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Antrag der Verwaltung - 0109/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung einer Zuwendung für Studierende, Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler in Kiel (Begrüßungsgeld)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 1, 2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 17, 2016
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Antrag
Antrag:
Der Verlängerung der Geltungsdauer der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung einer einmaligen Zuwendung für Studierende, Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und –schüler in Kiel (Begrüßungsgeld) über den 31. März 2016 hinaus bis zum 31. März 2019 wird zugestimmt. Auch einer Verkürzung des Auszahlungszeitraumes auf zwei Monate wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im Zuge der Haushaltsberatungen für 2014 wurde das Begrüßungsgeld ab dem Auszahlungszeitraum 2014/2015 von 150,- € auf 100,- € abgesenkt. Aus diesem Anlass wurde die Richtlinie „Begrüßungsgeld“ mit dem Ziel der Vereinfachung überarbeitet und bis zum 31. März 2016 befristet.
Das Begrüßungsgeld stellt nach wie vor einen positiven Anreiz für Studierende, Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und –schüler dar, ihren Meldepflichten nachzukommen und trägt damit ebenfalls zu höheren Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich bei. Eine Weiterführung bis zum 31. März 2019 erscheint damit gerechtfertigt.
Die überarbeitete Richtlinie hat die Antragsbearbeitung und Auszahlung des Begrüßungsgeldes deutlich vereinfacht, ohne die Gefahr von Doppeltzahlungen oder sonst zu Unrecht gewährten Leistungen zu steigern. Die Rentabilität des Begrüßungsgeldes ist dadurch weiter gestiegen und wird nicht durch vermeidbare Personalkosten beeinträchtigt. Anders als in den vergangenen Jahren, musste deshalb seit dem Auszahlungszeitraum 2014/2015 erstmals kein externes Personal für die Auszahlung eingestellt werden.
In diesem Jahr (betroffen sind die zwischen dem 1. April 2014 und 31. März 2015 nach Kiel zugezogenen Studierenden, Berufsfachschüler und -schülerinnen und Auszubildenden) konnte die Auszahlung erst ab 4. Januar 2016 erfolgen und wird auch bereits mit dem 29. Februar 2016 enden. Grund für die Verkürzung des Auszahlungszeitraumes war die weiter gestiegene erhebliche Arbeitsbelastung des Arbeitsbereiches Wahlen und Abstimmungen in 2015.
Die Studierendenvertretungen der CAU und der FH wurden vorab angeschrieben, Bedenken (z. B. wegen von dort vorgegebener Termine) gegen die Verkürzung bestanden nicht.
Anlage: neue Richtlinie Begrüßungsgeld
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,8 kB
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