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Antrag der Verwaltung - 0970/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung des Projektes „Muttersprachliche Begleitung für Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind“ ab dem Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Nov 26, 2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2015
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Antrag
Antrag:
- Zugestimmt wird der Weiterförderung des Projektes „Muttersprachliche Begleitung für Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind“ der Initiativgruppe Frauenhaus Kiel e.V. mit jährlich bis zu 15.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2016. Eine Förderung in den Folgejahren steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Ratsversammlung.
- Für das Projekt „Muttersprachliche Begleitung für Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind“ werden Zuwendungsmittel in Höhe von 15.500 Euro im Teilplan 331 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern - bei dem Sachkonto 53180000, Kostenträger 33100058, Frauenhaus Kiel – Muttersprachliche Begleitung, im Haushaltsentwurf 2016 bereitgestellt. Für die Folgejahre werden jeweils 15.500 Euro in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Deckung erfolgt durch einen entsprechend reduzierten Ansatz im Teilplan 331 beim Kostenträger 33100050 – Gesundheitsförderung für Migranten, Sachkonto 53180000.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Durch den Beschluss der Ratsversammlung am 10.07.2014 (Drs. 0538/2014) konnte das Projekt „Muttersprachliche Begleitung für Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind“ am 01. August 2014 beginnen. Die Weiterförderung im Jahr 2015 mit bis zu 20.500 Euro wurde durch Beschluss der Ratsversammlung vom 11.12.2014 (Drs. 1014/2014) ermöglicht. Die Förderung wurde durch nicht benötigte Haushaltsmittel beim Kostenträger 33100050 – Gesundheitsförderung für Migranten – gedeckt.
Der Träger, die Initiativgruppe Frauenhaus Kiel e.V., hat mit beiliegendem Schreiben die Weiterförderung des Projektes ab 2016 mit jährlich 15.500 Euro beantragt.
Das Ziel des Projektes, Frauen mit Migrationshintergrund und geringen Deutschkenntnissen durch den unkomplizierten Zugang zu einer Dolmetscherin Beratung in Gewaltsituationen, entlastende Gespräche und Informationsvermittlung zu ihrer rechtlichen Situation anbieten zu können, wurde in der Erprobungsphase erreicht.
Die gewaltbetroffenen Frauen hatten dadurch die Möglichkeit, sich aus der Gewaltsituation zu lösen und für Schutz und Sicherheit für sich und ihre Kinder zu sorgen.
Die Nachfrage nach Dolmetscherinneneinsätzen verzeichnete ab Oktober 2014 steigende Tendenz. In der Zeit von August bis Dezember 2014 wurden für 27 Frauen 110,5 Stunden für Dolmetscherinnen eingesetzt. Die durchschnittliche monatliche Nutzung verteilte sich also auf 5,4 Fälle mit 22,1 Stunden.
Im 1. Halbjahr 2015 entfielen auf 45 Frauen 163,5 Stunden für Dolmetscherinneneinsätze. Das bedeutete eine durchschnittliche monatliche Nutzung durch 7,5 Fälle mit 27,25 Stunden.
Die Beratungsstelle Die Lerche des Trägers Initiativgruppe Frauenhaus Kiel e.V. organisiert und koordiniert das Projekt. Es wurde ein Pool von 27 geschulten Dolmetscherinnen aufgebaut, die 24 Sprachen übersetzen können. Die Frauenfacheinrichtungen, Migrationsberatungsstellen und sonstige Kieler Träger, die mit von Gewalt betroffenen Frauen mit Migrationshintergrund Kontakt haben, können von der Sprachkompetenz der Dolmetscherinnen profitieren.
Weitere Informationen zum bisherigen Projektverlauf sind im beigefügten Antrag enthalten.
Die Zuwendung an den Träger ist zweckgebunden für die Einsatz- u. Fortbildungskosten der Dolmetscherinnen sowie für den organisatorischen Aufwand des Projektes.
Das Projekt trägt zur Verbesserung der Lebenssituation von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund bei.
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe, deren Förderung dem strategischen Ziel „Soziale Stadt“ zuzuordnen ist.
Durch die Inanspruchnahme von Konsolidierungshilfen nach § 16a des Finanzausgleichs-gesetzes (FAG) hat sich die Landeshauptstadt Kiel vertraglich verpflichtet, bei Übernahme neuer oder Ausweitung bestehender freiwilliger – also nicht auf Gesetz oder Verordnung beruhender – Aufgaben entsprechende finanzielle Mehrbelastungen nachhaltig durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in mindestens gleicher Höhe an anderer Stelle (im Haushalt) zu kompensieren.
Dies ist durch den Wegfall der Zuwendung beim Kostenträger 33100050 – Gesundheitsförderung für Migranten - ab 2016 i. H. v. 25.000 € gewährleistet.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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45,1 kB
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