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Antrag der Verwaltung - 0310/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewerbung der Landeshauptstadt Kiel als Standort für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe in Kiel 2024 oder 2028 - Außerplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Apr 27, 2015
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Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird gem. § 95d GO der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 730.000 € für die Einleitung der weiteren Schritte zur Erstellung der Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe in Kiel 2024/2028 (Drs. Nr. 0309/2015) im
Teilplan: 511 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Produkt (neu): 511007 Olympische Segelwettbewerbe 2024
Kostenträger: 51100701 Planungsleistungen und Öffentlichkeitsarbeit
Kostenstelle: 50132 Olympiabewerbung
Sachkonto: 52910700 Sonstige Aufwendungen der Öffentlichkeitsarbeit
Finanzkonto: 72910700 Sonst. Auszahlungen der Öffentlichkeitsarbeit
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Grundsteuer B in Höhe von 500.000 €
Teilplan: 611 Steuern, allgemeine Zulagen und allgemeine Umlagen
Kostenträger: 61100101 Steuern, allgemeine Zulagen und allgemeine Umlagen
Kostenstelle: 60001 Allgemeine Finanzwirtschaft
Sachkonto: 40120000 Grundsteuer B
Finanzkonto: 60120000 Grundsteuer B
sowie Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen in Höhe von 230.000 €
Teilplan: 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Kostenträger: 61200101 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Kostenstelle: 60001 Allgemeine Finanzwirtschaft
Sachkonto: 55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
Finanzkonto: 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Selbstverwaltung zu informieren, sollte sich der Gesamtkostenrahmen im weiteren Verfahren verändern.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
- Anlass und Zielsetzung
Mit der Entscheidung der Evaluierungskommission, bestehend aus dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Deutschen Segler Verband (DSV) und der Freien- und Hansestadt Hamburg am 13. April 2015, dass die Landeshauptstadt Kiel Segelstandort für die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024/2028 wird, sind alle erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten. Die Verwaltung legt dazu eine gesonderte Beschlussvorlage vor (Drs. Nr. 0309/2015).
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Oberbürgermeister seine Zustimmung nach §§ 95 d und f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt, gemäß § 4 der Haushaltssatzung 2015, 100.000 €. Bei außerplanmäßigen Aufwendungen über 100.000 € ist die Zustimmung der Ratsversammlung erforderlich. Zielsetzung ist es daher, dass die Ratsversammlung einen Beschluss über die voraussichtlich noch anfallenden außerplanmäßige Ausgaben und deren Deckung fasst.
- Kosten
2.1 Kosten bis zur Entscheidung über den Segelstandort
Bis zu Entscheidung über den Segelstandort sind seit dem 19. Februar 2015 Kosten in Höhe von insgesamt rund 60.000 € angefallen. Dies umfasst, neben den in der Beschlussvorlage Drs. Nr. 0084/2015 benannten Kosten für die Infokampagne, Kosten für den Besuch der Kommission sowie Aufwandsentschädigungen für die Büros, die Angebote für die Machbarkeitsstudie sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt haben.
Die Deckung für die bereits angefallenen außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von
60.000 € erfolgt über Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen (siehe Antrag).
2.2 Kosten nach der Entscheidung über den Segelstandort
Die Gesamtkosten, die im Rahmen der Bewerbungsphase noch bis zur Abgabe des Mini-Bid-Books im Januar 2016 anfallen, werden daher noch auf 730.000 € geschätzt.
Bisher sind noch keine Abstimmungen zum weiteren Verfahren mit dem DOSB sowie der Stadt Freien und Hansestadt Hamburg insbesondere zur Gründung der Bewerbungsgesellschaft erfolgt, sodass der Kostenrahmen insgesamt ggf. anzupassen ist.
Das Land Schleswig-Holstein hat für die Jahre 2016 und 2017 eine Förderung in Höhe von jährlich 1 Mio. Euro insbesondere zur Sportförderung vorgesehen. Die Förderrichtlichtlinien werden derzeit erarbeitet. Außerdem plant eine Initiative der Wirtschaft u.a. bestehend aus der IHK Kiel sowie dem Kieler Yacht-Club eine Gesellschaft zu gründen, um die Bewerbung der Landeshauptstadt Kiel finanziell zu unterstützen.
Im besten Fall reduzieren sich daher die erforderlichen städtischen Mittel durch die Initiativen des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wirtschaft im Laufe des weiteren Verfahrens noch.
Oberbürgermeister
