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Antrag der Verwaltung - 0063/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1014 ("Holstein-Stadion") und Aufhebung der bisherigen Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne Nr. 936a/b
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Feb 4, 2016
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Antrag
Antrag:
Für das Baugebiet Kiel-Wik wird folgender Beschluss gefasst:
- Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1014 wird gefasst.
- Der vorhandene Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 936a wird aufgehoben.
- Der vorhandene Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 936b wird aufgehoben.
Die Geltungsbereiche und genauen Abgrenzungen sind den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen
Die genannten Flächen umfassen das Holstein-Stadion, die Wohnbebauung an der Projensdorfer Straße sowie die Klein- und Grünflächen im Norden und Westen des Gebietes.
Als Anlage 1 bis 3 sind die Geltungsbereiche der Bauleitpläne dezidiert dargestellt.
Ausgangslage
Die Landeshauptstadt Kiel hat am 02.12.2004 die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Nr. 936 a/b "Holstein-Stadion" (DRS 1256/2004) und für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (DRS 1276/2004) gefasst.
Planungsziel war die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für einen Stadionausbau und der Erweiterung einer zweitligatauglichen Infrastruktur für den KSV-Holstein. Das damalige städtische Hochbauamt hatte einen Entwurf erarbeitet, der neben dem Ausbau des Stadions auch die Anlage einer ebenerdigen Stellplatzanlage auf der nördlich des Stadions befindlichen Kleingartenanlage des Bundes vorsah.
Aufgrund der zwischenzeitlich fehlenden sportlichen und finanziellen Perspektiven ist diese Planung bisher nicht weiterverfolgt worden.
Um die Planung nun wieder voranzutreiben, ist vom KSV-Holstein ein Kieler Architekturbüro beauftragt worden, einen neuen, veränderten Entwurf zu erarbeiten. Da dieser als Vorgabe den Bau eines Parkhauses nördlich des Stadions beinhaltet, werden die in der bisherigen Planung beanspruchten Kleingartenflächen nicht mehr für Stellplatzanlagen benötigt, dementsprechend kann der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nun erheblich verkleinert werden.
Mit dieser veränderten Stadionplanung und der damit verbundenen Bauleitplanung werden auch die Konflikte benachbarter (Wohn-)bebauung gelöst werden müssen, daher wird eine zweigeteilte Bauleitplanung (936 a und b) nicht weiter verfolgt, sondern alle entstehenden Konflikte in einem Bauleitplanverfahren abgearbeitet.
Hieraus resultiert:
- Der Bebauungsplan Nr.1014 wird aufgestellt zur Schaffung einer aktuellen planungsrechtlichen Grundlage für einen Stadionausbau.
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 936a wird aufgehoben, da die nördlich gelegene Kleingartenfläche erhalten bleiben soll und nicht mehr für eine ebenerdige Stellplatzanlage für den Besucherverkehr des Holstein-Stadions beansprucht wird.
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.936b wird aufgehoben, da dieser durch den Bebauungsplan Nr.1014 ersetzt wird, der neben dem Stadionbereich auch die vorhandene Bebauung der angrenzenden Areale umfasst.
- Der Aufstellungsbeschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll aufgehoben werden, da die von der Änderung betroffene Kleingartenanlage nicht mehr als Stellplatzanlage vorgesehen ist. Damit entspricht die aktualisierte Ausbauplanung des Holstein-Stadions den Darstellungen im Flächennutzungsplan. Die Beschlussvorlage zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 8. Änderung wird den Gremien im März 2016 vorgelegt.
Planungserfordernis
Um die vom DFB definierten Grundvoraussetzungen für einen Aufstieg des KSV-Holstein in die 2. Bundesliga zu erfüllen, ist eine Ausbauplanung zu entwerfen, die unter vielen anderen Aspekten ein Stadion vorsieht mit einem Fassungsvermögen von mindestens 15.000 Zuschauern (davon mindestens 3000 Sitzplätze). Für die 1. Bundesliga gilt dieselbe Vorgabe.
Mit dem Bebauungsplan soll der Sportstandort Holstein-Stadion gesichert und gestärkt werden, die Belastungen der Wohnbevölkerung durch Lärmimmissionen erheblich reduziert sowie die Stellplatzproblematik durch ergänzende Stellplatzflächen und eine verbesserte Einbindung des ÖPNV gelöst werden.
Planungsinhalt
Der KSV-Holstein von 1900 e.V. plant das Holstein-Stadion in Kiel von derzeit max. 11.400 Plätzen (Sitz- und Stellplätze) in zwei Bauabschnitten zu erweitern. Im ersten Bauabschnitt sollen insgesamt ca. 15.000 Plätze entstehen. Im zweiten Bauabschnitt sollen insgesamt 22.000 Plätze geschaffen werden. Weiterhin soll im ersten Bauabschnitt nordwestlich des Holstein-Stadions ein Parkhaus mit 1.500 Pkw-Stellplätzen entstehen.
Parallel zu den Entwurfsplanungen werden u.a. die schalltechnischen Auswirkungen (gem. 18 BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung) sowie die verkehrlichen Belange gutachterlich bewertet.
Diese Planung verfolgt die Weiterentwicklung des Sportstandortes, welche bereits in der vergangenen Jahren erheblich vorangetrieben worden ist und sich dokumentiert in den erhebliche Investitionen, die in das Holstein-Stadion geflossen sind. Diese umfassten eine Sanierung des Tribünengebäudes und der Haupttribüne einschließlich der technischen und sanitären Infrastruktur, Gestaltung der Außenanlagen, den Brandschutz, Investitionen in die Sicherheit, eine Rasenheizung, eine Flutlichtanlage, Maßnahmen im Außenbereich etc.).
Wirkung des Aufstellungsbeschlusses
Zur Sicherung der o.a. Ziele und im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll der Bebauungsplan Nr.1014 "Holstein-Stadion" aufgestellt werden.
Gemäß § 15 Baugesetzbuch (BauGB) hat das Bauordnungsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für 12 Monate auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.
Von dieser Möglichkeit soll hier Gebrauch gemacht werden: Für eine dem Holsteinstadion benachbarte Fläche ging eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Studentenwohnanlage ein. Geplant sind 30 Apartments mit je 25 m2 Wohnfläche, die von 12 PKW-Stellplätzen und 34 Fahrradstellplätzen begleitet werden. Für die bereits vorhandene Wohnnutzung bestehen drei weitere Stellplätze. Das geplante Bauvorhaben soll auf der Grundlage dieses Aufstellungsbeschlusses zurückgestellt werden.
Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen. Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden.
Vorgesehenes Verfahren
Der gültige Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) stellt den Bereich als Sonderbaufläche Sportanlage im Süden, als Wohnbaufläche an der Projensdorfer Straße, als Grünfläche im Westen des Gebietes und Wald im Norden des Plangebietes dar. Im Süden, entlang des Westrings und der Projensdorfer Straße ist ein Hauptwanderweg dargestellt.
Die Darstellungen entsprechen den beabsichtigten Planungsüberlegungen. Daher wird der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.
Der Ortsbeirat Wik und der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf erhalten die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlage 1 - 3: Übersichtspläne der Geltungsbereiche
Anlage 4: Städtebauliche Eckdaten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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488,3 kB
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