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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion - 0121/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Kleine Anfrage:

 

1.Entscheidet die Verwaltung nach dem Außerkrafttreten des Stellplatzerlasses (StErl) SH auf einer Grundlage schriftlich fixierter Rahmenbedingen über den in Baugenehmigungsverfahren zwingenden Nachweis und die Bemessung erforderlicher Stellplätze und, falls ja, wie lauten diese Rahmenbedingungen?

 

2.Gibt es „Vergünstigungen“, z.B. bei einem Bauvorhaben mit geförderten Wohneinheiten, u. a. m., von den eventuell durch die Verwaltung festgelegten und einzuhaltenden Rahmenbedingungen und, falls ja, welche?

 

3.Ist aus Sicht der Verwaltung die Erarbeitung einer regulierenden Kieler Stellplatzrichtlinie zur Gewährleistung einer einheitlichen und transparenten Vorgehensweise der Verwaltung bei der Handhabung des Nachweises angezeigt, um kritischen Beurteilungen gegenüber den unter flexibler Auslegung des Stellplatznachweises erteilten, städtischen Baugenehmigungen durch Bürgerinnen und Bürger vorzubeugen und eine weitreichende Akzeptanz gegenüber Bauvorhaben, insbesondere denen der Innenverdichtung, zu erlangen? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?

 

 

gez. Ratsherr Wolfgang Homeyerf.d.R.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 17, 2016 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen