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Antrag der Verwaltung - 0118/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereichsplanung Kieler Süden: Funktionale und gestalterische Qualitäten der neuen Baugebiete
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 3, 2016
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Apr 14, 2016
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May 12, 2016
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Antrag
Antrag:
- Das städtebauliche Leitbild des StadtDorfs (Anlage 1) bildet die konzeptionelle Grundlage für die weitere Bereichsplanung im Kieler Süden.
- Das auf Basis des städtebaulichen Leitbildes erarbeitete Ziel-/Maßnahmensystem (Anlage 2) dient als konkrete Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die weitere Bereichsplanung.
- Zur Gewährleistung einer hohen funktionalen und gestalterischen Qualität ist ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Bauabschnitte Ost 1/2 und Mitte (Anlage 3) auszuloben. Der hieraus resultierende Rahmenplan bildet die Basis für die späteren Bauleitplanverfahren.
- Das städtebauliche Leitbild und das Ziel-/Maßnahmensystem dienen als inhaltliche Vorlage für den städtebaulichen Wettbewerb und als Verhandlungsgrundlage für Gespräche mit potenziellen Entwicklungsträgern.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Hintergrund
Die Bereichsplanung Kieler Süden ist mit rund 60 ha Wohnbauflächen und 40 ha gewerblichen Bauflächen das derzeit größte Siedlungsvorhaben in der Landeshauptstadt Kiel und für die künftige gesamtstädtische Versorgung mit Wohn- und Gewerbeflächen von zentraler Bedeutung. Aufbauend auf der seit Ende der 1990er Jahre vollzogenen Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Bereich Neumeimersdorf und Moorsee sollen in den kommenden Jahren weitere Baugebiete aktiviert werden.
Mit dem Beschluss zur „Baugebietsentwicklung und Verkehrskonzeption“ (s. Drs.-Nr. 0852/2015) hat der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel bereits der Grundstein für die weitere Bereichsentwicklung gelegt. Demnach sollen grundsätzlich „sämtliche Wohnbauabschnitte im Kieler Süden so schnell wie möglich“ entwickelt werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass „die Wohnbauabschnitte ‚Mitte‘ am Bustorfer Weg und ‚Ost 1‘ westlich der Bebauung am Radewisch, soweit eigentumsrechtlich möglich, kurzfristig aktiviert werden.“ Zur verkehrlichen Erschließung der neuen Bauabschnitte im Kieler Süden soll die sogenannte „Prüfvariante ‚Schleifen‘ ohne Durchbindung des Kfz-Verkehrs“ realisiert werden.
Der gefasste Beschluss basiert auf den Ergebnissen eines in 2015 durchgeführten Werkstattverfahrens im Kieler Süden. In dem ergebnisoffen angelegten, zweistufigen Bürgerbeteiligungsverfahren diskutierten die Bewohnerinnen und Bewohner sowie weitere Akteure aus dem Stadtteil ihre Wünsche, Vorstellungen und Erwartungen an die künftige Stadtteilentwicklung. Neben den dargestellten Aspekten der Verkehrsplanung und der Abfolge der künftigen Siedlungsentwicklung wurden in dem Werkstattverfahren auch die potenziellen städtebaulichen und funktionalen Qualitäten der neuen Baugebiete diskutiert. Wie in dem o.g. Beschluss (Drs.-Nr. 0852/2015) bereits angekündigt wurde, sollen diese Aspekte in einer weiteren Beschlussvorlage thematisiert werden. In dieser soll „insbesondere auch auf die für die weitere Gebietsentwicklung zusätzlich erforderliche soziale Infrastruktur (u.a. Kinderbetreuung, Schule, Jugendarbeit, Sport, Freizeit, Naherholung) eingegangen“ werden. In diesem Kontext wird die nun vorliegende Beschlussvorlage insbesondere als „Grundlage für zukünftige Verhandlungen mit potenziellen Entwicklungsträgern (u.a. zur Kostenübernahme) und für die Ausarbeitung der erforderlichen städtebaulichen Verträge“ gesehen.
Städtebauliches Leitbild
Anlass
Als Grundlage für die Benennung der in den neuen Baugebieten zu erreichenden funktionalen und gestalterischen Qualitäten wurde durch die Verwaltung zunächst ein so genanntes städtebauliches Leitbild für die weitere Bereichsplanung im Kieler Süden entwickelt (siehe Anlage 1). Dieses soll als konzeptionelle Grundlage den übergeordneten Rahmen der weiteren Bereichsplanung bilden.
