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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0017/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Ratsherr Vollborn (CDU) bittet um Prüfung, ob die Anpflanzung nichtheimischer Baumarten im Konflikt mit den Vorgaben des Bundesnaturschutzes stehe.

 

Antwort: § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass das Ausbringen von gebietsfremden Arten in die freie Natur der Genehmigung bedarf. Laut einer Mitteilung des Umweltschutzamtes bedeutet dies, dass eine Pflanzung von nichtheimischen Bäumen im innerstädtischen Bereich ohne weitere Genehmigung erfolgen darf.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

 

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Beschlüsse

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Feb 2, 2016 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen