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ALLRIS - Drucksache

Antrag eines Ortsbeirates - 0974/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

 

11.11.2015

Ortsbeirat Mettenhof

Abstimmung: mit Mehrheit beschlossen

 

 

Antrag:

 

1. Der unbefristeten Weiterführung des Stadtteilbüros Mettenhof wird zugestimmt.

 

2. Soweit bei Bedarf bis zu 25 % der zur Verfügung stehenden Personalressourcen für Beteiligungsprozesse in anderen Stadtteilen eingesetzt werden soll, wird dem nur zugestimmt, soweit im konkreten Fall keine wesentlichen Projekte im eigentlichen Aufgabenbereich des Stadtteilbüros Mettenhof zu bearbeiten sind.

 

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, vor einem Einsatz des Stadtteilbüros für einen Beteiligungsprozess in einem anderen Stadtteil dem Ortsbeirat Mettenhof die Vordringlichkeit des konkreten Prozesses darzustellen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Ortsbeirat begrüßt und unterstützt die unbefristete Verlängerung des Stadtteilbüros Mettenhof, das eine inzwischen für den Stadtteil unverzichtbare Schnittstelle darstellt.

 

Der Ortsbeirat geht davon aus, dass infolge der bereits bestehenden Auslastung des Stadtteilbüros Mettenhof für die Durchführung von Beteiligungsprozessen in anderen Stadtteilen keine Ressourcen bestehen werden. Dabei ist zu bedenken, dass Mettenhof mit einem hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund und einem doppelt so hohen Anteil an Kinderarmut wie im Kieler Durchschnitt bereits derzeit große Herausforderungen zu bewältigen hat. Diese werden angesichts der hohen Zahlen an Kriegsflüchtlingen und Asylsuchenden weiter zunehmen. Auch ist daran zu erinnern dass in Mettenhof eine signifikante Anzahl rechtsgesinnter Personen lebt. Seitens dieses Personenkreises war bereits in der Vergangenheit versucht worden, Kinder, Jugendliche und Familien an rechtsorientierte Gruppen zu binden. Nur durch die übergeordnete, vernetzende Tätigkeit des Stadtteilbüros konnten Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden, die diesen Tendenzen erfolgreich entgegengewirkt haben. Ein Einsatz der Personalressourcen für Beteiligungsprozesse in anderen Stadtteilen kann nur in Betracht kommen, wenn keine vorrangigen Projekte im Stadtteil Mettenhof zu bearbeiten sind. Das entspricht auch dem Beschluss des Ortsbeirats vom 9. September 2015, wonach weiterhin ein echtes Stadtteilmanagement durch das Stadteilbüro gewährleistet werden muss und dies nicht Umorganisationen bei den Stadtteilbüros oder eine Reduzierung der Stundenzahl der Mitarbeiter gefährdet werden darf.

 

Um die Vordringlichkeit der Aufgaben, die in einem anderen Stadtteil zu bearbeiten sind, beurteilen zu können, ist es erforderlich, dass die Verwaltung diese dem Ortsbeirat Mettenhof in jedem konkreten Einzelfall darstellt.

 

gez. Sönke Klettner

Ortbeiratsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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Nov 26, 2015 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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Dec 8, 2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Feb 18, 2016 - Ratsversammlung - abgelehnt