Infosystem Kommunalpolitik
Interfraktioneller Antrag - 0966/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenübernahme Flüchtlingsunterbringung durch Land
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- SPD-Ratsfraktion; Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; SSW-Ratsfraktion; FDP-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Nov 19, 2015
|
Antrag
Antrag:
Die Stadt Kiel stellt sich den Herausforderungen, die durch den Zuzug von Flüchtlingen in unserer Stadt, entstehen. Wir wollen denjenigen, die unseren Schutz brauchen, einen Platz in unserer Mitte geben und mit ihnen gemeinsam die Zukunft unserer Stadt gestalten.
Zuvorderst stehen wir nun vor der Aufgabe, angemessenen Wohnraum, genügend Sprachkurse, Kinderbetreuungsplätze und Schulraum zu schaffen, sowie weitere stabilisierende soziale Unterstützungsmaßnahmen zu leisten.
Dies ist eine hohe Herausforderung für alle Beteiligten und wir sind dankbar für das große Engagement der Menschen in unserer Stadt, welches wesentlich dazu beiträgt, die Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.
Dem Bund und dem Land kommt bei der Bewältigung dieser Herausforderungen die Aufgabe zu, der Stadt die notwendigen finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen.
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel begrüßt es, dass die Bundesregierung einen Betrag von 670 Euro monatlich je Flüchtling für die Kommunen zur Verfügung gestellt hat. Sie erwartet von der Landesregierung Schleswig-Holstein, diesen Betrag abzugsfrei unmittelbar an die Kommunen weiterzuleiten.
Die Landeshauptstadt Kiel erwartet daher von der Landesregierung Schleswig-Holstein, dass das Land Schleswig-Holstein ebenso wie andere Bundesländer die Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetzt zu 100% übernimmt.
Daneben muss eine bedarfsgerechte Integrations- und Aufnahmepauschale gezahlt werden.
Weiterhin fordert die Landeshauptstadt Kiel, dass eine angemessene Verwaltungskostenpauschale im Bereich der Gesundheitskarte übernommen wird, ebenso wie die Kosten insbesondere für zusätzliches Personal im Bereich der unbegleiteteten Jugendlichen und die Kosten für sog. „Transitflüchtlinge“.
Die Ausstattungskosten für DaZ-Klassen und die Personalkosten für die Koordinierungsarbeit der Kommunen sind ebenfalls in angemessener Form vom Land zu übernehmen.
Insoweit stützt die Landeshauptstadt Kiel vollumfänglich die Verhandlungsposition des Städteverbandes und der anderen kommunalen Spitzenverbände des Landes Schleswig-Holsteins.
Sachverhalt/Begründung
Gerade für eine große kreisfreie Stadt wie die Landeshauptstadt Kiel ist die Übernahme der Kosten der Flüchtlingsunterbringung, Betreuung und Integration von existenzieller Bedeutung.
Zwischen Land und Kommunen konnte diesbezüglich bisher keine Einigung erzielt werden. Die Forderung des Städtetages gegenüber dem Land ist begründet, da die Kommunen finanziell mit der Tragung der Kosten völlig überfordert sind. Darüber hinaus übernehmen andere Bundesländer (z.B. Bayern, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern) die Kosten voll umfänglich.
gez. Ratsfrau Lisa Yilmaz f.d.R.
gez. Ratsherr Stefan Kruber f.d.R.
gez. Ratsfrau Dagmar Hirdesf.d.R.
gez. Ratsherr Sven Seelef.d.R.
gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnkef.d.R.