Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0017/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt klimatolerante Baumarten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 2, 2016
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Antrag
Ratsherr Vollborn (CDU) bittet um Prüfung, ob die Anpflanzung nichtheimischer Baumarten im Konflikt mit den Vorgaben des Bundesnaturschutzes stehe.
Antwort: § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass das Ausbringen von gebietsfremden Arten in die freie Natur der Genehmigung bedarf. Laut einer Mitteilung des Umweltschutzamtes bedeutet dies, dass eine Pflanzung von nichtheimischen Bäumen im innerstädtischen Bereich ohne weitere Genehmigung erfolgen darf.
Peter Todeskino
Bürgermeister