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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0291/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestandsschutz für Kleingartenpächter*innen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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May 12, 2016
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Jun 2, 2016
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Jul 7, 2016
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Sep 8, 2016
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, gegenüber den Kleingartenvereinen die bisherige Regelung, Stromanschlüsse in Kleingärten erst bei einem Wechsel der Pächter*innen entfernen zu lassen und bis dahin einen Bestandsschutz für diese Stromanschlüsse zu gewähren, auch weiterhin beizubehalten.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach der Begehung der Kleingartenanlagen 2015 im Rahmen der Gemeinnützigkeitsprüfung, wurden die Kleingartenvereine von der Immobilienwirtschaft der LH Kiel aufgefordert, für die Entfernung von Stromanschlüssen Sorge zu tragen.
Diese Stromanschlüsse stammen aus den Jahren direkt nach dem 2. Weltkrieg (1946-50) als die Gärten ganz offiziell bewohnt werden durften. Bis ungefähr zur Mitte der 1980er-Jahre konnten die Anschlüsse unbeanstandet von neuen Pächtern übernommen werden, wobei die Gärten dann nicht mehr bewohnt werden durften.
Im Sinne eines Bestandsschutzes wurde eine Entfernung der Anschlüsse erst bei einem weiteren Pächter*innenwechsel verlangt.
Nach gut dreißig Jahren handelt es sich bei den Pächter*innen von Gärten mit immer noch bestehenden Stromanschlüssen um Personen die inzwischen selbst ein fortgeschrittenes Alter erreicht haben. Seit Pachtbeginn haben diese meist ausschließlich strombetriebene Gerätschaften für den Garten angeschafft. Nun unerwartet gezwungen zu sein umzusteigen und alle Geräte neu, ohne Stromantrieb, anzuschaffen ist, stellt für diese Personen eine unbillige Härte dar.
In der der Geschäftlichen Mitteilung „Kleingartenangelegenheiten Arbeitsbericht und Arbeitsprogramm (Stand Dezember 2014)“ (Drs. 1052/2014) zur Sitzung des Bauausschusses am 06. Januar 2015 heißt es unter Punkt 4 (Gemeinnützigkeitsprüfung):
„Soweit Beanstandungen vorliegen, werden die Kleingartenvereine hierüber zunächst in Kenntnis gesetzt, und die Behebung spätestens mit der nächsten Parzellenverpachtung gefordert“.
Insofern war wegen der Beanstandungen - hier also Stromanschlüsse - eine sofortige Umsetzung nicht zwingend vorgeschrieben, ein Bestandsschutz also nicht ausgeschlossen.
Der Gewährung eines weiteren Bestandsschutzes bis zum nächsten Wechsel der Pächter*innen steht also nichts im Wege.
gez. Joachim Balzerf.d.R. Florian Jansen
bürgerliches AusschussmitgliedFraktionsgeschäftsführer