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Antrag der Verwaltung - 0933/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Schwimmhalle Schilksee: Fördermittelantrag zur Sanierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Nov 12, 2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 19, 2015
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Antrag
Antrag:
Die Betriebsfähigkeit der Schwimmhalle Schilksee, die integraler Bestandteil des Olympiazentrums Schilksee ist, ist sicherzustellen.
Für die Durchführung des ersten Bauabschnitts (bautechnische Ertüchtigung) der hierfür erforderlichen Sanierung sind Fördermittel aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen zu beantragen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die gutachterliche Untersuchung zur Entwicklung eines Sportstättenentwicklungsplans in der Landeshauptstadt Kiel (LHK) durch die Christian-Albrecht-Universität zu Kiel in 2012 hat auf die hohe Bedeutung der Bereitstellung von ausreichend Flächen zur Ausübung der Schwimmausbildung und des Schwimmsports herausgestellt. Als einziger Schwimmhalle nördlich des Nord-Ostsee-Kanals sowie als Bestandteil des Olympiazentrums hat die Schwimmhalle Schilksee besondere Bedeutung.
Diese bleibt auch nach der Eröffnung des Sport- und Freizeitbads an der Hörn Sommer 2017 erhalten.
Die bautechnische Ertüchtigung der mittlerweile 43 Jahre alten Schwimmhalle stellt die LHK finanziell vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund wurde das Büro pbr in 2015 durch die LHK beauftragt, auf der Basis seiner Studie zu Sanierungsmöglichkeiten der Schwimmhalle Schilksee aus 2014, eine weitere Studie zu erstellen. Ziel war die Prüfung einer Sanierung in Teilschritten. Die Studie vom September 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass in einem ersten großen Schritt die bautechnische Ertüchtigung und Umstrukturierung der Schwimmhalle innerhalb eines Budgets von 5,4 Mio. € netto möglich ist.
Im Rahmen des Bundesprogramms Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen können für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 Fördermittel für Sanierungsprojekte beantragt und abgerechnet werden. Der für die Bewilligung der Fördermittel erforderliche Antrag ist bis 13.11.2015 unter Beifügung des den Antrag unterstützenden Ratsbeschlusses, der bis zum 04.12.2015 nachgereicht werden kann, beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Bonn sowie dem für die Städtebauförderung zuständigem Landesressort einzureichen.
Außerdem ist vorgesehen, dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort bis zum 28.10.2015 formlos den beabsichtigten Förderantrag anzuzeigen, was fristgerecht erledigt wurde.
Weitere Details sind dem in der Anlage beigefügten Antrag auf Fördermittel (ohne Anlagen) zu entnehmen.
Die für die Durchführung des ersten Bauabschnitts notwendigen Mittel werden zum Haushalt 2016 ff. angemeldet. Kostenträger ist der BgA Bäder des Amtes für Sportförderung. Die Veranschlagung der Kosten ist wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr | Teilplan 424 Sportstätten und Bäder Finanzplan – netto - |
2016 | 350.000 € |
2017 | 2.800.000 € |
2018 | 2.250.000 € |
Summe | 5.400.000 € |
davon Fördermittel | 4.000.000 € |
Eigenanteil LHK | 1.400.000 € |
Gemäß Förderrichtlinie beträgt die maximal mögliche Förderung 4.000.000 €. Insgesamt finanziert die LHK das Projekt mit einem Eigenanteil in Höhe von 1.400.000 €.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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361,4 kB
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