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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0950/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, einen Bericht über den Planungsstand für ein Sicherheitskonzept bezüglich der Durchführung olympischer/paralympischer Segelwettbewerbe in Kiel vorzulegen. Dieser Bericht ist zudem vor dem Bürgerentscheid am 29. November auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel zu veröffentlichen.

 

Im Bericht sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu untersuchen und darzustellen:

 

  • Wann und wo ist mit der Vorlage eines detaillierten Sicherheitskonzepts zu rechnen?

 

  • Wie schlüsseln sich die im Kosten- und Finanzierungskonzept unter dem Punkt „Sicherheit“ veranschlagten Kosten in Höhe von 2,99 Mio. Euro genau auf? Wird der veranschlagte Betrag nach wie vor als realistisch eingeschätzt?

 

  • Kann verbindlich ausgeschlossen werden, dass in Vollzug eines entsprechenden Sicherheitskonzepts auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel mit der zeitweisen Einschnkung von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger (etwa die Freizügigkeit oder die Versammlungsfreiheit betreffend) zu rechnen ist? Wenn nein, mit welchen Einschränkungen von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger ist in welchem Umfang zu rechnen?

 

  • Kann verbindlich ausgeschlossen werden, dass in Vollzug eines entsprechenden Sicherheitskonzepts mit einer Ausweitung von Kameraüberwachung des öffentlichen Raumes zu rechnen ist? Wenn nein, in welchem Ausmaß sind solche Überwachungsmaßnahmen geplant?

 

  • Kann verbindlich ausgeschlossen werden, dass in Vollzug eines entsprechenden Sicherheitskonzepts Kameradrohnen (unbemannte Luftfahrzeuge mit Überwachungskameras) zur Lageaufklärung eingesetzt werden? Wenn nein, in welchem Umfang und über welchen Gebieten ist mit solchen Überwachungsmaßnahmen zu rechnen?

 

  • Kann verbindlich ausgeschlossen werden, dass es in Vollzug eines entsprechenden Sicherheitskonzepts zum Einsatz deutscher und/oder ausländischer Streitkräfte auf Kieler Stadtgebiet kommt? Wenn nein, in welchem Umfang ist mit einem Militäreinsatz auf Kieler Stadtgebiet zu rechnen?

 

  • Kann verbindlich ausgeschlossen werden, dass in Vollzug eines entsprechenden Sicherheitskonzepts militärische Waffensysteme (etwa zur Flugabwehr) auf Kieler Stadtgebiet oder im näheren Umland stationiert werden? Wenn nein, in welchem Umfang ist mit der Stationierung  welcher Waffensysteme zu rechnen?

 

Im Falle der Bejahung eines verbindlichen Ausschlusses bei den oben gestellten Fragen wird gebeten, die Vereinbarkeit mit den bereits vorliegenden Vertragsdokumenten (Host City Contract Principles, Host City Contract Operational Requirements) zu erläutern.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Punkt 17 der Host City Contract Principles benennt als Verantwortliche für die Sicherheit der Durchführung olympischer/paralympischer Wettbewerbe u.a. die Behörden der Austragungsorte. Die Landeshauptstadt Kiel hat bisher kein detailliertes Sicherheitskonzept vorgestellt bzw. ein solches ist öffentlich nicht auffindbar. Über ein an die Presse gelangtes  Sicherheitskonzept der Hansestadt Hamburg gibt es von den dortigen Behörden die Aussage, dass dieses „Austragungsorte außerhalb Hamburgs nicht betrifft.“

 

Um beim Bürgerentscheid am 29. November eine faktenbasierte Entscheidung treffen zu können, müssen die Bürgerinnen und Bürger Kiels vorab auch über diesen Aspekt informiert werden. Die Landeshauptstadt Kiel hat entsprechend schnellstmöglich Transparenz auch über diesen Aspekt einer möglichen Bewerbung für die Olympischen Segelwettbewerbe 2024 herzustellen.

 

 

 

gez. Stefan Rudauf.d.R. Florian Jansen

RatsherrFraktionsgeschäftsführer

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 19, 2015 - Ratsversammlung - verwiesen

Erweitern

Dec 1, 2015 - Innen- und Umweltausschuss - zurückgezogen