Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0069/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2016hier: Teilpläne 1113, 121, 122, 126 – 128, 554, 561 sowie Produkt 414001, die in die Zuständigkeit des Innen- und Umweltausschusses fallen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 2, 2016
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Antrag
- 1 -
1. Gesamtüberblick
Der vorliegende Haushaltsentwurf 2016 schließt mit einem Gesamtzuschussbedarf von
49,9 Mio. € im Ergebnisplan und einer Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 44,6 Mio. € ab.
Damit ist es gelungen,
die erheblichen Mehraufwendungen z. B. im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation zu großen Teilen an anderer Stelle im Haushalt wenigstens teilweise zu kompensieren und damit den Anstieg des Zuschussbedarfes im Ergebnisplan in Grenzen zu halten,
die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Jahre 2016 gegenüber dem Vorjahr zu reduzieren und auf ein voraussichtlich genehmigungsfähiges Niveau zu begrenzen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsentwurfes bestanden in verschiedenen Bereichen erhebliche Unsicherheiten, insbesondere hinsichtlich noch offener Fragen in Bezug auf bundes- und landesrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation und die Auslegung der Förderrichtlinien zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes.
Insoweit wird die Verwaltung die vorliegenden Planungen zu gegebener Zeit über Nachmeldungen aktualisieren.
2. Überblick über den Bereich des Finanzausschusses
In die Zuständigkeit des Innen- und Umweltausschusses fallen die in Anlage 1 aufgeführten Produkt- bzw. Unterproduktgruppen mit den dazugehörenden Produkten. In der Anlage 1 ist auch die jeweilige Organisationseinheit, in der Regel ein Amt, angegeben, in der das Produkt erstellt wird.
Anlage 2 enthält eine Übersicht der Investitionen, deren Investitionskosten in mindestens einem Jahr des Planungszeitraumes 1.000 € übersteigen.
Die Einzelbegründungen sind in den Anlagen 3a – 3e zusammengestellt.
Eine Beschlussvorlage über den Gesamthaushalt mit den Änderungsanträgen und Veränderungslisten wird vom Amt für Finanzwirtschaft für den Finanzausschuss und nachfolgend für die Ratsversammlung erstellt.
3. Erläuterungen
Der Ergebnisplan bildet für das Haushaltsjahr den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen in Form von Aufwendungen (= Werteverzehr oder –verbrauch) und Erträgen (= Wertezufluss oder –zuwachs) ab. Ein positiver oder negativer Gesamtsaldo im Ergebnisplan eines Haushaltsjahres führt zu einer entsprechenden Veränderung der Bilanzposition "Eigenkapital".
Im Finanzplan werden die gesamten Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode dargestellt, unabhängig davon, welchem Zeitraum der zugrunde liegende Ertrag bzw. Aufwand wirtschaftlich zuzurechnen ist. Dabei wird differenziert nach den Bereichen "Laufende Verwaltungstätigkeit", "Investitionstätigkeit" und "Finanzierungstätigkeit".
Abweichungen gegenüber dem Ergebnisplan resultieren deshalb insbesondere aus den Ein- und Auszahlungen für Investitionen und fehlenden Ansätzen für nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, wie z. B. "Interne Leistungsbeziehungen" (innere Mieten und kalkulatorische Zinsen), Zuführung und Auflösung von Rückstellungen und Abschreibungen.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Anlagen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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