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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1017/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

 

  1. Zusammenfassung

 

Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung wird aufgrund des Beschlusses des Finanzausschusses vom 13.10.2015 aus Anlass der Drucksache 0848/2015 (Anmietung der Technischen Marineschule zur Unterbringung von Flüchtlingen) über die Investitionen und die laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation berichtet.

Dargestellt sind die wesentlichen Entwicklungen bis einschließlich Haushaltsdruckentwurf 2016. Insgesamt ist festzustellen, dass die Planungen sowohl hinsichtlich der Flüchtlingszahlen als auch der Auswirkungen bereits beschlossener oder noch zu beschließender Gesetze zum derzeitigen Zeitpunkt noch erheblichen Unsicherheiten unterliegen.

 

Der im Haushaltsentwurf 2016 erfasste „flüchtlingsbedingte“ Mehraufwand beträgt rd. 17,5 Mio. €. Infolge der Einigung zwischen Land und Kommunen vom 23.11.2015 wird sich dieser Mehraufwand voraussichtlich reduzieren. Die finanziellen Auswirkungen der Einigung werden derzeit ermittelt und für den Haushalt 2016 nachgemeldet.

 

 

  1. Sachverhalt

 

Flüchtlingssituation

 

Die Prognosen (des Landes) über die Anzahl der r 2015 erwarteten Flüchtlinge sind im Laufe des Jahres mehrmals angepasst worden:

 

01.01.2015: 1.400

01.05.2015: 1.800

01.09.2015:2.360

17.09.2015:3.000

01.10.2015:4.000

 

r das Jahr 2016 werden nunmehr ca. 4.350 Flüchtlinge erwartet.

 

Unter der Annahme, dass 70% der Flüchtlinge in Kiel bleiben und ein Familiennachzug von

rd. 17 % erfolgt, rden demnach ca. 3.600 Flüchtlinge in Kiel verbleiben.

 

Zum 31.10.2015 hielten sich in Kiel insgesamt 2.320 registrierte Asylsuchende auf.

 

Die Inobhutnahmen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen haben sich seit 2012 von 30 auf 55 in 2014 relativ moderat entwickelt, steigen seit Mitte 2015 jedoch exponentiell:

 

01.07.2015:        68

01.09.2015:      319

01.11.2015:      500

 

Die weitere Entwicklung unterliegt erheblichen Unwägbarkeiten:

  • Entwicklung in den Krisengebieten
  • Auswirkungen der im Herbst 2015 beschlossenen Gesetzesänderungen: Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Gesetze zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, ckführung von Flüchtlingen aus den sicheren Herkunftsländern.
  • Transitflüchtlinge (u. a. Einreisemöglichkeiten nach Schweden).

 

Die Landeshauptstadt Kiel sieht sich in 2015, 2016 erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt insbesondere wegen:

  • der Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte wie z. B. am Schusterkrug, Marinequartier Wik, Container an verschiedenen Standorten, Unterkünfte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge),
  • der Transferleistungen (u. a. Regelsatz, Miete, Krankenhilfe),
  • der Personal- und damit zusammenhängende Sachkosten in allen Bereichen, die „Flüchtlingsbezug“ haben.

 

 

  1. Kosten

 

Die Haushaltsplanung r 2015ff. wurde im zweiten Halbjahr 2014 erstellt, als die derzeitige Entwicklung noch nicht absehbar war. Erste Anpassungen erfolgten bereits durch den Nachtragshaushalt 2015, die auf den sich Ende August 2015 abzeichnenden Fchtlingszahlen basierten.r die Haushaltsplanung 2016 wurden die erwarteten Flüchtlingszahlen mit Stand November 2015 und nachfolgende Planungserwägungen zugrunde gelegt.

 

Personalkosten

 

Mit Stand vom 17.11.2015 sieht die Stellenplanung 2016 insgesamt 111 zusätzliche Stellen mit Bezug zur Flüchtlingssituation vor. Wenigstens teilweise gegenfinanziert sind davon 57 Stellen, während 54 Stellen den Haushalt in voller Höhe zusätzlich belasten. Die flüchtlingsbedingte Nettomehrbelastung bei den Personalkosten liegt damit insgesamt bei rd. 3,7 Mio. € (Berechnung auf Grundlage von Mittelwerten). Unter Hinzurechnung pauschaler Sachkosten für diese Stellen in Höhe von 880.000 € (berechnet mit durchschnittlich 8.000 € pro Stelle) ergibt sich daraus ein personalbedingter finanzieller Mehrbedarf in Höhe von insgesamt rd. 4,6 Mio. €.

Darüber hinaus liegen noch weitere Stellenplananträge vor, über die noch nicht entschieden wurde. Insoweit nnte sich der Mehrbedarf noch leicht erhöhen.

 

Produktbereich 21-24 Schulträgeraufgaben

 

Der Schulträger ist für die erforderliche Infrastruktur zur Beschulung der Flüchtlingskinder verantwortlich. An einigen Schulstandorten ist es notwendig, vorhandene Räume durch kleine Umbauten oder technische Veränderungen herzurichten. Darüber hinaus ergeben sich Mehrbedarfe bei der Ausstattung mit Mobiliar und Technik, bei der Anpassung der Arbeitszeit für Schulsekretärinnen, des Schulbudgets und ggfs. durch die Übernahme von Fahrtkosten für Grundschulkinder zu einem nicht fußufig zu erreichenden Schulstandort. Zur Bewältigung der durch die Flüchtlingssituation zusätzlich anfallenden Aufgaben war es außerdem erforderlich, zwei neue Planstellen im Amt für Schulen einzurichten.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die zusätzlichen Stellen sind in den o. g. Personalkosten bereits berücksichtigt.

 

 

 

Teilplan 3121 Leistungen für Unterkunft u. Heizung (in kommunaler Trägerschaft, SGB II)

 

Durch den Wechsel Leistungsberechtigter aus dem Asylbewerberbereich in das SGB II ist bereits im Jahr 2015 ein deutlicher Fallzahlanstieg zu verzeichnen, der sich in 2016 fortsetzen wird. Für 2015 wurde von ca. 440 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften mit steigender Tendenz ausgegangen. Die Kosten pro Bedarfsgemeinschaft liegen durchschnittlich bei 4.500 €, so dass hier von einer Kostensteigerung von mindestens rd. 2,0 Mio. auszugehen ist. Bei einer rd. 30 %-igen Kostenerstattung durch den Bundhrt dies zu einer Nettobelastung von rd. 1,4 Mio. €.

 

Teilplan 313 Hilfen für Asylbewerber

 

Die Ergebnisplanung 2016 für den Teilplan 313 sieht einen erheblich höheren Zuschussbedarf als noch 2014 vor, der maßgeblich auf die steigende Flüchtlingszahl zurückzuführen ist:

 

 

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Ansatz 2015 Nachtrag

Plan 2016*

Zuschussbedarf

-2.994.800,00

-4.781.900

-13.418.200

-14.495.000

*Anmeldungen zum Haushaltsdruckentwurf 2016

 

Gegenüber dem Ursprungshaushalt ergibt sich im Nachtragshaushalt 2015 ein Mehrbedarf in Höhe von rd. 8,6 Mio. €, gegenüber dem Ansatz 2014 ein Mehrbedarf in Höhe von rd. 11,5 Mio. €.

Insbesondere bei den Erträgen gibt es noch Klärungsbedarfe. Die finanziellen Auswirkungen der Einigung werden derzeit ermittelt und für den Haushalt 2016 nachgemeldet. Informationen werden dazu im Ausschuss nachgereicht.

Durch den Flüchtlingsgipfel am 06.05.2015 wurde durch einen Erlass vom 07.09.2015 die einmalige Integrationspauschale von 900 € pro Flüchtling ab 01.07.2015 eingeführt. Dieser Betrag ersetzt die bisherige Asylpauschale von 95 € monatlich pro Flüchtling für die gesamte Dauer des Verfahrens. Eine Unterstützung für die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften entfiel damit zunächst.

Durch die Einigung von Land und Kommunen vom 23.11.2015 ergibt sich eine zusätzliche Steigerung im Januar und Februar 2016 auf 1.000 und ab dem 01.03.2016 auf 2.000 . Für die Herrichtungsmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften stellt das Land ab 2016 den Kommunen sieben Millionen Euro zur Verfügung. Der auf Kiel entfallende Anteil ist derzeit noch unbekannt.

