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Antrag der Verwaltung - 0920/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2013 mit Lagebericht
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 10, 2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 19, 2015
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 und der Lagebericht wurden in seiner endgültigen Fassung dem Rechnungsprüfungsamt im April 2015 zur Prüfung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen nach § 95n Abs. 2 GO SH in einem Schlussbericht zusammengefasst.
Nach § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung beschließt die Ratsversammlung über den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Das Jahr 2013 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 48.051.643,76 € ab. Eine Ergebnisrücklage, die als Puffer für Jahresfehlbeträge dienen soll, steht nicht mehr zur Verfügung. Soweit ein Ausgleich über die Ergebnisrücklage nicht mehr möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) ausgeglichen werden. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2013 rund 404 Mio. €. Unter Berücksichtigung des bereits vorgetragenen Jahresfehlbeträge der Vorjahre beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2013 nur noch rd. 222 Mio. €.
Alles Weitere ergibt sich aus dem Jahresabschluss mit Lagebericht sowie dem Schlussbericht.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Hinweise:
- Die Anlagen zu dieser Vorlage sind im Ratsinformationssystem ALLRIS einsehbar.
- Die Ratsfraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Anlage in Papierform.
- Weitere Papierexemplare können im Fachamt angefordert werden ( 901-1721).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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8,3 MB
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