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Interfraktioneller Antrag - 0551/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu TOP 10.7 Mehr Sozialwohnungen für Kiel und Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; SSW, fraktionslos
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 19, 2014
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Antrag
Änderungsantrag:
Der Antrag erhält folgende Fassung:
Die Ratsversammlung stellt fest, dass sich mit dem Wegfall der Belegungsbindung für landesweit 15.000 Sozialwohnungen zum 30.06.2014 die Situation auf dem Wohnungsmarkt für Haushalte mit geringen Einkommen verändert. Besonders betroffen sind Gebiete mit Mangel an preiswertem Wohnraum, wie das Hamburger Umland, die kreisfreien Städte Kiel und Lübeck sowie einzelne Bädergemeinden.
Die Kieler Ratsversammlung fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, ihre Bemühungen bei der Schaffung preiswerter Mietwohnungen fortzuführen, ihre Förderpolitik dahingehend weiter zu verstärken und mit einer langfristigen Strategie den sukzessiven Wiederaufbau eines größeren Sozialwohnungsbestandes fortzuführen.
Dazu sollen weiter Landesmittel bereitgestellt werden.
Das Zweckvermögen Wohnungsbau wieder gänzlich für die Wohnraumförderung Verwendung finden.
Die derzeit von der Landesregierung praktizierte Eigenheimförderung in den genannten Gebieten im Gleichgewicht mit der Förderung des sozialen Wohnungsbau zu halten.
Der Oberbürgermeister und die Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in den Gremien von Städtebund und Städtetag werden aufgefordert, sich mit der Landesregierung über zielführende Beiträge der Kommunen zu dieser Strategie zu verständigen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit dem am 01.07.2009 in Kraft getretenen Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) ist die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein völlig neu geregelt worden. Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gezahlte Kostenmiete wurde als "Basismiete" neu definiert und für fünf Jahre festgeschrieben. Zusätzlich sind die öffentlich-rechtlichen Belegungsbindungen, die Laufzeiten zwischen 45 und 70 Jahren beinhalteten, auf eine Laufzeit von maximal 35 Jahren verkürzt worden. Mit dem 30.06.2014 verlieren von den knapp 65.000 verbliebenen Sozialwohnungen infolge der Gesetzesänderung gleich 15.000 ihre Belegungsbindungen. Damit sinkt der Bestand besonders preiswerter Wohnungen auf unter 50.000 Einheiten.
Davon betroffen sind die Gebiete, die ohnehin schon unter Druck stehen, neben dem Hamburger Umland, einigen touristisch stark nachgefragten Bädergemeinden besonders die Schleswig-Holsteinischen Großstädte Lübeck und Kiel.
Um einen nennenswerten Dämpfungseffekt auf den Wohnungsmarkt auszuüben und sicherzustellen, dass einkommensschwache Haushalte eine realistische Chance haben, eine preiswerte Wohnung zu bekommen, müssten nach Berechnungen des Pestel-Institutes in Hannover für Schleswig-Holstein 152.000 Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Die derzeitige Versorgung mit preiswertem Wohnraum deckt somit nur ein Drittel des festgestellten Bedarfs. Gleichzeitig nimmt die Zahl einkommensschwacher Haushalte dramatisch zu. Prekäre Arbeitsverhältnisse, gebrochene Erwerbsbiografien, sinkende Renten, eine zunehmende Altersarmut und die Zunahme von Singlehaushalten führen unweigerlich zu einem Anstieg der relativen Wohnkostenbelastung, sodass ein steigender Bedarf an Sozialwohnungen objektiv festzustellen ist.
gez. Ratsherr Claus Wittig f.d.R.
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Arne Langniß f.d.R.
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsfrau Antje Danker
SSW