Städtebauliche Leitbilder werden in der Stadt- und Regionalplanung als übergeordnete Zielvorstellungen für die künftige Entwicklung von Städtebau, Landschaft und Nutzungsstruktur in verschiedenen Raumkategorien – beispielsweise Kommunen, Quartieren oder Neubaugebieten – verwendet. Insbesondere für Stadterweiterungen bzw. großmaßstäbige Siedlungsentwicklungen sind solche Leitbilder von zentraler Bedeutung. In diesen zumeist sehr umfangreichen und lang andauernden Planungs- und Entwicklungsprozessen unter Beteiligung zahlreicher Akteure schaffen sie eine grundlegende Orientierung und Entscheidungsgrundlage für das gemeinsame Handeln.
Erstellung
In die Erstellung des städtebaulichen Leitbildes flossen zum einen übergeordnete gesamtstädtische Zielsetzungen ein. Zu nennen sind hier insbesondere die notwendige Intensivierung des Wohnungsbaus gemäß Masterplan Wohnen (s. Drs.-Nr. 0374/2015) oder auch die Positionierung Kiels als familien- bzw. kinderfreundliche Stadt gemäß Integriertem Stadtentwicklungskonzept (INSEKK; s. Drs.-Nr. 0783/2010). Zum anderen wurde direkt auf die Situation im Stadtteil eingegangen. Diesbezüglich sind insbesondere die Ergebnisse aus dem Werkstattverfahren im Kieler Süden (Workshops am 21.03. und 09.05.2015) in die Leitbilderstellung aufgenommen und verwaltungsseitig ausgearbeitet worden.
Inhalte
Inhaltlich steht das Leitbild (siehe Anlage 1) unter dem zentralen Motiv des StadtDorfs, das in vier Handlungsfeldern die positiven Qualitäten von Stadt und Dorf für die weitere Stadtteilentwicklung vereint:
- Maßstab des Lokalen: Als Bindeglied zwischen Stadt und umgebendem Natur-/Kulturraum fügt sich das StadtDorf schonend in die gewachsene Umgebung ein und transportiert zugleich typisch städtische Qualitäten an den Stadtrand.
- Nachhaltigkeit durch Vielfalt: Als Wohnquartier mit einer differenzierten Bebauungsstruktur steht das StadtDorf einer breiten Bewohnerschaft offen und implementiert zugleich weitere Funktionen in den Stadtteil.
- Identität und Miteinander: Durch eine kleinteilige Quartiersgliederung und die Integration verschiedener Begegnungs-, Freizeit- und Austauschmöglichkeiten fördert das StadtDorf ein aktives Miteinander der Nachbarschaften.
- Teil der Stadt: Mittels einer hohen Gestaltqualität stellt das StadtDorf einen direkten Bezug zur Stadt her. Zugleich wird versucht, durch einen attraktiven Verkehrsanschluss die Innenstadt und den Stadtrand näher aneinander heranzurücken.
Ziel- und Maßnahmensystem
Anlass
Städtebauliche Leitbilder weisen gemäß ihrer übergeordneten Perspektive einen vergleichsweise niedrigen Konkretisierungsgrad auf. Im weiteren Planungsprozess bedarf es daher einer zunehmenden inhaltlichen Operationalisierung in Form von Zielen und Maßnahmen. Diese Konkretisierungen münden mit zunehmendem Fortschritt des Planungsprozesses in geeignete Instrumente wie zum Beispiel in die aufzustellenden Bebauungspläne mit bindenden Festsetzungen zu Bauweise und Nutzungsstruktur.
Erstellung
Das übergeordnete Leitbild des StadtDorfs wurde daher in ein Ziel- und Maßnahmensystem mit einem höheren Operationalisierungsgrad überführt (Anlage 2). Dieses System soll im weiteren Prozess als konkrete Handlungs- und Entscheidungsgrundlage dienen. Insbesondere für Verhandlungen mit etwaigen Entwicklungsträgern aber auch in der Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs wird diesem eine zentrale Rolle zukommen.
Inhalte
a) Zielsetzungen
Inhaltlich wurden den im Leitbild benannten vier Handlungsfeldern zunächst jeweils zwei übergeordnete Zielsetzungen zugeordnet.
„Maßstab des Lokalen“
- Behutsame Integration der neuen Quartiere in das gewachsene Umfeld
- Beachtung der umgebenden Landschaft als Schutzgut und Potenzial
„Nachhaltigkeit durch Vielfalt“
- Schaffung gemischter Wohnquartiere mit sozialer und demografischer Vielfalt
- Größtmögliche Integration zusätzlicher Funktionen in die Wohnquartiere
„Identität und Miteinander“
- Förderung lebendiger Nachbarschaften und eines ausgeprägten Gemeindelebens
- Ermöglichung eines aktiven Freizeitlebens im Quartier für alle Generationen
„Teil der Stadt“
- Schaffung eines lebendigen städtischen Quartiers am Stadtrand
- Gewährleistung einer nachhaltigen Nahmobilität für alle Bewohnerinnen/Bewohner
Zur Erreichung dieser Leitziele wurden in einem weiteren Schritt konkrete umsetzungsorientierte Maßnahmen benannt.
