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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0062/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

r den Stadtteil Kiel-dfriedhof wird für das Baugebiet zwischen der Autobahn A 215 im Norden, dem Olof-Palme-Damm im Süd-Westen und dem Westring im Süd-Osten der Bebauungsplan Nr. 1015Ikea-Erweiterung aufgestellt.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. umlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen

Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1015 hat eine Größe von ca. 6,9 ha und überdeckt den Geltungsbereich des seit 2002 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 903. Darüber hinaus schließt er eine ca. 5.300 m² große Fläche in Richtung Westen und Nordwesten ein.

 

Die derzeit vorhandene Nutzung einer Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel mit der Zweckbestimmung Einrichtungshaus“ durch Ikea wird weiterhin bestehen bleiben. Die im Nordwesten hinzukommende Fläche ist Teil des Landschaftswalls der Autobahn A 215.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Die Landeshauptstadt Kiel verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsstandort Kiel nachhaltig zu stärken und auszubauen. Gemäß dem beschlossenen „Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept“ (GEKK) soll die Funktion als Oberzentrum mit attraktivem Einzelhandelsangebot erhalten und erweitert werden. Entwicklungsspielräume werden gemäß Ziel 4 des GEKK insbesondere in den Branchen Möbel, Bau- und Gartenmarktsortimente gesehen.

 

Die IKEA Verwaltungs-GmbH beabsichtigt die Erweiterung des IKEA-Einrichtungshauses Kiel. Bereits seit 2011 fanden in größeren zeitlichen Abständen Gespräche mit dem Stadtplanungsamt statt. Aufgrund verschiedenster Überlegungen und Änderungen der Planungskonzeptionen durch Ikea konnte das Verfahren bis dato nicht angeschoben werden.

 

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Erweiterungsvorhaben des bestehenden und inzwischen etablierten IKEA-Marktes. Projektbezogen ist es vorgesehen nur den nicht-zentrenrelevanten Sortimentsbereich „bel“ zu erweitern, so dass die Ansiedlungsregel 4 des GEKK zur Anwendung gebracht und erfüllt worden ist.

 

 

Im Wesentlichen handelt es um folgende geplante Erweiterungsmaßnahmen:

  • Bau eines Silos (Lagerung) mit einer beabsichtigten Höhe von 26 m Höhe über Geländeoberkante. Der geplante Standort befindet sich teilweise außerhalb des im B-Plan Nr. 903 festgesetzten Baufensters. Die derzeit bestehende Umfahrung sowie der Landschaftswall werden partiell überplant und müssen angepasst werden.
  • Erweiterung des Parkdecks um 2–3 Etagen (je Ebene ca. 130 Stellplätze). Zur Zeit ist das Parkplatzangebot ausreichend. Die Erweiterung wird als erforderlich angesehen,
    • da durch die Modernisierung/Erweiterung ein Kundenzuwachs erwartet wird (Schätzung: +20 %),
    • gegebenenfalls durch den Bau des Möbelmarktzentrums (B-Plan Nr. 988 in Aufstellung) zusätzliche Kunden generiert werden,
    • und im Parkbereich unter dem Gebäude durch die Umbaumaßnahmen Parkplätze verloren gehen (Silobau und Bau von Fluchttunneln).
  • Erweiterung der Verkaufsfläche für nicht-zentrenrelevante Kernsortimente wie Möbel um 5.780 m² auf künftig 22.000 m². Die aktuell im B-Plan Nr. 903 zulässige Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente von 4.450 m² soll durch die Erweiterung nicht überschritten werden.
  • Umgestaltung der vorgelagerten Stellplatzanlage
  • Erweiterung des Restaurants um 70 Sitzplätze
  • Bau eines Glashauses für Pflanzen und Gartenmöbel

 

 

III. Vorgesehenes Verfahren

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung zu schaffen, wird der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 903 durch den Bebauungsplan Nr. 1015 ersetzt.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1015 entsprechen den Darstellungen des Flächen-nutzungsplanes der Landeshauptstadt Kiel.

 

Der seit dem 05.02.2002 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 903 wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1015 aufgehoben.

 

Im Rahmen der Planungen wurden bzw. werden bereits notwendige Gutachten durch die Vorhabenträgerin beauftragt und in Teilen bereits erstellt:

  • Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten
  • Verkehrs- und Erschließungsgutachten unter Berücksichtigung der Ansiedlung des Möbelmarktzentrums am Prüner Schlag (Bebauungsplan Nr. 988)
  • Immissionstechnische Untersuchung
  • Grünordnerischer Fachbeitrag
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Luftschadstoffgutachten

 

Zur Gestaltung der baulichen Maßnahmen, insbesondere des Silos, wird eine Mehrfachbeauftragung durch Ikea veranlasst. Die optischen Auswirkungen der baulichen Maßnahmen werden zum Entwurfsbeschluss anhand einer Visualisierung veranschaulicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß dem Arbeitsprogramm zur Verbindlichen Bauleitplanung für 2016/17 (Beschlussvorlage wird parallel vorgelegt) wird der Bebauungsplan zunächst nicht vorrangig vorangetrieben (2. Priorit), hat aber die Möglichkeit, im 1. bzw. 2. Quartal in Priorität 1 „nachzurücken“.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da die Planung der Darstellung des Flächennutzungsplanes Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ entspricht.

 

IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1015 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet geschaffen.

 

Gemäß § 15 BauGB hat das Bauordnungsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

 

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.

 

Der Ortsbeirat Mitte erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

Anlage 1: Übersichtsplan Geltungsbereich

Anlage 2: Sdtebauliche Eckdaten

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 4, 2016 - Bauausschuss - vertagt

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Feb 24, 2016 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 3, 2016 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen