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Antrag der Verwaltung - 1072/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt Ostufer Gaarden – Einrichtung eines Verfügungsfonds
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Jan 28, 2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Mar 17, 2016
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Antrag
Antrag:
- Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt die „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Ostufer/Gaarden im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“ (Anlage 1)
- Die Ratsversammlung beschließt die „Geschäftsordnung für das Gremium Verfügungsfonds zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Ostufer/Gaarden im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“ (Anlage 2)
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
- Zusammenfassung
Im Rahmen des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt können ab 2015 Mittel für einen jährlichen Verfügungsfonds in Anspruch genommen werden. Ziel dieser Vorlage ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds für das Fördergebiet Ostufer/ Gaarden.
Nach den zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2015 (StBauFR) sind Ausgaben für einen Verfügungsfonds zuwendungsfähig (B 2.3.4 StBauFR). Ziel dieser Förderung ist eine stärkere Beteiligung und Mitwirkung der von der Städtebauförderungsmaßnahme Betroffenen und eine Stärkung von Projekten, die selbstverantwortlich durch Bewohnerinnen und Bewohner initiiert und betreut werden. Die Mittel sollen für kleinteilige Maßnahmen verwendet werden, die anderweitig nicht finanziert werden können. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach den StBauFR über ein lokales Gremium. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt ist der Verfügungsfonds zu 100% förderfähig, Komplementärmittel müssen nicht eingesetzt werden. Die Mittel sind im Rahmen der Sozialen Stadt nicht auf investive Projekte beschränkt. Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 30.000 Euro. Die Mittel sind nicht übertragbar.
In den Jahren 2008 – 2013 wurden bereits im Rahmen des Programmteils Modellvorhaben der Sozialen Stadt zahlreiche kleine Projekte aus dem damals beantragten Stadtteilfonds finanziert. Die guten Erfahrungen mit der Aktivierung im Stadtteil über diese Projekte haben zu der Entscheidung geführt, die Mittel für den finanziell besser ausgestatteten Verfügungsfonds in Anspruch zu nehmen. Mit dem am 20.02.2015 gestellten Programmjahresantrag 2015 hat die Verwaltung daher für die Jahre 2015 – 2018 Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr für die Gesamtmaßnahme Ostufer/Gaarden beantragt. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat für Städtebauförderung, hat der Förderung für diese Jahre im Maßnahmenplan zugestimmt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel ist gemäß B 2.3.4 StBauFR ein Beschluss der Ratsversammlung über die Grundsätze für die Umsetzung des Fonds. Sie finden sich in der anliegenden Richtlinie. Gemäß Punkt 5 der Richtlinie werden die Mitglieder des Gremiums Verfügungsfonds auf Vorschlag der Verwaltung von der Ratsversammlung gewählt. Dem Ortsbeirat Gaarden wurde die Richtlinie Verfügungsfonds auf seiner Sitzung am 11.11.2015 vorgestellt.
- Bezug zu den strategischen Zielen
Die inhaltlichen Schwerpunkte entsprechen den wesentlichen Zielstellungen für Gaarden, die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Stadtteil zu erhöhen und die Chancengleichheit für alle Kieler Einwohnerinnen und Einwohner durch Stärkung der sozialen Infrastruktur zu erhöhen. Unter diese Ziele fällt auch, Gaarden als kinderfreundlichen und innovativen Stadtteil zu stärken, indem die Lebensqualität durch verstärkte Möglichkeiten im Bildungs- und Gesundheitsbereich erhöht wird.
- Weiteres Verfahren
Nach Beschluss über die Richtlinie und die Geschäftsordnung zum Verfügungsfonds wird die Verwaltung eine Vorlage zur Wahl der Mitgliederinnen und Mitglieder des Gremiums Verfügungsfonds einbringen.
- Kosten/ Folgekosten
Das Budget des Verfügungsfonds beträgt jährlich max. 30.000,- €. Die finanziellen Anteile von Bund, Land und Landeshauptstadt Kiel belaufen sich jeweils auf 1/3. Die städtischen Anteile sind im Treuhandvermögen bereits eingestellt.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
- Richtlinie Verfügungsfonds
- Geschäftsordnung Gremium Verfügungsfonds
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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24 kB
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