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Antrag der Verwaltung - 0147/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 1006V „Wulfsbrook“ / DurchführungsvertragHier: Wechsel der Vorhabenträgerin
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Mar 3, 2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 17, 2016
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Antrag
Antrag:
Der Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Durchführungsvertrag nach § 12 Baugesetzbuch vom 22.07.2015 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1006V „Wulfsbrook“ von der BC Immo Projekt Gesellschaft mbH auf die d.i.i. 12. Projekt Kiel EDUR-Park GmbH (d.i.i.) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsübernahmeerklärung (siehe Anlage) zu unterzeichnen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1006V „Wulfsbrook“ schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnnutzung auf dem ehemaligen Gelände der EDUR-Pumpenfabrik. Hierzu wurde am 22.07.2015 ein Durchführungsvertrag mit der BC Immo Projekt Gesellschaft mbH geschlossen (Drucksache 0534/2015).
Nunmehr wurden die betroffenen Grundstücke an die d.i.i. veräußert, die folglich die Übernahme der Vorhabenträgerschaft beantragt. Gemäß § 15 des Durchführungsvertrages bedarf eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt. Da der Vertrag von den Selbstverwaltungsgremien beschlossen wurde, ist die Zustimmung kein Geschäft der laufenden Verwaltung sondern erfordert einen Beschluss.
Die neue Vorhabenträgerin hat bereits eine Bürgschaftsurkunde über 20.000 EUR zur Sicherung von baulichen Maßnahmen im öffentlichen Bereich sowie Bonitätserklärungen ihrer Banken vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, dem Wechsel der Vorhabenträgerschaft zuzustimmen.
Peter Todeskino
Bürgermeister