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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0920/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Jahresabschluss 2013 mit Lagebericht und dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird nach § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung zugestimmt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 48.051.643,76 wird als Jahresfehlbetrag gem. § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgetragen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 und der Lagebericht wurden in seiner endgültigen Fassung dem Rechnungsprüfungsamt im April 2015 zur Prüfung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen nach § 95n Abs. 2 GO SH in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Nach § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung beschließt die Ratsversammlung über den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Das Jahr 2013 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 48.051.643,76 ab. Eine Ergebnisrücklage, die als Puffer für Jahresfehlbeträge dienen soll, steht nicht mehr zur Verfügung. Soweit ein Ausgleich über die Ergebnisrücklage nicht mehr möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) ausgeglichen werden. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2013 rund 404 Mio. . Unter Berücksichtigung des bereits vorgetragenen Jahresfehlbeträge der Vorjahre beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2013 nur noch rd. 222 Mio. .

 

Alles Weitere ergibt sich aus dem Jahresabschluss mit Lagebericht sowie dem Schlussbericht.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

Hinweise:

- Die Anlagen zu dieser Vorlage sind im Ratsinformationssystem ALLRIS einsehbar.

- Die Ratsfraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Anlage in Papierform.

- Weitere Papierexemplare können im Fachamt angefordert werden ( 901-1721).

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 10, 2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 19, 2015 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen