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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0043/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Am 31. März 2016 tritt die Stadtverordnung zum Taubenfütterungsverbot vom 06. April 2006 außer Kraft. Eine erneute Verlängerung dieser Stadtverordnung ist nicht möglich.

 

Nach wie vor stellen wildlebende Tauben auch in Kiel eine abstrakte Gefahr dar, da im Gefieder der Tiere Ungeziefer vorhanden ist und sich in den Kadavern verendeter Tiere Erreger bilden, die beim Menschen Erkrankungen auslösen können. Auch gehen von wildlebenden Tauben insbesondere durch deren Kot erhebliche Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Gebäuden, Straßen und Gehwegen aus. Wie bei jeder Fütterung wildlebender Tiere besteht zudem die Gefahr, dass nicht aufgenommenes Futter Ratten anlockt.

 

Es bedarf daher des Erlasses einer neuen, inhaltlich unveränderten Stadtverordnung des Taubenfütterungsverbotes gem. Anlage.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 2, 2016 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen