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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1071/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Hintergrund

Gewidmeten Landesschutzdeichen (§ 64 Abs. 2 Nr. 1 LWG) obliegt die Aufgabe, das Hinterland mit einer hohen Schutzwirkung vor Sturmfluten zu schützen. Zur Gewährleistung der langfristigen Wehrfähigkeit wurde seitens des Ministeriums für ländliche Räume (MLR) festgeschrieben, dass der Sicherheitsstandard in einem 10 15 jährigen Rhythmus überprüft wird.

Deiche, welche nicht dem geltenden Standard entsprechen, sind zu verstärken. Entsprechend wird eine Prioritätenliste für die Umsetzung geführt.

Im Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung Ostseeküste aus dem Jahre 2011 wurde der Bedarf für eine Verstärkung an vier Deichstrecken der Ostsee festgestellt, u.a. für den Deich Kiel-Friedrichsort. Dieser ist wegen des hohen Überlaufes und des ungenügenden Abdeckbodens zu verstärken [vgl. Generalplan Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein Fortschreibung 2012]. Stichjahr der Sicherheitsüberprüfung ist hierbei das Jahr 2020, d.h. bis dahin müssen die Verstärkungsmaßnahmen umgesetzt sein.

Mit der Aufgabe der technischen Planung ist der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz betraut.

Sachstand Deichverstärkung Kiel-Friedrichsort

Der vorliegende Entwurf der Vorplanung wurde Vertretern der Fachverwaltungen der Landeshauptstadt Kiel im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Sommer 2015 vorgestellt.

Infolge wurde abstimmungsgemäß, im Vorwege des anstehenden förmlichen Verfahrens,  eine zusammenfassende Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel mit Datum vom 20. November 2015 übermittelt.

Diese wird mit der vorliegenden Geschäftlichen Mitteilung zur Kenntnis gegeben (siehe Anlage).

Am 17. Dezember 2015 fand ein Scopingtermin gemäß den Vorgaben des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Planfeststellung statt. Über das Ergebnis bzw. den weiteren Verlauf des nun förmlichen Verfahrens wird berichtet.

 

Peter Todeskino
rgermeister

 

 

 

Anlagen

Vorplanung Lageplan unmaßstäblich verkleinert in ALLRIS einsehbar, ein maßstäbliches Exemplar wird den Fraktionen übermittelt

Stellungnahme an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz vom 20. November 2015 (auf die Beifügung der Anlage (technischen Pläne stadtintern) wird verzichtet)

 

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Sachverhalt/Begründung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 7, 2016 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Feb 2, 2016 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen