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Geschäftliche Mitteilung - 0897/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
„Intermodaler Hafenausbau Kiel: Seitenrampen Ostuferhafen - Ausbau des Ostuferhafens Kiel als intermodale Schnittstelle durch Errichtung einer Doppelrampenanlage zur seitlichen Be- und Entladung von RoRo-Schiffen“ – Förderprojekt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (2014-2020)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 4, 2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 19, 2015
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Die Landeshauptstadt Kiel hat im Oktober 2015 unter dem Namen: "Intermodaler Hafenausbau Kiel: Seitenrampen Ostuferhafen - Ausbau des Ostuferhafens Kiel als intermodale Schnittstelle durch Errichtung einer Doppelrampenanlage zur seitlichen Be- und Entladung von RoRo-Schiffen“ für die SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG einen GRW-Förderantrag im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (2014-2020) gestellt.
Ziel des Projektes ist die Schaffung einer technisch-operativen Ergänzung der vorhandenen kaiseitigen Infrastruktur um eine Seitenrampenanlage, um für Typschiffe im RoPax-Verkehr eine Perspektive für Kapazitätsausweitungen und die hierfür notwendige Verdichtung der Be- und Entladetechnik zu bieten (vgl. Anlage).
Damit reagiert die SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG auf die zunehmenden Schiffsgrößen auf der Ostsee, mit denen sowohl die Transportkapazitäten im Ost-West-Verkehr erweitert als auch die Konkurrenzfähigkeit des Seeweges gegenüber dem Landweg gestärkt wird. Hintergrund sind die seit 2015 geltenden strengeren Schwefelgrenzwerte, die die Reedereien zur Verwendung hochpreisiger schwefelarmer Treibstoffe oder zu kostenintensiven Maßnahmen, z.B. den Einbau von Abgasreinigungsanlagen zwingen. Da insbesondere im Ost-West-Verkehr, d.h. die Fahrtgebiete Russland und Baltikum betreffend, der Seeweg dem unmittelbaren Verlagerungsdruck durch den küstenparallelen Landweg unterliegt, bestehen für die Reeder keine Möglichkeiten, diese Mehrkosten über die Preise, d.h. eine Erhöhung der Frachtraten zu erwirtschaften. Zur Gegenfinanzierung dieser Belastungen setzen die Reedereien daher auf Kapazitätserhöhungen, um Mengeneffekte in der Kosten- und Erlösstruktur zu realisieren und dadurch die Transportkosten des Seeweges im Sinne des „From-Road-to-Sea-Prinzips“ weitestmöglich stabil und wettbewerbsfähig zu halten.
Um die entsprechenden Mehrmengen an Ladung während der vorgegebenen Hafenliegezeit laden und löschen zu können, sollen zusätzliche seitliche Ladeöffnungen für Unter- und Oberdeck geschaffen werden. Hiermit einhergehend muss die Hafeninfrastruktur um ein voll funktionsfähiges Seitenrampenbauwerk ergänzt werden. Für diese, im RoRo-Verkehr auf der Ostsee nicht untypische Seitenbe- und –entladung steht daher eine für übliche Deckshöhen und unitisierte Ladungseinheiten, d.h. LKW, Trailer und Hafenzugmaschinen geeignete doppelte Rampenkonstruktion in Planung, wobei für die „untere“ Rampe ein Einschnitt in die Kaikante für die Rampenverbindung mit der unteren Decksebene erforderlich und als „obere“ Rampe eine für typische Ladungsgewichte konzipierte aufgeständerte Auffahrt zu errichten ist. Durch das Zusammenspiel fester und beweglicher Komponenten ist die Anlage bei unterschiedlichen Wasserständen und für unterschiedliche Schiffe/Deckshöhen nutzbar.
Die bauliche Konzeption umfasst im Einzelnen:
1. Erd-, Pflaster- und Betonarbeiten zur baulichen Anpassung der Kaikante und der Anrampung zu den unbeweglichen wie beweglichen Rampenteilen,
Verlegung eines Kabelleerrohrsystems für die Anschlussmöglichkeit an einen vorhandenen Schaltkasten (Strom),
Gründungs- und Betonarbeiten zur Errichtung der festen, d.h. unbeweglichen Komponente und für die Aufnahme der beweglichen Rampenteile,
Rückbau einer vorhandenen Polleranlage, Neubau eines rückverlegten Sturmpollers
Geschätzte Investitionskosten incl. Nebenkosten, vorbehaltlich konkretisierter
Planung und nachzureichender baufachlicher Unterlagerd. 2,4 Mio. €
2. Herstellung, Lieferung und Einbau von zwei festen Rampen und der beweglichen, an die Schiffsstrukturen angepassten höhenverstellbaren Stahlrampen einschließlich Hydraulikvorrichtungen etc.
Geschätzte Investitionskosten incl. Nebenkosten, vorbehaltlich konkretisierter
Planung und nachzureichender baufachlicher Unterlagerd. 1,5 Mio. €
Das Gesamtprojekt umfasst demnach - vorbehaltlich konkretisierter Planung und nachzureichender baufachlicher Unterlage – ein Investitionsvolumen von rd. 3,9 Mio. €.
Mit dem Förderantrag wird eine Förderquote von 60 %.
Dementsprechend setzt sich die Finanzierung wie folgt zusammen:
Förderfähige Kosten:rd. 3,90 Mio. €
Beantragte Fördermittel (Förderquote 60 %):rd. 2,34 Mio. €
Eigenanteil der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG:rd. 1,56 Mio. €
Das Projekt wurde dem Aufsichtsrat gegenüber am 01.09.2015 im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung über die 5-Jahresplanung der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG mit einem Investitionsvolumen von 4 Mio. € benannt. Ein entsprechender Beschluss ist im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2016 für die Dezember-Sitzung 2015 vorgesehen.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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