss Schritt für Schritt und vollständig zurückgeführt werden. Die Erhöhung der Beteiligung des Landes am Ausbau der Kinderbetreuung ist ein richtiger Schritt, der die Umsetzung einer gesetzlich vorgeschriebenen und zugleich von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel gewollten Aufgabe erleichtert. Ihm müssen weitere Schritte folgen.
     
  2. Der Umfang der von einer Kommune Stadt, Gemeinde oder Kreis wahrgenommenen Aufgabe muss die Höhe der zu gewährenden Finanzausgleichsmittel bestimmen: Wer mehr Aufgaben als andere wahrnimmt, muss auch mehr Geld erhalten. Die Landeshauptstadt Kiel, die als Oberzentrum Dienstleistungen nicht nur für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, sondern für die ganze Region übernimmt und dazu öffentliche Einrichtungen und Infrastrukturen vorhält, muss aufgrund ihrer zentralen Versorgungsfunktion und der geschulterten Aufgaben besser gestellt werden als bisher. Eine starke Landeshauptstadt Kiel bedeutet auch eine starke Region und nützt den Gemeinden des Umlandes.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (Landtagsdrucksache 18/1659) im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist es zweckmäßig, dass die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel als Vertretungsorgan der Kielerinnen und Kieler durch förmlichen Beschluss Maßstäbe formuliert, die aus Sicht der Stadt für die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs leitend sein sollten. Einen gleichlautenden Beschluss hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel bereits in der vergangenen Kommunalwahlperiode am 25. April 2013 gefasst, als die Landesregierung noch mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfes befasst gewesen ist. Da nun der Schleswig-Holsteinische Landtag über den erarbeiteten Gesetzentwurf berät und zudem seit dem 01. Juni 2013 eine neue Kommunalwahlperiode begonnen hat, ist eine Bekräftigung der Entschließung vom 25. April 2013 sachgerecht. Der ursprünglich von der Ratsfraktion DIE LINKE eingebrachte Antrag beschränkt sich auf die Rückführung des früheren Eingriffs in den Kommunalen Finanzausgleich und greift zu kurz, weil er andere elementare Aspekte der kommunalen Finanz(unter)ausstattung verschweigt und nicht benennt, dass die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel diese Rückführung bereits gefordert hat. Der getroffene Beschluss der Ratsversammlung ist der Landesregierung und dem Schleswig-Holsteinischen Landtag mitzuteilen.

 

 

gez. Ratsherr Falk Stadelmannf.d.R.

gez. Ratsherr Wolfgang Schulz

SPD-Ratsfraktion

 

gez. Ratsfrau Dagmar Hirdesf.d.R.

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Ratsfrau Antje Danker

SSW

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Beschlüsse

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Jun 19, 2014 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen