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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0919/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Nachstehend wird der Sachstand der Bearbeitung des Arbeitsprogramms (Drs.-Nr. 0181/2011), zum Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept (GEKK) (Drs.-Nr. 0861/2010) zur Kenntnis gegeben.

Allgemeines:

Der Bericht bezieht sich auf die vergangenen 18 Monate (das Jahr 2014 bis Mitte 2015)

In diesen Monaten wurden Gespräche mit mehreren ber-)regional tätigen Einzelhandelsketten hinsichtlich konkreter Erweiterungs-, Umbau- oder Neubauprojekte geführt. Ziel dieser Gespräche war es unter anderem, konkrete Absichten der Unternehmen zu erfahren, um diese mit denen der Landeshauptstadt Kiel abzugleichen. Im Vordergrund steht die Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche im Kieler Stadtgebiet.

Darüber hinaus wurde auch die Möglichkeit zur Ansiedlung eines CAP-Marktes (vgl. Drs.-Nr. 0317/2011) thematisiert. Bis heute konnte jedoch kein passender Standort, der den Ansiedlungskriterien der GdW Süd entspricht, identifiziert werden.

Der Bericht ist wie folgt inhaltlich gegliedert:

A.Behebung von Nahversorgungsdefiziten

B.Aufwertung von Zentralen Versorgungsbereichen

C.Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben

  1. Behebung von Nahversorgungsdefiziten:
  1. Elmschenhagen, inkl. Kroog:
  1. Ergebnis / Sachstand:

Eine Einzelhandelsexpertise zur Nahversorgungssituation im gesamten Stadtteil Elmschenhagen wurde im Mai 2014 durch einen externen Gutachter erstellt.

Bestandteil der Untersuchung war neben der Einzelhandels-Bestandssituation in den beiden Nahversorgungszentren auch eine gutachterliche Einschätzung zur Ansiedlungsfähigkeit eines Lebensmitteldiscounters für den Bereich Reichenhaller / Sonthofener Straße, um die Unterversorgung in Kroog zu beheben.

Gutachterliche Einschätzung:

Einzugsgebiet für eine Discounteransiedlung ist zu klein, im Mittel werden 7.000 Einwohner (EW)r eine (Neu-)Ansiedlung benötigt; der geprüfte Standort weist im Nahbereich (500m-Radius) rd.2.800 EW auf.


  1. Weitere Vorgehensweise:

Bei Anfragen von z.B. kleinflächigen Lebensmittelanbietern (z.B. Nachbarschaftsläden o.ä.) werden diese unterstützt.

Weiteres zu Elmschenhagen unter B.7.

 

  1. Wellsee:
  1. Ergebnis / Sachstand:

Der Standort Liselotte-Hermann-Straße / Segeberger Landstraße wird auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 996V als so genannter solitärer Nahversorgungsstandort gem. GEKK ausgebaut.

  1. Weitere Vorgehensweise:

Der Bebauungsplans Nr. 996V ist inzwischen rechtskräftig. Der Penny-Lebensmitteldiscounter befindet sich derzeit im Bau.

  1. Russee / Hammer:
  1. Ergebnis/ Sachstand:

Ähnlich dem Sachstand für Elmschenhagen/ Kroog werden die notwendigen Ansiedlungskriterien für einen Lebensmittelmarkt (z.B. Lebensmitteldiscounter) im Bereich Hammer nicht erreicht (u.a. Mindesteinwohnerzahl). Das Nahversorgungszentrum Russee erfüllt seine Aufgabe zur Versorgung der Wohnbevölkerung.

  1. Weitere Vorgehensweise: Entfällt zurzeit
  1. Aufwertung von Zentralen Versorgungsbereichen:
  1. Kieler Innenstadt (Hauptgeschäftsbereich)
  1. Ergebnis/ Sachstand:

Die Situation in der Kieler Innenstadt gestaltet sich derzeit positiv. Mehrere Projekte, die auch r die Aufwertung der Gesamtsituation des Einzelhandels rderlich sind, befinden sich in Realisierung (z.B. Alte Feuerwache), in Vorbereitung (z.B. Schlossquartier) oder in Planung (z.B. Kleiner-Kiel-Kanal).