b) Allgemeingültige Maßnahmen
Die Maßnahmen fußen zum einen auf Regelungen mit einem allgemeinen, gesamtstädtischen Geltungsanspruch, die grundsätzlich auch bei Siedlungsentwicklungen an anderer Stelle des Stadtgebietes zugrunde gelegt werden können. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Beachtung des Schutzgutes Boden und seiner Funktionen während der Planung (Bodenschutzkonzeptkarte) und Umsetzung (bodenkundliche Baubegleitung)
- Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ als Grundlage für neue Baugebiete
- Schaffung von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau – Segment Mietwohnungsbau (gem. Drs.-Nr. 0267/2013)
- Förderung der Barrierefreiheit im Geschosswohnungsbau: Überschreitung des Anteils barrierefreier Wohnungen gem. § 52 Abs. 1 LBO-SH (gem. DIN 18040-2) und ergänzende Schaffung eines bedarfsgerechten Anteils rollstuhlgerechter Wohnungen (gem. DIN 18040-2[R])
- Altersgerechte und risikominimierte Ausgestaltung öffentlicher Straßen und Wege als Bewegungs- und Begegnungsfläche für jegliche Art der Fortbewegung
- Förderung des ÖPNV durch attraktive Fahrtenhäufigkeit und kurze Fahrzeiten: Hierfür Schaffung einer möglichst linearen inneren ÖPNV-Erschließung und schneller, direkt verbindender ÖPNV-Trassen zwischen den einzelnen Quartieren
c) Maßnahmen aus dem Stadtteil
Neben diesen allgemein gültigen Vorgaben wurden Maßnahmen formuliert, die sich unmittelbar auf die Situation vor Ort im Stadtteil beziehen. Diese basieren vielfach direkt auf den im Rahmen des Werkstattverfahrens von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern formulierten Anregungen und wurden im Nachgang seitens der Verwaltung weiterentwickelt und ergänzt.
Neue Mitte
Ein zentrales Anliegen für viele Teilnehmende war die Schaffung einer so genannten „Neuen Mitte“ für ihren Stadtteil mit zusätzlichen Angeboten, Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Dieses Motiv soll für den weiteren Prozess aufgenommen werden. Aufgrund der geplanten höheren Einwohnerzahlen wird dieses - entgegen den in der 1. Werkstatt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geäußerten Vorstellungen - allerdings eher im WBA „Ost 1/2“ und nicht im WBA „Mitte“ verortet. Hierfür wurden folgende konkrete Maßnahmen aufgenommen:
- Schaffung einer funktionalen und baulichen Mitte im Kernbereich der Baugebiete Ost 1/2
- Im Zentrum des WBA Ost 1/2 Anlage eines Quartiersplatzes mit Möglichkeit zum Treff und für Veranstaltungen
- Schaffung eines Nachbarschafts-/Quartiershauses zur Ermöglichung örtlicher Veranstaltungen/Vernetzungen
Ergänzende Infrastruktur
Neben der expliziten Forderung nach einer Neuen Mitte wurden standortunabhängige Wünsche nach zusätzlicher Infrastruktur geäußert. Dieses betrifft insbesondere die Schul- und Betreuungsinfrastruktur, aber auch Angebote im Bereich von Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen (z.B. Café, Apotheke, Ärztehaus). Aufgrund des bestehenden Einzelhandelsstandortes im Bereich Grot Steenbusch / Radewisch werden aus fachlicher Sicht allerdings nur geringe Chancen für die Ansiedlung nennenswerter zusätzlicher Einzelhandelsangebote im Stadtteil gesehen. Aus Sicht der Verwaltung sollen daher in erster Linie die zusätzlich erforderlichen öffentlichen Infrastrukturen geschaffen und zudem die planerischen Voraussetzungen für etwaige private Ansiedlungen ermöglicht werden. Als entsprechende Maßnahmen wurden aufgenommen:
- Bedarfsorientierte Ergänzung der sozialen und bildungsbezogenen Infrastruktur (wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Grundschule, ggf. weiterführende Schule, Sozialzentrum, u. ä.) mit wohnortnaher Verteilung
- Flächenreservierungen für wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen in zentralen Lagen
Die sich für die geplanten Wohnbauabschnitte aufdrängende Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO wird aber grundsätzlich die Ansiedlung von kleinteiligen Nahversorgungsangeboten erlauben.
Zusätzliche Freizeitangebote
Weitere Anregungen der Bürgerinnen und Bürger betrafen die Schaffung zusätzlicher Freizeitangebote im Stadtteil. Aufgrund des hohen Familienanteils im Stadtteil wurden insbesondere Maßnahmen für Kinder und Jugendliche genannt (z.B. zusätzliche Spielplätze), aber auch altersunabhängige bzw. generationsübergreifende Aspekte (Sportplätze, Multifunktionshaus, Freiflächen) vorgeschlagen. Als Maßnahmen wurden daher aufgenommen:
- Bedarfsgerechte Ergänzung der vorhandenen Sportinfrastruktur
- Anlage vielfältiger Freizeitangebote speziell für Kinder und Jugendliche: Spielplatz, Bolzplatz, Skate-Plaza
- Anlage allgemein nutzbarer öffentlicher Grünflächen für alle Generationen (in den Gebieten und gebietsbegleitend)
- Bedarfsorientierte Einrichtung zusätzlicher Jugendtreffs
Eine zentrale Voraussetzung für die Schaffung zusätzlicher Infrastruktureinrichtungen ist eine gesicherte Finanzierung. Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass nur diejenigen Maßnahmen aus dem Prozess der künftigen Siedlungsentwicklung - also z.B. über einen Entwicklungsträger - finanziert werden können, für die sich ein direkter Bedarf aus den neu zu schaffenden Baugebieten ergibt. Etwaig bestehende Bedarfe aus bereits vorhandenen Baugebieten können nicht auf Kosten der künftigen Siedlungsentwicklung realisiert werden (Kopplungsverbot).
Städtebaulicher Wettbewerb
Eine zentrale Maßnahme innerhalb des Ziel- und Maßnahmensystems besteht in der Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs. Der aus einem solchen Wettbewerb resultierende Rahmenplan soll die Planungsgrundlage für die später durchzuführenden Bauleitplanverfahren bilden.
Bei einer Größe von ca. 60 ha bis dato nicht entwickelter Wohnbaufläche erscheint die Erstellung eines Rahmenplanes dringend geboten, um eine städtebaulich und funktional abgestimmte Entwicklung des Areals zu gewährleisten. Ein direkter Einstieg in die Bauleitplanung für einzelne Teilflächen würde die Gefahr eines unabgestimmten, zu einem späteren Zeitpunkt schwer harmonisierbaren Siedlungsgefüges bergen.
Der auf Grundlage des in den Jahren 1996-1998 durchgeführten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs „Neuer Stadtteil Meimersdorf“ entwickelte Rahmenplan lieferte seinerzeit die Grundlage für die Darstellung der Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan und die Entwicklung der ersten Baugebiete. Mittlerweile ist die Stadtteilentwicklung aber in mehrfacher Hinsicht von dieser Vorlage abgewichen, so dass die knapp 20 Jahre alte Rahmenplanung nicht mehr als seriös heranzuziehende Grundlage gelten kann.
Aus aktueller Perspektive wird die weitere bauliche Entwicklung im Kieler Süden in den WBA „Mitte“ und „Ost 1“ beginnen und sich anschließend in Richtung des WBA „Ost 2“ fortsetzen. Eine zeitnahe Entwicklung des WBA „West“ ist insbesondere aufgrund einer bis dato ungeklärten Entwässerungssituation nicht anzunehmen. Darüber hinaus könnten noch ausstehende Ergebnisse zur Entwässerungsplanung die städtebauliche Konzeption erheblich beeinflussen, so dass eine städtebauliche Planung aktuell nicht zielführend ist. Es ist daher sinnvoll, den Bereich des städtebaulichen Wettbewerbs auf die WBA „Mitte“, „Ost 1“ und „Ost 2“ mitsamt den angrenzenden Flächen zu begrenzen (siehe Anlage 3). Auch sollen die künftigen gewerblichen Bauflächen in Moorsee im Rahmen dieses städtebaulichen Wettbewerbs nicht betrachtet werden, da die städtebaulichen Schnittmengen als gering eingeordnet werden.
Mit der Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs soll in 2016 begonnen werden. Bauleitplanverfahren sollen erst nach Abschluss von Wettbewerb und Rahmenplanung aufgenommen werden. Das städtebauliche Leitbild und das daraus abgeleitete Ziel- und Maßnahmensystem dienen als inhaltliche Grundlage für den Wettbewerb.
Hinweis
Der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee wird in der Sitzung am 17.02.2016 mit der Vorlage befasst. Das Ergebnis der Diskussion wird im Bauausschuss mündlich vorgetragen.
Peter Todeskino
Anlagen
- Anlage 1: Städtebauliches Leitbild
- Anlage 2: Ziel- und Maßnahmensystem
Anlage 3: Geltungsbereich für einen städtebaulichen Wettbewerb
Anlagen
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