Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0271/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Lichtsignalanlage Uhlenkrog
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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May 3, 2016
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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May 12, 2016
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Sachverhalt/Begründung
Mit Antrag vom 14.01.2016 hatte der Ortsbeirat Hassee/Vieburg den Innen- und Umweltausschuss und den Bauausschuss gebeten, bei der Stadtverwaltung die Aufstellung einer Lichtsignalanlage zu veranlassen, mit der ein sicheres Überqueren des Uhlenkrogs für Fußgänger und Radfahrer bei der Überquerung Höhe Tiergehege (Ende des Radweges aus Russee) gewährleitstet wird. Die Ampel soll zu den Hauptverkehrszeiten der Schülerinnen und Schüler regelmäßig geschaltet, ansonsten als Bedarfsampel vorgesehen sein. hierbei bittet der Ortsbeirat darum, eine Verkehrssituation herzustellen, die mit § 45 Abs. 1c der StVO in Einklang bestehen kann (ggfs. durch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung o.ä.). Im Rahmen einer Erprobung bittet der Ortsbeirat zunächst, sofern technisch möglich, um das Aufstellen einer „Bedarfsampel“ anstelle einer baulich dauerhaft installierten Anlage.
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg begründete den Antrag wie folgt. Die Querung wird von vielen Schülerinnen und Schülern sowohl zu Fuß wie auch mit dem Fahrrad als Schulweg zu den Hasseer und den innerstädtischen Schulen genutzt. Nach Aussage von der Polizei hat es bereits mindestens einen Unfall zwischen einem Autofahrer und einem Kind gegeben. Aus Sicht der Polizei liegt häufig ein Fehlverhalten von Kfz-Verkehrsteilnehmern vor. Die oft unübersichtliche Verkehrssituation an dem Übergang, der Teil der Veloroute von Russee in die Innenstadt ist, stellt insbesondere für Kinder ein großes Risiko dar.
Der Innen- und Umweltausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 02.02.2016 zurückgestellt, bis die Verwaltung in einer Geschäftlichen Mitteilung ihre Einschätzung der Situation dargestellt hat. Bei der Prüfung sollten auch die anstehenden verkehrlichen Veränderungen mit berücksichtigt werden.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die Problematik an der Querung der Veloroute 1 über den Uhlenkrog auf Höhe des Tiergeheges ist in der Verwaltung bekannt und im Fußwegeachsen – und Kinderwegekonzept als Handlungsschwerpunkt vermerkt. Aufgrund der Durchführung des Verkehrsversuches Altenrade/ Neuenrade/ Hasseer Straße/ Uhlenkrog (Drs. 0872/2013) und der in diesem Zusammenhang ungeklärten zukünftigen Verkehrssituation rund um die ebenfalls dort vorhandene Bushaltestelle Uhlenkrog wurde die Überplanung des Bereiches zunächst zurückgestellt. Zur kurzfristigen Entschärfung der Situation wurde die Fahrbahn mit mobilen Bauelementen verengt. Nach Beendigung des Verkehrsversuches sieht die Verwaltung an der Querungsstelle erhöhten längerfristigen Handlungsbedarf für eine bauliche Umgestaltung. Dies wird als beste Maßnahme angesehen, um die Verkehrssituation nachhaltig zu optimieren.
Dagegen wird der Vorschlag des Ortsbeirates weder als erforderlich noch im Vergleich zu einer baulich planerischen Lösung als zielführend angesehen. Der Uhlenkrog ist Teil einer Tempo 30 Zone und die Sichtverhältnisse sind an der Querungsstelle für alle Beteiligten jederzeit uneingeschränkt gegeben. Darüber hinaus ist die zu querende Fahrbahn baulich eingeengt bzw. verkürzt und es ergeben sich im fließenden Verkehr jederzeit ausreichende Lücken, um die Straße zu überqueren. Aus beiden Richtungen wird durch die entsprechenden Verkehrszeichen auf die Querungssituation hingewiesen.
Hinsichtlich des Unfallgeschehens hat die Polizeidirektion Kiel mitgeteilt, dass im Rahmen der ständigen Unfallauswertung in den letzten fünf Jahren lediglich ein spezifischer Unfall an der Querungsstelle aufgenommen wurde. Bei diesem hatte ein 80-jähriger Radfahrer die Vorfahrt des Kfz-Verkehrs missachtet.
Die Verwaltung ist daher der Ansicht, dass die Querungsstelle mit den derzeitigen baulichen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen ausreichend gesichert ist.
Vielmehr sind aufgrund der vorliegenden Verkehrszahlen besonders in den Schwachlastzeiten Rotlichtverstöße von Fußgängern und Radfahrern an einer teilschlafenden Fußgängerschutzanlage zu erwarten. Schon heute ist bei der Anlage in der Hasseer Straße zu beobachten, dass viele Radfahrer nur dann Grün anfordern, wenn Sie aufgrund des vorfahrtberechtigen Kfz-Verkehrs ohnehin warten müssen. Für die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Erprobung mit Hilfe einer Baustellenampel stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus benötigt eine Baustellenampel für die Aufstellvorrichtung mehr Platz als eine dauerhafte Lösung. Dies würde unter Umständen dazu führen, dass die Fahrzeuge des Grünflächenamtes und der Stadtentwässerung nicht mehr die Zufahrt zum Tiergehege bzw. der Pumpstation nutzen können.