Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0960/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschleunigte Einrichtung barrierefreier ÖPNV-Haltestellen im CAU-Bereich
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 23.11.2015
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 3, 2015
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 16, 2015
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Sachverhalt/Begründung
Zu dem Antrag des Ortsbeirats Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook an den Bauausschuss, alle nicht uneingeschränkt barrierefreien Haltestellen im Bereich der Universität bis zum Beginn des Wintersemesters 2017 barrierefrei zu gestalten, nimmt der ÖPNV-Aufgabenträger wie folgt Stellung:
Zum Einzugsbereich der Universität (Olshausenstraße/Leibnizstraße/Westring) zählen acht Haltestellen mit insgesamt 18 Haltepunkten. Die mit Abstand am stärksten frequentierte Haltestelle Universität ist – ebenso wie die Haltestellen I.P.N. und Leibnizstraße in der Olshausenstraße – vollständig barrierefrei ausgebaut. Die noch stark frequentierten Haltestellen Uni-Sportstätten und Universität/Westring sind nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei ausgebaut. Das spiegelt sich in den hohen Ausbauprioritäten (56 bzw. 75 von ca. 500 auszubauenden Haltepunkten in Kiel) wider. Diese sind also relativ kurzfristig umzubauen, aber noch nicht konkret in Planung. Auch die Haltestelle Bremerskamp ist nicht vollständig barrierefrei. Aufgrund der deutlich geringeren Nutzung hat sie den Ausbaurang 170.
Die Haltestellen Leibnizstraße (in der Leibnizstraße), Universitätsbibliothek und Botanischer Garten verfügen über hohe Bordsteine und Kontraststreifen, nicht jedoch über Einstiegsfelder. Sie sind daher nicht vollständig barrierefrei, erfüllen aber bereits zwei von drei wichtigen Kriterien. Zudem stehen diese drei Haltestellen nicht in der Straßenbaulast der Landeshauptstadt Kiel, sondern liegen auf Universitätsgelände. Hier ist das Land für einen Umbau zuständig. Der ÖPNV-Aufgabenträger wird hier noch einmal Kontakt zur Universitätsverwaltung aufnehmen.
Die in städtischer Verantwortung umzubauenden 6 Haltepunkte werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und nach der im 4. RNVP beschlossenen Reihenfolge umgebaut. Je Haltepunkt sind dabei Kosten von ca. 50.000 Euro anzusetzen. Die oben angegebene Rangfolge der Umbauten ergibt sich aus der Nutzung und der Bedeutung sowie aus den Einrichtungen im Einzugsbereich der Haltestellen. Dabei wird auch berücksichtigt, ob benachbarte barrierefreie Haltestellen zur Verfügung stehen. Da der Bereich rund um die Universität im Vergleich zur restlichen Stadt bereits recht gut mit barrierefreien bzw. teilweise barrierefreien Haltestellen ausgestattet ist, stehen andere wichtige Haltestellen im Stadtgebiet gemäß dem im 4. RNVP beschlossenen Umbaukonzept auf einer höheren Prioritätsstufe. Dieses hängt auch damit zusammen, dass die Nutzung aller Universitätshaltestellen zusammengenommen bei weitem nicht so hoch ist, wie die einer stark frequentierten Innenstadthaltestelle.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt, die Haltestellen an der Universität anders zu behandeln als die restlichen Haltestellen in Kiel: Die im Antrag des Ortsbeirates zitierte Verpflichtung auf ein Konzept zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen bis zum Jahr 2022 ergibt sich aus dem Personenbeförderungsgesetz und wurde im 4. RNVP umgesetzt. Die Vorgaben des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBBG) zur Herstellung der Barrierefreiheit beziehen sich auf den Neu- oder Umbau von Infrastruktur. Beide Gesetze werden beim Umbau von Haltestellen beachtet.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
