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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0361/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

Das Arbeitsprogramm zur Verbindlichen Bauleitplanung 2016/17 (s. Anlage 1) wird beschlossen. Anfang 2017 wird dem Bauausschuss ein aktualisiertes Programm zur Beratung vorgelegt.

 

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Sachverhalt/Begründung

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Begründung:

 

1. Anlass

 

Im Stadtplanungsamt wird kontinuierlich eine große Anzahl unterschiedlicher Bebauungsplan­ver­fahren bearbeitet; derzeit befinden sich über 50 Pläne im Aufstellungsverfahren bzw. im Vorbereitungsstadium. Da eine gleichrangige parallele Bearbeitung aller dieser Planungen aufgrund der beschränkten Arbeitskapazitäten im Stadtplanungsamt nicht möglich ist, hat die Verwaltung Ende 2014 einen Vorschlag für die Bildung von Prioritätskategorien erstellt, denen die einzelnen Verfahren verbindlich zuzuordnen sind. Mit diesem Vorschlag verband sich insbesondere das Ziel, die vorhandenen Bearbeitungskapazitäten vorrangig auf die dringendsten und städtebaulich wirkungsvollsten Planungsprojekte zu konzentrieren. Die verbindliche Festlegung von Vorrangprojekten sollte des Weiteren auch zu einer erhöhten Planungssicherheit und Transparenz in der Außenkommunikation mit Bürgern und Vorhabenträgern beitragen.

 

Eine entsprechende Liste mit Zuordnung der seinerzeit 53 laufenden Verfahren zu drei unterschiedlichen Prioritätskategorien wurde dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.01.2015 mit einer Geschäftlichen Mitteilung vorgestellt (vgl. Drucksache Nr. 1049/2014). Anschließend hat der Bauausschuss am 23.03.2015 eine aktualisierte Fassung dieser Liste als Arbeitsprogramm 2015/16 beschlossen (vgl. Drucksache Nr. 169/2015). Mit dem Beschluss war die Maßgabe verbunden, Anfang 2016 ein neues Programm dem Bauausschuss zur Beratung vorzubringen. Dieser Vorgabe wird mit der vorliegenden Drucksache entsprochen.

 

 

2. Grundsätzliches zum Arbeitsprogramm

 

Die Aktualisierung des Arbeitsprogrammes erfolgt nach den gleichen Kriterien, die bereits dem beschlossene Programm 2015/16 zugrundegelegt wurden:

 

Das Programm umfasst nur verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Vorhabenbezogene Bebauungspläne) - ggf. einschließlich erforderlicher paralleler Änderungen des Flächennutzungsplanes - sowie deren Vorbereitung mittels städtebaulicher Rahmenplanung. Andere informelle Planungen sind nicht Regelungsinhalt des Programms. Hierzu ist anzumerken, dass große Anteile der Arbeitskapazitäten in der Abteilung für verbindliche Bauleitplanung durch Tätigkeiten gebunden sind, die in diesem Arbeitsprogramm nicht abgebildet werden; exemplarisch seien die umfangreichen Anforderungen der Innenstadtplanung genannt.

 

Die hier zu betrachtenden Planverfahren werden drei Prioritätskategorien zugeordnet:

 

  • Erfahrungsgemäß werden rund vier Satzungsbeschlüsse pro Jahr gefasst. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von circa zwei Jahren bedeutet dies, dass acht Bauleitplanverfahren prioritär und mit Hochdruck bearbeitet werden nnen. Diese Projekte werden der Prioritätsstufe 1 zugeordnet.
  • In der Prioritätsstufe 2 werden diejenigen Projekte erfasst, die in die Stufe 1 aufrücken sollen, sobald Planungen aus dieser Stufe zur Rechtskraft gebracht und somit Arbeitskapazitäten frei werden.
  • Verfahren der Prioritätsstufe 3 werden kurzfristig nicht weitergeführt. Es ist zu überprüfen, ob immer noch ein Planerfordernis besteht. Ggf. ist eine Beendigung des jeweiligen Verfahrens mittels Aufhebungsbeschluss herbeizuführen.

