Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0102/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Einfacher Bebauungsplan Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 3, 2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Mar 17, 2016
|
Antrag
Antrag:
1. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (Anlage 1) beschlossen.
2. Der einfache Bebauungsplan Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ im Stadtteil Vorstadt für das Baugebiet zwischen Ziegelteich, Stresemannplatz, Auguste-Viktoria- Straße, Raiffeisenstraße, Sophienblatt, Herzog-Friedrich-Straße und Hopfenstraße wird als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
3. Der Begründung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich liegt im Zentrum der Kieler Innenstadt zwischen Holstenplatz im Norden und Hauptbahnhof im Süden. Er umfasst mit einer Fläche von ca. 2,6 Hektar drei Baublöcke zwischen Sophienblatt, Herzog-Friedrich-Straße, Hopfenstraße, Ziegelteich, Stresemannplatz, Auguste-Viktoria-Straße und Raiffeisenstraße. Der Bereich ist baulich vollständig genutzt.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Eine wesentliche Zielsetzung des Rahmenkonzeptes „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ (Drs.-Nr. 0760/2009) ist die Schaffung einer attraktiven und vielfältigen Innenstadt. Insbesondere im Themenfeld Einzelhandel sollen die Qualitäten im zentralen Handelsbereich zwischen dem Alten Markt und dem Hauptbahnhof gesichert und weiterentwickelt werden, so dass sich die Kieler Innenstadt gegenüber den konkurrierenden Einzelhandelsstandorten am Stadtrand und in der Region behaupten kann.
Ein Antrag auf Umnutzung eines Ladenlokals am Sophienblatt in zwei Spielhallen ist Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1001. Um „Trading-Down“-Effekte zu vermeiden, sollen Spielhallen und sonstige Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
III. Planungsinhalte
Mit dem einfachen Bebauungsplan Nr. 1001 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung im Bereich des nördlichen Sophienblattes geschaffen. Der Bebauungsplan soll als einzige Festsetzung den Ausschluss von Spielhallen und sonstigen Vergnügungsstätten enthalten. Darüber hinaus gelten in einem einfachen Bebauungsplan die Regelungen des § 34 Baugesetzbuch.
Im zentralen Einkaufsbereich entlang der Holstenstraße und im Sophienhof wurden derartige Nutzungen durch den einfachen Bebauungsplan Nr. 975 und den Bebauungsplan Nr. 631 (1. Änderung) bereits ausgeschlossen. Hieran schließt der einfache Bebauungsplan Nr. 1001 an.
IV. Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, da die Voraussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfüllt sind:
- Der Bebauungsplan enthält lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB.
- Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand statt; die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt.
V. Veränderungssperre Nr. 79
Für die Dauer des Planverfahrens gilt zur Sicherung der Planung die Veränderungssperre Nr. 79 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1001. Die Veränderungssperre Nr. 79 gilt bis zum 27.04.2016. Sie tritt automatisch außer Kraft, sobald der Bebauungsplan Nr. 1001 rechtkräftig wird.
VI. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 01.10.2015 frühzeitig über die Planung unterrichtet und um Äußerung bis zum 06.11.2015 gebeten. Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 3 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst.
Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 19.10.2015 bis zum 30.10.2015 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Mitte am 20.10.2015 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Der Ortsbeirat hat der Planung einstimmig zugestimmt.
Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind ebenfalls in Anlage 3 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Der Bebauungsplan Nr. 1001 wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2015 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 18.12.2015 bis zum 22.01.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.12.2015 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 22.01.2016 gebeten.
Die zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge sind in den Satzungsplan und in die Begründung eingeflossen.
Die Anregungen und Stellungnahmen zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern vom 05.03.2015 mit den Behandlungsvorschlägen der Verwaltung sind in Anlage 3 zur Kenntnis beigefügt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan.
Der Ortsbeirat Mitte erhält diese Vorlage zur Kenntnis.
gez. Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
Anlage 2: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1001
Anlage 3: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung
Hinweis: Die Planzeichnung des Bebauungsplan Nr. 1001 kann im Ratsinformationssystem
eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
4,3 MB
|
|||
2
|
öffentlich
|
1 MB
|