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Antrag der Verwaltung - 1042/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Holsteinstadion: Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 8, 2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2015
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit Schreiben vom 10.06.2015 kündigte die KSV Holstein von 1900 e.V. (Holstein Kiel) der Landeshauptstadt Kiel als Eigentümerin des Holstein-Stadions Baumaßnahmen u. a. zur Umsetzung von brandschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen an.
Das Architektenbüro Ax5 hat die Kosten für auf die Teilaspekte Brandschutz und Verbesserung der Stadionsicherheit bezogenen Maßnahmen auf 394.133,75 € (netto) geschätzt u. a. für:
- Erneuerung von brennbaren Unterkonstruktionen im Sitztribünenbereich
- Neubau unregelmäßig hoher Tribünenaufgänge, einschließlich neuer Wellenbrecher
- Verlegung unterhalb von Tribünenbereichen positionierter, brandgefährdeter Verkaufseinrichtungen in rückwärtige Tribünenbereiche
- Erweiterung begehbarer Flächen in rückwärtigen Tribünenbereichen zur Schaffung ausreichender Fluchtwegbreiten einschließlich Winkelstützwände
- Ausreichend dimensionierte Verbreiterung der Zufahrten Fögeplatz (Sammelplatz); Trennung von der fußläufigen Anbindung
- Anpassung der Zaun- und Toranlagen
- Anpassung von Sicherheitsbeleuchtungs- und Blitzschutzanlagen
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, bereits für den 25.07.2015 terminierten, Saisonbeginns hat Holstein Kiel die bauliche Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen veranlasst. Eine Baugenehmigung wurde am 31.07.2015 erteilt.
Von Holstein Kiel ist es versäumt worden, nach der Ankündigung vom 10.06.2015 rechtzeitig vor Baubeginn ein Einvernehmen über die durchzuführenden Maßnahmen mit der Stadt als Eigentümerin herzustellen.
Mit Schreiben vom 26.10.2015 übersandte Holstein Kiel die vorläufige Abrechnung über insgesamt 412.722,37 € (netto). Anschließend wurden die Rechnungen einer eingehenden Prüfung unterzogen, die noch nicht abgeschlossen ist. Über die Angemessenheit und Höhe der zu übernehmenden Kosten werden kurzfristig weitere Verhandlungen mit Holstein Kiel geführt, deren Abschluss ebenso wie die Zahlung an Holstein Kiel in 2015 vorgesehen ist.
Kosten für Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind nach dem zwischen der Stadt und Holstein Kiel geschlossenen Vertrag vom Eigentümer zu tragen.
Die nicht eingeplanten Ausgaben können aus dem Budget 41-42 durch entsprechende Minderausgaben gedeckt werden.
Gerwin Stöcken
Stadtrat