Siehe hierzu auch C. Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben.

Es ist zu beobachten, dass kleinere Leerstände von Ladenlokalen in den Hauptgeschäftslagen schnellst möglich wiederbelegt werden können.

  1. Weitere Vorgehensweise:

glichst schnelle Umsetzung der geplanten Projekte und Implementierung einer Baustellenkoordination.

Die inzwischen beschlossenen „Leitlinien zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten in Kiel - Vergnügungsstättenleitlinien“ (vgl. Drs. Nr. 0638/2015) sollen u.a. zum Schutz vor möglichen „Trading-Down-Tendenzen“ auch in der Kieler Innenstadt dienen, um den Einzelhandelsstandard nachhaltig sichern zu können.

Die Gestaltungsoffensive Innenstadt (vgl. Drs. Nr. 0514/2015) soll zukünftig und dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu verbessern.

  1. Das besondere Stadtteilzentrum Holtenauer Straße
  1. Ergebnis/ Sachstand:

Das besondere Stadtteilzentrum Holtenauer Straße stellt sich auch weiterhin als vitales Zentrum dar. Seine anerkannte auch überregional bedeutsame Ausstrahlungskraft trägt beispielsweise dazu bei, dass kleinere Leerstände in kürzester Zeit ausgeglichen werden können.

Das Ladenlokal „Schlemmer Markt Freund“ in der Holtenauer Straße 70 konnte nach einem Brand schnellst möglich saniert und wieder eröffnet werden.

  1. Weitere Vorgehensweise:

Das Stadtteilzentrum ist auch weiterhin, als bedeutsame Ergänzung zum Hauptgeschäftsbereich der Kieler Innenstadt zu betrachten.

Ziel ist es auch weiterhin die Attraktivität des Zentrums zu stärken. Maßnahmen, die dies unterstützen (z.B. im Bereich der verkehrlichen Erschließung), werden begrüßt. Die Anwendung der o.g. „Vergnügungsstättenleitlinien“ ist als sinnvoll einzustufen.

  1. Nahversorgungszentrum Rungholtplatz in Suchsdorf:
  1. Ergebnis / Sachstand:

Nachdem die Pläne zur Umgestaltung der Bushaltestelle am Rungholtplatz (Drs. 0367/2014) auf wenig Befürworter aus dem Stadtteil geführt haben, wurden durch die Stadtverwaltung zwei Stadtteilversammlungen durchgeführt (vgl. Drs. Nr. 0128/2015).

Der Markt am Rungholtplatz 1 wurde für Teilflächen mit einer Zwischennutzung belegt (Kerzenhandel). Nach den Versammlungen haben zudem Gespräche mit den lokal ansässigen Einzelhändlern, Mitgliedern des Ortsbeirates, der Fachverwaltung und regional tätigen Einzelhandelsunternehmen stattgefunden.

  1. Weitere Vorgehensweise:

Fortführung der Überlegungen zum Entwickeln eines multifunktional nutzbaren Orts zum Treffen, Aufhalten sich versorgen und versorgt werden.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 944 Teil II - Bereich Steekberg 1 (Drs. 1150/2013) wurde Ende 2013 gefasst. Ziel ist vordringlich der Schutz des Nahversorgungszentrums durch Ausschluss von weiterem zentrenrelevantem Einzelhandel an diesem dezentralen Standort, um am Rungholtplatz die Chancen für eine Ansiedlung neuen Handels nicht weiter zu reduzieren. Der Bebauungsplan steht kurz vor der Rechtskraft.

  1. Nahversorgungszentrum Gurlittplatz in Steenbek / Projensdorf:
  1. Ergebnis / Sachstand:

Der nach Erweiterung wieder eröffnete Nahversorger hat seine Aufgabe erfolgreich aufgenommen

  1. Weitere Vorgehensweise: Entfällt zurzeit
  1. Nahversorgungszentrum Russee:
  1. Ergebnis / Sachstand:

Der Umbau (Backnische) und die Erweiterung des LIDL Marktes sind inzwischen abgeschlossen. Der Markt liegt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches gem. GEKK.

