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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0278/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Anlage beigefügten LOI abzuschließen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG GmbH & Co (KN) ist Eigentümerin verschiedener Grundstücke im Areal zwischen Fleethörn, Mühlenbach, Hohe Straße und Treppenstraße (Entwicklungsbereich). Diese Grundstücksflächen wurden in der Vergangenheit als Verlagshaus – Druckerei und Logistikbereich - genutzt und stellen sich innerhalb des Gevierts zum großen Teil als innerstädtische Gewerbebrache dar. Der Stadt gehört im Entwicklungsbereich eine kleine als privater Stellplatz genutzte Grundstücksfläche vor der Rotationshalle an der Hohen Straße.

 

Nachdem in der Vergangenheit Bemühungen gescheitert sind, im Entwicklungsbereich Einzelhandelseinrichtungen (Mühlenbachpassage, Rathausgalerie) unterzubringen, haben die KN und die Stadt ein gemeinsames, vitales Interesse an einer städtebaulichen Neugestaltung. Eine reine Wohnnutzung schließt die KN aus.

 

Die Stadt hat demgegenüber einen Bedarf an Büroflächen und Flächen für das Stadtarchiv, welches z.B. in der Rotationshalle untergebracht werden kann. Die KN bietet daher unter Einbeziehung der Rotationshalle die Bebauung des Areals mit Wohn- und Geschäftsnutzungen an, die der Stadt im gewerblichen Teil zur langfristigen Miete zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Die Regelungen im LOI ermöglichen, dass zunächst ein gemeinsames Baukonzept über die zukünftige Bebauung entwickelt wird, auf dessen Grundlage die Vertragsparteien frei entscheiden können, das Vorhaben weiterzuführen. Für die Stadt sind unabhängig vom bestehenden Bedarf und der Möglichkeit, Verwaltungseinheiten und das Archiv am Rathaus zu konzentrieren, die von der KN aufgerufenen Mietkonditionen entscheidend, die wiederum für die KN wegen der Finanzierung des Vorhabens von Bedeutung sind. Diese Interessen bringt der LOI in der frühen Planungsphase in eine faire Balance, indem sich die Stadt als Grundstückseigentümerin im Entwicklungsbereich durch Einsatz der Liegenschaft an der Entwicklung des Baukonzepts beteiligt. Gleichzeitig soll durch dieses Verfahren eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität bei der weiteren Entwicklung sichergestellt werden. Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere über den auszulobenden Architektenwettbewerb wird auf den Entwurf des LOI verwiesen.

 

Für die Stadt bietet sich mit dem Abschluss des LOI die Möglichkeit, in unmittelbarster Nähe zum Rathaus Büroraumbedarfe abzubilden, hohe städtebauliche und hochbauliche Qualitäten sicherzustellen sowie die Entwicklung einer langjährigen Gewerbebrache anzustoßen. Unabhängig von der späteren Anmietung durch die Stadt sieht die Verwaltung im Abschluss des LOI damit auch die  Chance, die Kieler Innenstadt weiter aufzuwerten und Wohnen in die City zu bringen. Dies entspricht dem Geist des Rahmenplans für die Kieler Innenstadt.

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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Apr 14, 2016 - Bauausschuss - vertagt

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Apr 26, 2016 - Kulturausschuss - vertagt

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Apr 27, 2016 - Wirtschaftsausschuss - vertagt

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May 3, 2016 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

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May 12, 2016 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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May 24, 2016 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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May 25, 2016 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Jun 7, 2016 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Jun 9, 2016 - Ratsversammlung - geändert beschlossen