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Antrag der FDP-Ratsfraktion - 0194/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Beihilferecht bei Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der FDP-Ratsfraktion
- Federführend:
- FDP-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- FDP-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 17, 2016
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Apr 12, 2016
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Antrag
Antrag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die beihilferechtskonforme Ausgestaltung der Zuwendungsvergabe stets gewährleistet ist und den in der Begründung angeführten Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes entsprochen wird. Es ist dabei zu prüfen, ob und wie dieses Ziel kostenneutral erreicht werden kann. Die Selbstverwaltung wird hierüber im zweiten Quartal 2016 unterrichtet.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Wie ein bekannter Fall aus dem Bereich der kommunalen Steuererhebung zeigt, haben beihilferechtliche Vorschriften bei städtischen Maßnahmen in der jüngeren Vergangenheit offenbar nicht immer angemessene Berücksichtigung gefunden.
Zudem ist dem „Bericht über die Prüfung von Zuwendungen“ des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vom Dezember 2015 ist auf S. 27 Folgendes zu entnehmen:
„Ein Thema, das in der ZRL vertiefter behandelt werden sollte, ist das EU-Beihilferecht. Die ZRL bestimmt in Abschnitt III Nr. 4 Buchstabe k, dass das EU-Beihilferecht bei der Zuwendungsgewährung zu beachten ist. Auch wenn das RPA dieses Thema nicht prüfen konnte (s. Kapitel 5 dieses Berichts), lässt sich feststellen, dass sich die Fachämter mit den beihilferechtlichen Voraussetzungen bei der Zuwendungsgewährung in keinem der vom RPA geprüften Vorgängen beschäftigt haben. Dies ist nicht ungefährlich. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es sich bei einer Zuwendung um eine rechtswidrige Beihilfe handelt, hätte dies die Nichtigkeit des Zuwendungsbescheides bzw. -vertrages zur Folge. Neben der Rückforderung der Zuwendung bzw. der Forderung von Ausgleichszahlungen könnten sich auch Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt ergeben.
Handlungsbedarf:
Das RPA sieht es auf Grund der Bedeutung dieses Themas und der damit verbundenen
finanziellen Auswirkung als erforderlich an, die ZRL zeitnah zu überarbeiten (s. Anlage 1 – Zusammenstellung der Handlungsbedarfe und -empfehlungen).
Handlungsempfehlung:
Um die Kompetenzen der verschiedenen Verwaltungsbereiche nutzen zu können, bietet sich die Überarbeitung der ZRL durch eine Projektgruppe an. In ihr sollten neben den Querschnittsämtern auch die Fachämter vertreten sein. Die Projektgruppe sollte auch EU-beihilferechtliche Fragestellungen bearbeiten.“
Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
gez. Christina Musculus-Stahnkef. d. R. Peter Helm
stv. FraktionsvorsitzendeFraktionsgeschäftsführer