  1. Weitere Vorgehensweise: Entfällt zurzeit
  1. Nahversorgungszentrum Neumühlen-Dietrichsdorf:
  1. Ergebnis/ Sachstand:

Das Nahversorgungszentrum kann heute als voll funktionsfähig und vital angesehen werden. Die im Bebauungsplan Nr. 898 am Langen Rehm angestrebte Konzentration des Einzelhandels an einem Ort hat sich etabliert.

  1. Weitere Vorgehensweise:

Um den Versorgungsauftrag des Nahversorgungszentrums auch nachhaltig sicherstellen zu können, wurden im direkten Umfeld Maßnahmen zum Schutz vorgenommen. Hierzu zählt auch der einfache Bebauungsplan Nr. 1002 "Masurenring", welcher kurz vor der Fertigstellung steht.

  1. Nahversorgungszentren Elmschenhagen Nord und Süd:
  1. Ergebnis / Sachstand:

Die unter A.1 benannte Einzelhandelsexpertise zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten für Einzelhandelsbetriebe am Bebelplatz in Elmschenhagen Süd auf.

Um alle Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtteil ausloten zu können, die sowohl die Sicherung der Nahversorgung in Elmschenhagen Nord (Bebelplatz) wie auch in Elmschenhagen Süd (Andreas-Hofer-Platz) wurde auch hier, wie bereits unter B. 3. am Rungholtplatz eine erste Stadtteilversammlung durchgeführt.

  1. Weitere Vorgehensweise:

Die Ergebnisse aus der ersten Versammlung wie auch das weitere Vorgehen werden in einer zweiten Versammlung im Frühjahr 2016 vorgestellt.

  1. Stadtteilzentrum Pries / Friedrichsort:
  1. Ergebnis/ Sachstand:

Die Bearbeitung der Stadtteilentwicklungskonzepte für Holtenau und Pries/ Friedrichsort (Drs.-Nr. 0082/2011) konnte abgeschlossen werden.

Eine Baugenehmigung für die Erweiterung inkl. Backnische des LIDL-Marktes in der Falckensteinerstraße 40 wurde erteilt (Lage innerhalb des ZVB).

Der Sky-Markt „An der Schanze 40“ hat seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen und dient als Magnetbetrieb innerhalb des Stadtteilzentrums.

Am Sky-Standort Zum Dänischen Wohld konnte bislang noch keine Nachnutzung erfolgen.

  1. Weitere Vorgehensweise:

Durch die Anpassung des Sky-Marktes an aktuelle Anforderungen an Verbrauchermärkte ist der Standort An der Schanze nachhaltig gesichert worden.

Weitere Maßnahmen zur Entwicklung und Sicherung des Stadteilzentrums ergeben sich darüber hinaus aus dem Integrierten Handlungskonzept (Bericht 4) im Rahmen des Integriertes StadtTEILentwicklungskonzept Kiel Pries/ Friedrichsort (vgl. Drs. Nr. 0892/2015, Seite 17-18). Beispielhaft seien hier folgende Maßnahmenvorschläge zu nennen:

  • Bereitstellung von zeit- und standortgemäßen Einzelhandelsflächen/ Angebot an Flächen im Segment 400 bis 1.200 m² erhöhen.
  • Vermeidung von Ansiedlungen in nicht-integrierten Lagen.


  1. Nahversorgungszentrum Holtenau:
  1. Ergebnis / Sachstand:

Am Eckener Platz, der sich zentral innerhalb des Nahversorgungszentrums Holtenau befindet, stehen aktuell keine Ladenlokale mehr leer. Die Nachnutzung für den leerstehenden Kloppenburg-Drogeriemarkt fand durch einen Fachhandel für Kaminbau (nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel) statt.

Die Nahversorgung kann durch den Sky-Markt auch weiterhin sichergestellt werden.

  1. Weitere Vorgehensweise:

Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltssituation und Verbindung der Nutzungen auf beiden Seiten der Richthofenstraße ergeben sich aus dem Integrierten Handlungskonzept (Bericht 4), das im Rahmen des Integrierten StadtTEILentwicklungskonzepts Kiel Holtenau erarbeitet wurde. Erste Überlegungen u.a. für eine Neugestaltung des Eckener Platzes sind darin formuliert worden (vgl. Drs. Nr. 0892/2015, Bericht 4, Seite 20-22).