Die Einigung sieht außerdem vor, dass das Land den Kreisen und kreisfreien Städten ab dem kommenden Jahr 90 Prozent der Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet, bis das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeschlossen ist. Danach gilt die bislang gesetzlich geregelte Kostenaufteilung 70 Prozent Land, 30 Prozent Kommune. Sollte die tatsächliche Entwicklung die Annahmen des Bundes bezüglich der Flüchtlingszahl (bundesweit 800.000), der Kosten (670 €) oder der Asylverfahrensdauer (5 Monate) überschreiten, tritt das Land in Vorleistung und zahlt den Betrag an die Kommunen bereits 2016 aus während dem Land die Kosten erst 2017 vom Bund erstattet werden.

 

Bezüglich der Verhandlungsergebnisse wird auf das Schreiben des Städteverbandes Schleswig-Holstein vom 24.11.2015 verwiesen, Anlage 1.

 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat mit Schreiben vom 15.10.2015 mitgeteilt, dass sie durch den Bundeshaushalt 2015 ermächtigt worden ist, „den Gebietskörperschaften die entstandenen notwendigen und angemessenen Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten (Herrichtungskosten) hinsichtlich mietzinsfrei überlassener BImA-Grundstücke zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zu erstatten“.

 

Informationshinweise und Verfahrensstandards würden gemäß Schreiben vom 15.10.2015 „mit Hochdruck“ erstellt. Bis heute liegen die Informationshinweise und Verfahrensstandards nicht vor. Erst danach können die Kommunen ihre Kostenerstattung anmelden, was eine sehr erhebliche Kostenentlastung für die Stadt bedeuten kann.

 

Die Aufwendungen entfallen im Wesentlichen auf zwei Positionen im Teilplan 313:

 

Aufwandsposition

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Ansatz

Nachtrag 2015

Plan2016*

Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen:

u. a. Unterhaltung der Geude (nutzerbedingte Verbesserungen), Inventar

-514.700

-2.055.900

-13.450.900

-10.657.700

Transferaufwendungen: Asylbewerberleistungen

-6.013.000

-7.168.000

-12.145.300

-15.981.700

*Anmeldungen zum Haushaltsdruckentwurf 2016

 

Schwerpunkt im laufenden Jahr war und ist es, die ehemaligen Kasernengebäude im MFG5-Gelände und im Marinequartier in der Wik herzurichten, um damit die erforderlichen Kapazitäten für Gemeinschaftsunterkünfte für die nächsten Jahre zu schaffen.

Die erhebliche Mittelaufstockung durch den Nachtrag 2015 wurde vorgenommen, weil in 2015 umfangreiche Auftragsvergaben anstanden/anstehen (s. u.). Zum Haushaltsdruckentwurf 2016 wurde auch berücksichtigt, dass aus den in 2015 bereitgestellten Gebäudeunterhaltungsmitteln Reste verbleiben, die auf 2016 übertragen werden nnen. Außerdem wird erwartet, dass die Bundes-, Landeserstattungen im nächsten Jahr ggf. auch für das Jahr 2015 fließen. Daher wurden die Mittel 2016r Sach- u. Dienstleistungen zunächst auf einem niedrigeren Niveau gegenüber 2015 eingeplant. Sofern diese Mittel nicht ausreichen sollten, könnten sie ggf. im Wege überplanmäßiger Aufwendungen oder über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

 

Im Zusammenhang mit der Herrichtung der Gebäude hat das Dezernat IV, Amt für Wohnen und Grundsicherung (Auftraggeber), Planungsaufträge an das Dezernat II, Immobilienwirtschaft (Auftragnehmer), erteilt. Diese ergeben sich aus der Anlage 2 ebenso wie die zum derzeitigen Zeitpunkt abgerechneten bzw. geschätzten Kosten i. H. v. insgesamt 12.260.050 €.

Durch den Nachtragshaushalt 2015 stehen r die Unterhaltung der Gebäude (nutzerbedingte Verbesserungen) 12.745.800 € zur Verfügung. Diese, wie auch die eingeplanten Transferaufwendungen in Höhe von 12.145.300 €, werden nach dem jetzigen Stand r 2015 ausreichen.

 

Seit Mitte September 2015 halten sich Transitflüchtlinge im Bereich des Stena-, Ostssekai-, Markthallengeländes auf, die mit der Stena-Line nach Schweden reisen wollen. Die Entwicklung kann der Anlage 3 entnommen werden.

Aus humanitären Gründen hat sich die Stadt dazu entschieden, die dafür entstehenden Kosten für Miete, Reinigung, Verpflegung zu übernehmen. Diese nicht eingeplanten Kosten belaufen sich bisher (Buchungsdatum 20.11.2015) auf rd. 584.705,13 €. Das Dezernat IV hat mit Schreiben vom 05.11.2015 das Land um Übernahme der Kosten gebeten.

Ergebnis der Einigung vom 23.11.2015 ist, das die Städte Kiel, Lübeck und Flensburg vom Land zur Abgeltung ihrer besonderen Belastung im Zusammenhang mit der Durchreise von Transitflüchtlingen in 2016 50 v. H. ihrer nachgewiesenen Mehrbelastung, max. 300.000 pro Stadt, erhalten.

 

Im investiven Bereich sind bisher lediglich im Nachtragshaushalt 2015 Mittel in nennenswerter Höhe eingeplant. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus kurzfristige Bedarfe in 2016ff. entstehen, ist derzeit nicht absehbar.

 

Bezeichnung

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Ansatz Nachtrag 2015

Plan 2016*

Mobile Unterkünfte für Flüchtlinge

 

 

-4.157.700

 

Sammelposten

-5.000

-5.000

-15.000

-10.500

Baumaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen

0

 

-100.000

0

*Anmeldungen zum Haushaltsdruckentwurf 2016

 

Zum Zeitpunkt des Nachtragshaushalts 2015 war eine Beschaffung von Containern geplant, die aufgrund der Marktsituation bisher nur teilweise umgesetzt werden konnte. Zurzeit sind drei Containerlieferungen von insgesamt 200 Wohn- und 30 Sanitärcontainern mit einem finanziellen Volumen von 2,08 Mio. € beauftragt. Die Lieferung und Bezahlung soll Anfang 2016 erfolgen, sodass noch Restmittel in Höhe von voraussichtlich rd. 2,0 Mio. € zur Verfügung stehen, die ggf. auchr den Bau von Immobilien verwendet werden können.

 

Produktbereich 36 Kinder-, Jugend und Familienhilfe

 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

 

Kosten, die direkt mit der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zusammenhängen, werden vom Land erstattet. Insofern sind die Personal- und Sachkosten für den stationären Bereich in den Einrichtungen refinanziert. Die Mieten und Baukosten können ebenfalls über die Tagespflegesätze abgerechnet werden.

 

Darüber hinaus sind im Jugendamt erhebliche Personal- und Sachkostensteigerungen, die z. Zt. nicht erstattungsfähig sind, erforderlich. Dabei handelt es sich um die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst, in den Vormundschaften, in der Inobhutnahme (Sachbereich Pflegekinderdienst) und in der wirtschaftlichen Jugendhilfe, sowie der Dolmetscherkosten für diese Arbeitsfelder. Die Kosten für diese Verwaltungsleistungen und Vormundschaften ssen von der Stadt getragen werden (s. Anlage 1)

Die Aufwendungen für die Herrichtung von Gebäuden (s. Anlage 2) werden gesondert dargestellt.

 

Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche:

 

Das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen hat 2015 mit einem neuen Konzept die Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Schusterkrug (MFG5 Gelände) in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt aufgebaut (Drs. 0270/2015). r die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Kinder- und Jugendhaus im Schusterkrug sind 218.000,- €hrlich eingestellt, im Jahr 2015 anteilig 109.000,-€. Ein ähnliches Konzept  für die Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule wird vom Jugendamt aktuell erarbeitet, als Beschlussvorlage auf den Weg gebracht und zum Haushalt in vergleichbarer Höhe nachgemeldet.

 

Derzeit werden 71 Flüchtlingskinder in Kieler Kindertageseinrichtungen betreut, 51 stehen auf der Warteliste. Die Stadt Kiel versucht insbesondere dort, wo ein hoher Flüchtlingszuzug erkennbar ist, zusätzliche Angebote, ggf. auch im niedrigschwelligen Bereich einzurichten, um den Kindern einen ersten Schritt der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration zu ermöglichen und sie so auf das Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland vorzubereiten.

Über den Städteverband erfolgen derzeit Verhandlungen wegen einer Kostenbeteiligung des Landes für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und kitaähnlichen Angeboten.

 

 

  1. Weiteres Verfahren

 

Nachmeldungen zum Haushaltsdruckentwurf werden ggf. veranlasst, wenn u. a. die Flüchtlingssituation, bundes- und landesrechtliche Bestimmungen es erfordern.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 8, 2015 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen