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Antrag der Verwaltung - 0104/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Einfacher Bebauungsplan Nr. 1008 „C&A Block“ (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 3, 2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 17, 2016
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Antrag
Antrag:
1. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (Anlage 1) beschlossen.
2. Der einfache Bebauungsplan Nr. 1008 „C&A-Block“ im Stadtteil Vorstadt für das Baugebiet zwischen Andreas-Gayk-Straße, Holstenbrücke, Kaistraße und Hafenstraße wird als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
3. Der Begründung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Geltungsbereich
Der künftige Geltungsbereich liegt im Zentrum der Kieler Innenstadt. Er umfasst mit einer Fläche von ca. 1,67 Hektar den Block zwischen der Andreas-Gayk-Straße im Nordwesten, der Holstenbrücke im Nordosten, der Kaistraße im Südosten und der Hafenstraße im Südwesten. Anliegende Verkehrsflächen der Holstenbrücke, der Kaistraße und der Hafenstraße werden in den Geltungsbereich einbezogen. Die Flächen im Baublock sind vollständig überbaut bzw. befestigt.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Eine wesentliche Zielsetzung des Rahmenkonzeptes „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ (Drs.-Nr. 0780/2009) ist die Schaffung einer attraktiven und vielfältigen Innenstadt. Die Funktion eines lebendigen Zentrums der Landeshauptstadt Kiel soll gestärkt und weiterentwickelt werden. Auf der planerischen Grundlage des Rahmenkonzeptes wurden Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt (Endbericht als Anlage 1 der Drs.-Nr. 0851/2013). Hier wurde ein besonderer Handlungsbedarf für den Bereich südlich des Bootshafens festgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss vom 09.01.2014 sah einen qualifizierten Bebauungsplan vor. Da der Bebauungsplan nur noch Festsetzungen gemäß § 9 Absatz 2a BauGB enthalten soll, wurde er als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB fortgeführt.
III. Planungsinhalte
Für ein Grundstück im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes lag ein Antrag auf Vorbescheid vor, der die Umnutzung eines Einzelhandelsgeschäftes in ein Wettlokal vorsah. Es war zu befürchten, dass auch in diesem Bereich der Innenstadt durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (z.B. Wettlokale, Spielhallen, etc.) eine Verstärkung der „Trading-Down“-Effekte eingeleitet wird. Daher werden derartige Nutzungen ausgeschlossen.
Mit dem einfachen Bebauungsplan Nr. 1008 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des gesamten Baublockes geschaffen.
IV. Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
Das Bebauungsplanverfahren wurde gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, da die Voraussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfüllt sind:
- Der Bebauungsplan enthält lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB.
- Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand statt; die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt.
V. Veränderungssperre Nr. 83
Für die Dauer des Planverfahrens gilt zur Sicherung der Planung die Veränderungssperre Nr. 83 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1008. Die Veränderungssperre Nr. 83 gilt bis zum 26.01.2017. Sie tritt automatisch außer Kraft, sobald der Bebauungsplan Nr. 1008 rechtkräftig wird.
VI. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 01.10.2015 frühzeitig über die Planung unterrichtet und um Äußerung bis zum 06.11.2015 gebeten. Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 3 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst.
Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 19.10.2015 bis zum 30.10.2015 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Mitte am 20.10.2015 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Der Ortsbeirat hat der Planung einstimmig zugestimmt.
Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind ebenfalls in Anlage 3 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Der Bebauungsplan Nr. 1008 wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2015 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 23.12.2015 bis zum 29.01.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.12.2015 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 29.01.2016 gebeten.
Die zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge sind in den Satzungsplan und in die Begründung eingeflossen.
Die Anregungen und Stellungnahmen zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern vom 05.03.2015 mit den Behandlungsvorschlägen der Verwaltung sind in Anlage 3 zur Kenntnis beigefügt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan.
Der Ortsbeirat Mitte erhält diese Vorlage zur Kenntnis.
gez. Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
Anlage 2: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1008
Anlage 3: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung
Hinweis: Die Planzeichnung des Bebauungsplan Nr. 1008 kann im Ratsinformationssystem
eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,9 MB
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2
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öffentlich
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1,3 MB
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