  1. Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben:
  1. Schreventeich / Hasseldieksdamm:

Der Vollsortimenter (Markant, Alte Weide 4) ist voll in Funktion.

Der Sky-Neubau in der Gutenbergstr. 77 hat seinen Betrieb aufgenommen.

Auch der Baufachhandel BAUHAUS ist inzwischen umgebaut und in Nutzung.

  1. Hassee / Vieburg:

Gewerbegebiet Töpfergrube:

Ein Antrag zur Neustrukturierung des Einzelhandelsbestands (EDEKA und Aldi) liegt vor. Das Planvorhaben ist kompatibel mit den Empfehlungen, Zielen und Ansiedlungsregeln des GEKK. Das Vorhaben dient als ergänzender, zentrenverträglicher Nahversorgungsstandort (Aussage vom Gutachterbüro Junker und Kruse, im August 2011).

  1. Sonderstandort des Typs B Elmschenhagen:

Innerhalb des Sonderstandortes sind sowohl die Erweiterung des bestehenden Famila-Marktes in der Preetzer Straße 298 genehmigt als auch die Erweiterung des LIDL-Marktes in der Preetzer Straße 306 bereits umgesetzt worden. Zwischenzeitlich befindet sich auch der Famila-Markt im Bau (Entscheidungen nach § 34 BauGB).

  1. Sonderstandort des Typs B Suchsdorf:

Der erweiterte EDEKA-Markt ist gemäß eines älteren Bebauungsplanes erweitert und unter Nutzung genommen worden.

  1. Sonderstandort des Typs B Russee / Hassee

Der Bebauungsplan Nr. 984 zur Erweiterung des Famila Marktes am Seekoppelweg 2 in Hassee ist inzwischen rechtskräftig. Die Verkaufsfläche soll gemäß Bebauungsplan zukünftig 4.180 m² betragen.

  1. Mitte:

Die Planungen zur Ansiedlung des belmarktzentrums (Bebauungsplan Nr. 988) sind weiter vorangeschritten. Weitere Informationen hierzu in der Gläsernen Akte unter www.kiel.de. Der Bebauungsplan befindet sich noch im Verfahren.

Derzeit wird die ehemalige Karstadt-Sport Filiale am Asmus-Bremer-Platz durch die Firma Münster Accessoires zwischengenutzt.

In der Andreas-Gayk-Straße 13 hat ein „BoConcept impressions-Store“ (Möbel-Fachhandel, „Urban Danish Design“) eröffnet (Lage innerhalb des ZVB).

Die Umstrukturierung des Leik-Komplexes am Bootshafen (Holstenstraße 21-27) ist überwiegend abgeschlossen. Zu den neuen Nutzungen zählen neben Einzelhandelsnutzungen im EG auch ein Fitness-Studio und die Geschäftsstelle der Techniker Krankenkasse. Das Ladenlokal der Fielmann-Filiale ist ebenfalls umstrukturiert worden. U.a. sind aufwendige Fassadenarbeiten notwendig gewesen. Während der Baumaßnahmen hat die Fa. Fielmann ein Ladenlokal auf der gegenüberliegenden Straßenseite genutzt.

Im Bereich des Hauptgeschäftsbereiches sind darüber hinaus weitere Projekte in Planung bzw. im Gespräch. Die Woolworth-Filiale ist in die Holstenstraße 17 umgezogen. Das Gebäude, in dem sich die Filiale befunden hat, soll abgerissen und neu bebaut werden. Für den C&A-Komplex deutet sich ebenfalls eine Neubebauung an.

 

  1. Mettenhof:

Alle Neu- und Umbau-Projekte rund um das Mettenhofer Einkaufszentrum (MEZ) sind umgesetzt und in Funktion.

mtliche Vorhaben liegen im zentralen Versorgungsbereich gem. GEKK.

Es kann festgehalten werden, dass dank des von der Ratsversammlung beschlossenen Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes für die Landeshauptstadt Kiel (GEKK) sich die Handelssituation weitgehend stabilisiert hat. Das Instrument hat sich im Verwaltungsalltag in Gesprächen mit Vorhabenträgern bestens bewährt.

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino
rgermeister

 

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 3, 2015 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Dec 16, 2015 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen