Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1022/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Beschäftigungsförderungsmaßnahmen aus dem Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Sport- und Begegnungspark auf dem Ostufer an die Turn- und Sportvereinigung Gaarden von 1875 e.V. und die Evangelische Stadtmission Kiel gGmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
Dec 9, 2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Dec 10, 2015
|
Antrag
Antrag:
Im Rahmen der Beschäftigungsförderungsmaßnahme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden folgende Zuwendungen zur Finanzierung der nicht über das Förderprogramm abgedeckten Kosten für die Jahre 2016 – 2018 bewilligt:
- 46.000 € p.a. an die Turn- und Sportvereinigung Gaarden von 1875 e.V. (TuS Gaarden) für die Präventionsarbeit im Sport- und Begegnungspark.
- 10.000 € p.a. an die Evangelische Stadtmission Kiel gGmbH (Stadtmission) für den Betrieb des Sport- und Begegnungsparks durch das Sportpark-Team der Parkkoordination.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Selbstverwaltung mit der Geschäftlichen Mitteilung 0931/2015 über den Umsetzungsstand der geplanten Beschäftigungsförderungsmaßnahme informiert.
Danach hat sich das Jobcenter Kiel in Kooperation mit der Landeshauptstadt Kiel erfolgreich um Mittel aus dem Förderprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beworben. In Kiel können insgesamt 120 gemeinnützige, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Arbeitsplätze mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden für die Dauer von drei Jahren gefördert werden.
Die Förderung basiert auf dem Mindestlohn von 8,50 €/Stunde sowie einem Sozialversicherungsanteil ohne Arbeitslosenversicherung in Höhe von 18,5 % = insgesamt 1.320 € / Monat für eine Stelle mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden. Dies entspricht einer Förderung von 15.840 € pro Arbeitsplatz mit 30 Wochenstunden pro Jahr.
Mittlerweile hat sich die TuS Gaarden dazu entschieden, als Arbeitgeberin eine Beschäftigungsförderungsmaßnahme aus dem Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ durchzuführen.
II. Sachverhalt
Im Sportpark sollen die folgenden Beschäftigungsmaßnahmen für die Dauer von drei Jahren gefördert werden:
Präventionsprojekt der TuS Gaarden von 1875 e. V.
Das Präventionsprojekt trägt maßgeblich dazu bei, Vandalismusschäden auf ein Minimum zu reduzieren und die erheblichen Investitionen zu sichern. Darüber hinaus wird die Aufenthaltsqualität und das Sicherheitsgefühl im Sportpark durch die von den Präventionskräften ausgehende positive Ausstrahlung verbessert. Das positive Sicherheitsgefühl im Sportpark ist die Grundlage für den angenehmen Aufenthalt und die Nutzung des Sportparks.
Im Präventionsteam sollen 10 Mitarbeiter/innen im Rahmen des Förderprogrammes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt werden.
Sportpark-Team der Parkkoordination
Das Sportpark-Team der Parkkoordination betreibt den Park durch:
Koordination von Veranstaltungen und Angeboten, u.a.
- Mitgestaltung von Sportveranstaltungen
- Kostenlose Ausgabe von Spiel- und Sportgeräten
- Unterstützung des Fahrradprojektes
Information und Betreuung der Nutzerinnen und Nutzer, u.a.
- Ansprechpartner für Nutzerinnen und Nutzer
- Information in der Zentralen Servicestation
- Hilfestellung zur Nutzung von Spiel- und Sportgeräten
Zusätzliche Grünpflege und Sauberkeit, u.a.
- Laubbeseitigung
- Rückschnitt des Begleitgrüns
- Entfernung von Wildkraut und Rasen auf Wegen und Flächen
Für das Sportpark-Team sollen fünf Mitarbeiter/innen eingestellt werden.
Die TuS Gaarden und die Stadtmission engagieren sich bereits seit Jahren sehr erfolgreich mit Beschäftigungsprojekten im Sport- und Begegnungspark. Dadurch schaffen sie im Quartier sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen des geförderten Arbeitsmarktes und bieten vielen Menschen Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags bis hin zur Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt.
III. Bezug zu strategischen Zielen
Die Durchführung der beschriebenen Beschäftigungsprojekte ist wichtig für die Landeshauptstadt Kiel, weil sie in Einklang mit ihren strategischen Zielen stehen:
Soziale Stadt,
weil die soziale Infrastruktur im Quartier, durch den sicheren und angstfreien Aufenthalt im Sportpark und die Angebote im Sportpark, verbessert wird.
Geförderte Beschäftigungsverhältnisse sind darüber hinaus dazu geeignet, die Eigenverantwortlichkeit und die Selbstbestimmung nicht erwerbstätiger Kielerinnen und Kieler zu stärken.
Kinderfreundliche Stadt,
weil die Aufenthaltsqualität im Sportpark durch das von den Präventionskräften ausgehende positive Sicherheitsgefühl verbessert wird. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Kinder und Jugendliche in den Sportpark trauen, um die Angebote des Sportparks für Spiel, Sport und Bewegung zu nutzen.
Querschnittziel Haushaltskonsolidierung,
weil die Förderung des Präventionsvorhabens darüber hinaus das Querschnittziel Haushaltskonsolidierung betrifft. Die Kosten für die Behebung von Schäden durch Vandalismus an den neu errichteten Anlagen werden durch die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Präventionsprojekts deutlich reduziert.
Querschnittziele Geschlechtergerechtigkeit, Gestaltung des demografischen Wandels und Inklusion,
weil darüber hinaus von diesen Beschäftigungsprojekten eine positive Wirkung auf die Querschnittziele Geschlechtergerechtigkeit, Gestaltung des demografischen Wandels und Inklusion ausgeht. Frauen, Ältere und Menschen mit Behinderung wissen die Angebote im sicheren Umfeld des Sportparks besonders zu schätzen.
IV. Weitere/s Verfahren, Entwicklung
Mittlerweile ist der größte Teil der Bauabschnitte im Sportpark abgeschlossen und in Betrieb genommen worden. Lediglich die Nord-Süd-Wegeverbindung mit den Abschnitten Dockshöhe und der Weiterentwicklung des Sommerbades Katzheide stehen noch aus.
Entsprechend hat sich der Schwerpunkt der Aktivitäten im Sportpark vom Bau zum Betrieb des Parks verlagert.
V. Kosten / Nutzen
Die TuS Gaarden und die Stadtmission haben die Übernahme der nicht durch die Förderung des Jobcenters gedeckten Kosten zur Durchführung dieser Beschäftigungsförderungsmaßnahmen beantragt.
Grundsätzlich ist von den Trägern/Arbeitgebern eine Beteiligung zu leisten, weil sie im Rahmen ihrer Aufgaben durch die aus dem Programm geförderten Arbeitnehmer/innen einen Mehrwert erzielen.
Bei der Realisierung des Sport- und Begegnungsparks auf dem Ostufer handelt es sich um ein Schlüsselprojekt des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Kiel (INSEKK) und somit einen prioritär umzusetzenden räumlichen Entwicklungsschwerpunkt. Die TuS Gaarden und die Stadtmission Kiel können die mit der Durchführung des Förderprogrammes verbundenen Kosten nicht selbst tragen, da sie mit diesen Beschäftigungsprojekten keine eigenen Ziele verfolgen.
Daher sollen die nicht über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gedeckten Kosten durch die Landeshauptstadt Kiel übernommen werden. Über die Höhe der Zuwendungen besteht Einvernehmen mit der TuS Gaarden und der Stadtmission. Die nicht gedeckten Kosten entstehen zusätzlich zu den reinen Personalkosten des Jobcenters (JC).
Vorhaben | Pers. | Personalkosten Monat / Pers. / 30 Wochen- Std. / durch (JC) | Förderung durch JC / Jahr gesamt | Durch JC nicht gedeckte Kosten / Zuwendung der Stadt | Nicht gedeckte Kosten für
|
Präventionsprojekt/ TuS Gaarden | 10 | 1.320 € | 158.400 € | 46.000 € | Projektleitung, Anleitung, Aus- und Fortbildung, Nebenkosten Büro- und Aufenthaltsraum Stoschstr. 41, Verwaltungskosten, Versicherung, Kommunikation, Büromaterial |
Team der Sportparkkoordination/ Stadtmission | 5 |
| 79.200 € | 10.000 € | Aus- und Fortbildung, Verwaltungskosten, Kommunikation, Büromaterial |
Summen | 15 | 1.320 € | 237.600 € | 56.000 € |
|
Durch die Inanspruchnahme von Konsolidierungshilfen nach § 16a des Finanzausgleichs-gesetzes (FAG) hat sich die Landeshauptstadt Kiel vertraglich verpflichtet, bei Übernahme neuer oder Ausweitung bestehender freiwilliger – also nicht auf Gesetz oder Verordnung beruhender – Aufgaben entsprechende finanzielle Mehrbelastungen nachhaltig, durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in mindestens gleicher Höhe an anderer Stelle (im Haushalt), zu kompensieren.
Die Deckung ist durch Minderausgaben bei den Zuwendungen für die Infektionsambulanz des Städtischen Krankenhauses ab 2016 i. H. v. 105.000 € p. a. gewährleistet. Die Zuwendung für die Infektionsambulanz beim Städtischen Krankenhaus wurde bereits zum Haushaltsdruckentwurf 2016 ff. abgemeldet.
Teilplan | 331 | Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern |
Kostenträger | 331000023 | Infektionsambulanz beim Städtischen Krankenhaus |
Kostenstelle | 30007 | Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen 53.0.50 |
Sachkonto | 53180000 | Zuschüsse an übrige Bereiche |
Die von der Stadt zu übernehmenden Kosten für beide Maßnahmen werden zum Haushalt 2016 ff. nachgemeldet.
Teilplan | 421 | Förderung des Sports |
Kostenträger | 42100101 | Sportförderung |
Kostenstelle | 40200 | Amt für Sportförderung |
Sachkonto | 53180000 | Zuschüsse an übrige Bereiche |
Das Präventionsvorhaben der TuS Gaarden und das Sportpark-Team der Stadtmission können vom BMAS im ersten Jahr mit bis zu 237.600 € bezuschusst werden.
Die Beauftragung privater Anbieter würde für die Landeshauptstadt mit einem Vielfachen dieser Zuwendungen verbunden sein.
Vor diesem Hintergrund stehen die Kosten sowie der Nutzen für die Landeshauptstadt Kiel in einem äußerst günstigen und alternativlosen Verhältnis.
Gerwin Stöcken
Stadtrat