Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0029/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur Drucksache Nr. 0619/2015 "Unterstützung für Diensträder"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Personal- und Organisationsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Innen- und Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 1, 2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Mar 17, 2016
|
Sachverhalt/Begründung
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2015 wurde die Verwaltung gebeten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung beim Erwerb eines Fahrrades oder E-Bikes (bis 25Km/h) zu unterstützen (Drucksache 0619/2015).
Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) umfasst lediglich den Zweck der betrieblichen Altersversorgung. Eine tarifliche Regelung für die Entgeltumwandlung zu einem anderen Zweck existiert derzeit nicht.
Bei der Möglichkeit der Entgeltumwandlung auf freiwilliger Basis sind folgende Konsequenzen zu beachten:
Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung sowie Sozialversicherungsbeiträgen, die nur für die Tariflich Beschäftigten fällig werden, ist der Vorteil für diese Beschäftigtengruppe gegenüber den Beamtinnen bzw. Beamten höher. Dieses führt zu Ungerechtigkeiten.
Ungerechtigkeiten ergeben sich ebenfalls bei der Beachtung teilweise sehr niedriger Einkünfte, beispielsweise bei Teilzeitbeschäftigten mit einer geringen Stundenzahl. Unter Berücksichtigung eines Mindestkaufpreises eines Fahrrades, wie er von den Leasinganbietern gefordert wird (Jobrad: 749,- Euro, Eurorad: 999,- Euro), ist die Leasingrate für vorgenannte Beschäftigte ggf. so hoch, dass diese gegenüber Besserverdienenden i.d.R. von der Teilnahme am Fahrradleasing ausgeschlossen wären.
Für die Verwaltung entsteht ein zusätzlicher Aufwand:
-Einrichten einer Ansprechstelle innerhalb der Verwaltung für die Beschäftigten, die am Fahrradleasing teilnehmen möchten,
-öffentliche Vergabe und Auswahl der Leasingfirma,
-Vertragsabschlüsse mit der Leasingfirma und den Beschäftigten,
-Einbehaltung von den Gehältern in Zusammenarbeit des Personal- und Organisationsamtes und der VAK-Bezügekasse
-Klärung von Fragen: Können Beschäftigte, deren Vertrag vor Ende des Leasingvertrages endet bzw. die vor Ende des Leasingvertrages die Altersgrenze erreichen, teilnehmen? Sind diesbezüglich vor Abschluss des Leasingvertrags Einzelfallprüfungen notwendig? Was geschieht im Todesfall? Welche Regelung wird bei ungeplantem Vertragsende aufgrund von Kündigung oder Auflösung des Arbeitsvertrags getroffen? Wie wird die Leasingrate im Falle unbezahlten Sonderurlaubs realisiert?
Im Rahmen einer Nachfrage bei anderen Kommunen wurden folgende Erkenntnisse gewonnen:
-Insgesamt scheint der öffentliche Sektor beim Angebot des Fahrradleasings eher zurückhaltend zu sein.
- Die Städte Lübeck, Flensburg, Neumünster und Rendsburg sowie die Landeshauptstadt Stuttgart bieten ein Fahrradleasing nicht an.
-Aufgrund fehlender tarifvertraglicher Regelungen hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat das Angebot der kommunalen Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung für Diensträder in Bayern gestoppt.
-In der Stadt Heilbronn bestehen eineinhalb Jahre nach Einführung des Angebots lediglich mit 1,25% der Beschäftigten aktive Verträge.
Unter Berücksichtigung vorgenannter Aspekte, insbesondere möglicher Ungerechtigkeiten, der vielen offenen Fragen, des nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwandes sowie einer fehlenden tarifvertraglichen Regelung, rät die Verwaltung von der Umsetzung des Beschlusses ab.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat