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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0870/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Im Stadtteil Kiel-Suchsdorf wird für das Baugebiet Steenbeker Weg, Steekberg und Bahnlinie Kiel-Eckernförde der Bebauungsplan Nr. 944 Teil II „Gewerbegebiet Steekberg“ als Satzung beschlossen.

 

  1. Der Begründung (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Geltungsbereich

Das Plangebiet ist begrenzt im Norden durch das „Bauhaus“ (Bebauungsplan Nr. 839), im Osten durch die Bahntrasse, im Süden durch das Gewerbegebiet Steekberg (Bebauungsplan Nr. 944 Teil I) und im Westen durch die Straßen Steekberg und Steenbeker Weg.

 

Im Plangebiet werden ein Gewerbegebiet und eine nördlich anschließende öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die Westgrenze des Plangebietes bildet der Bürgersteig an der Straße Steekberg als Teil der Verkehrsfläche. Zurzeit sind ein Discounter mit einer Verkaufsfläche unter 800 m2 und die dazugehörigen Stellplätze auf der Gewerbefläche angesiedelt.

 

II. Planungsziel

Im Mai 2013 wurde eine Bauvoranfrage auf Umbau und Erweiterung des bestehenden Discounters zu einer Verkaufsfläche von 1.200 m² gestellt. Da ein derartiges Vorhaben nicht mit dem Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept vereinbar ist, soll der Bebauungsplan Nr. 944 Teil II mit Festsetzung eines Gewerbegebietes und Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel zur Klarstellung der Sachlage beitragen.

Vorhaben mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten sind nur noch in den zentralen Versorgungsbereichen insbesondere in den Nahversorgungszentren zur wohnortnahen Grundversorgung vorgesehen. Analog zur Neuansiedlung gilt diese Ansiedlungsregel auch für Verlagerungen und Erweiterungen bestehender Betriebe.

Das Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Kiel (GEKK 2010) hat die Sicherung und Entwicklung der Zukunftsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche mit ihren jeweiligen funktionalen Zuordnungen zum Ziel. Für die Nahversorgung des wachsenden Stadtteils Suchsdorf mit ca. 9.000 Einwohner/innen soll der als Nahversorgungszentrum beschlossene Standort Rungholtplatz aktiviert werden.

Der Bebauungsplan Nr. 944 Teil II grenzt an den Sonderstandort Suchsdorf/Eckernförder Straße nach GEKK 2010. Dieser Sonderstandort umfasst zwei großflächige Lebensmittelrkte an der Kreuzung Eckernförder Straße/Steenbeker Weg, die in peripherer Lage eine stadtteilübergreifende Versorgungsfunktion in Ergänzung zu den zentralen Versorgungsbereichen wahrnehmen.

Die Genehmigung des bestehenden Discounters erfolgte vor Beschluss des GEKK 2010. Damalige Überprüfungen der Einzelhandelssituation hatten zu keinen Bedenken Anlass gegeben, solange ein Vorhaben unterhalb der Großflächigkeit von max. 800 m² Verkaufsfläche blieb. Die Ansiedlung eines Discounters mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² wurde daher nach § 34 BauGB genehmigt.

 

III. Aufstellungsverfahren

Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Dieser Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und dient durch konkrete Regelungen der Bestandssicherung des vorhandenen Gewerbegebietes.

 

Der Aufstellungsbeschuss zum Bebauungsplanverfahren Nr. 944 Teil II "Gewerbegebiet Steekberg" wurde nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) am 09.01.2014 vom Bauausschuss gefasst. Im Verlauf des weiteren Bebauungsplanverfahren kristallisierte sich jedoch heraus, dass ein Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) der bessere Weg ist, da im Gewerbegebiet Steekberg ein bereits vorhandenes Gewerbegebiet mit konkreten Festsetzungen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens versehen wird. Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 BauGB liegen vor:

 

  1. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die vorhandene Eigenart des Gewerbegebietes Steekberg wird nicht geändert. Der bereits rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 944 Teil I wird durch den Teil II ergänzt.

 

  1. Der Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen.

 

  1. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura - 2000 - Gebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen nicht. Sowohl Europäische Vogelschutzgebiete als auch sogenannte Fauna - Flora - Habitat - Gebiete sind zu weit entfernt, um nachteilige Auswirkungen auf diese Gebiete befürchten zu lassen.

 

Somit wird der Bebauungsplan Nr. 944 Teil II „Gewerbegebiet Steekberg“ gemäß § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und bekanntgemacht.

 

Es wurde nicht von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

IV. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 30.12.2014 über die Planung unterrichtet und um Äußerung bis zum 02.02.2015 gebeten.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgte in der Zeit vom 12.01.2015 bis zum 23.01.2015 durch öffentlichen Aushang der Planungsvorstellungen im Rathaus sowie durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Suchsdorf am 13.01.2015.

 

V. Beschluss und öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 944 Teil II wurde am 07.05.2015 vom Bauausschuss beschlossen. Die Öffentliche Auslegung erfolgte nach öffentlicher Bekanntmachung am 29.05.2015 in der Zeit vom 05.06.2015 bis zum 06.07.2015. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.05.2015 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten.

 

Die in den Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.

 

Ortsbeirat

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Planung in der Sitzung des Ortsbeirates Suchsdorf am 13.01.2015 durch Vertreter des Stadtplanungsamtes dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit ausführlich erläutert.

 

Der Ortsbeirat Suchsdorf erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

 

Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 2: Begründung

Hinweis: Die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 944 Teil II kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 5, 2015 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 19, 2015 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen