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Antrag der Verwaltung - 0860/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Achte Nachtragssatzung zur Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel (Abfallsatzung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Nov 4, 2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 19, 2015
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die vorgelegte Nachtragssatzung enthält folgende Änderungen
(die Änderungen des Satzungstextes sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):
1.Verpackungsmaterial (§ 11 Abs. 1):
Im Satz 1 wird das Datum der Verpackungsverordnung korrigiert.
2.Schadstoffbelastete Abfälle (§ 15 Abs. 5):
Bislang gibt die Satzung vor, dass Nachtspeicheröfen ausschließlich von zertifizierten Fachfirmen abgebaut, verpackt und angeliefert werden. Der ABK kann die Ordnungsmäßigkeit oben genannter Vorgaben im laufenden Hofbetrieb in keiner Weise überprüfen. Es ist allein entscheidend, ob die Geräte in ordnungsgemäßer Verpackung angeliefert werden. Ist dies gewährleistet, können das Handling und die Lagerung der Geräte auf dem Hof ohne Einschränkung gefahrlos gewährleistet werden. Daher ist an dieser Stelle lediglich vorzugeben, wie die ordnungsgemäße Verpackung auszusehen hat. Das ElektroG sieht ausdrücklich das Recht des örE zur Zurückweisung von unzureichend verpackten und/oder beschädigten Geräten vor. Unzureichend verpackte Geräte hat der Anlieferer dann geeignet nachzuverpacken. Sollte der Anlieferer hingegen auf der Entsorgungspflicht des ABK bestehen, muss letzterer die dann anfallenden Kosten für die erforderlichen Sicherungs- Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen an den Anlieferer weitergeben können.
3.Behälterarten (§ 19 Abs. 1 Nr. 1)
Die Restmüllanalyse hat ergeben, dass der Papieranteil in den Kieler Restmülltonnen viel zu hoch ist. Gleichzeitig hat ein Benchmark gezeigt, dass in Kiel sowohl das zur Sammlung eingesetzte Behältervolumen als auch die dabei erzielte Altpapiersammelmenge pro Einwohner deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte liegt. Es wird also zu viel Papier über die Restmülltonne entsorgt. Ein Blick auf den vor Ort aufgestellten Bestand der Blauen Tonnen zeigt, dass ca. die Hälfte des zur Sammlung eingesetzten Tonnenvolumens von den kleinen 120 l-Behältern getragen wird. Diese Behälter sind, gemessen am tatsächlich benötigten Volumen, offenbar zu klein. Daher sollen künftig nur noch Papiersammelbehälter mit mindestens 240 l Inhalt neu aufgestellt werden. Sind beim Behältertransport allerdings Treppenstufen zu überwinden, muss es aus Arbeitsschutzgründen an diesem Standort beim Einsatz von 120 l-Behältern bleiben.
4. Behälterkapazität (§ 21 Abs. 4)
Ab dem 01.01.2016 werden Papiertonnen mit einem Volumen von 60 l je Woche zugrunde gelegt.
Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1Nachtragssatzung
Anlage 2Synopse
Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorlage zur Kenntnis genommen.
Dr. Ulf Kämpfer
Der Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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103 kB
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2
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öffentlich
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27,2 kB
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