 

Die Zuordnung der einzelnen Planungsverfahren zu den Prioritätskategorien erfolgt grundsätzlich nach den Kriterien der Dringlichkeit und der zu erzielenden städtebaulichen Wirkung unter Beachtung der folgenden Faktoren:

 

  • Ordnungsplanung oft in Verbindung mit Veränderungssperren (z.B. Steuerung von Vergnügungsstätten, Sicherung von Versorgungsbereichen gemäß Gesamtstädtischem Einzelhandelskonzept 2010 etc.)
  • Flächenbereitstellung (z.B. Wohnungsbau bei mehr als 50 Wohneinheiten, Gewerbebauland bei mehr als 2 ha, Einzelhandelsentwicklungen gemäß Gesamtstädtischem Einzelhandelskonzept 2010, Infrastruktur)
  • Wirtschaftsförderung (z.B. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen)
  • Stadtgestaltung/ Baukultur (z.B. Erhalt kleinteiliger Bebauungsstrukturen)
  • Vermögensaktivierung (z.B. Inwertsetzung von städtischem Immobilieneigentum)

 

Oberste Priorität erhalten somit neben solchen Planungen, die zur Sicherung einer geordneten Entwicklung zwingend erforderlich sind (v.a. Ordnungsplanungen), auch diejenigen mit einem möglichst großen Nutzeffekt, z.B. der Schaffung einer großen Anzahl von Wohneinheiten oder Arbeitsplätzen.

 

Unabhängig von dem Arbeitsprogramm ist es jederzeit glich, weitere Planverfahren durch Aufstellungsbeschlüsse zu initiieren, um kurzfristig auf Entwicklungen und Antragslagen (z.B. Bauanträge) reagieren zu können. Sollte die Verwaltung zum Schluss kommen, ein solches neues Vorhaben in die 1. Priorität einstufen zussen, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung unter Angabe einer Zurückstellung einer anderen Bauleitplanung.

 

 

3. Aktualisierungen gegenüber dem Arbeitsprogramm 2015/16

 

a) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 1

 

Sieben Planverfahren, die im Arbeitsprogramm 2015/16 in der ersten Kategorie enthalten waren, konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden bzw. stehen unmittelbar vor dem Abschluss, so dass sie nicht mehr in das aktualisierte Programm für 2016/17 übernommen werden:

 

  • B-Plan Nr. 978 „Stadtwerke/Knooper Weg“
  • B-Plan Nr. 996 V „Liselotte-Hermann-Straße“
  • B-Plan Nr. 999 V „Schlossquartier“
  • B-Pläne Nr. 1001, 1007 und 1008 (Vergnügungsstätten)
  • B-Plan Nr. 1003 „Nettelbeckstraße“
  • B-Plan Nr. 1006 V „Wulfsbrook“
  • B-Plan Nr. 1009 „NDR Landesfunkhaus“

 

r diese abgeschlossenen Planverfahren sollen die sieben folgenden Projekte in die Prioritätskategorie 1 aufgenommen werden:

 

  • B-Plan Nr. 910 „Boelckestraße“ (Aufrücker aus Kategorie 2)
  • B-Plan Nr. 971Hof Hammer (Aufrücker aus Kategorie 2)
  • B-Plan Nr. 1010 V „Hopfenstraße“ (Aufrücker aus Kategorie 2)
  • B-Plan Nr. 1012 „dlich Schönberger Straße“ (Neuaufnahme)
  • B-Plan Nr. 1015 „Ikea-Erweiterung“ (Neuaufnahme)
  • Rahmenplanung MFG 5 Gelände  (Neuaufnahme)
  • Rahmenplanung „Kieler Süden“ (Neuaufnahme)

 

b) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 2

 

Drei Bebauungspläne, die im Arbeitsprogramm 2015/16 in der zweiten Kategorie aufgeführt sind,  rücken aus der Kategorie 2 in die Prioritätsstufe 1 auf (s. oben). Zwei weitere Planverfahren wurden ebenfalls bereits abgeschlossen; sie werden daher in der aktualisierten Liste nicht mehr aufgehrt:

 

  • B-Plan Nr. 1002 „Masurenring“
  • B-Plan Nr. 1004 „Vereinsheime Kiellinie“

 

 

 

Folgende Planverfahren werden neu in die Prioritätskategorie 2 aufgenommen:

 

  • B-Plan Nr. 1011 „Alte Muthesius-Kunsthochschule“
  • B-Plan Nr. 733, 1. Änderung „Leistungszentrum Projensdorf“
  • B-Plan Nr. 813, vorhabenbezogene 1. Änderung „Bunker Solomit“
  • B-Plan Nr. 1013 „Adelheidstraße“
  • B-Plan Nr. 104 „Holstein-Stadion“ (bislang als B-Pläne Nr. 936 a/b in der 3. Kategorie)
  • Rahmenplanung CAU - Bremerskamp

 

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die mit der „Strukturanalyse Düsternbrook“ verbundenen Handlungsempfehlungen, die am 07.05.2015 vom Bauausschuss beschlossen wurden (vgl. Drucksache Nr. 0178/2015). Sie sehen die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten des Stadtteils vor. Hiervon wurde bislang der B-Plan Nr. 1004 „Vereinsheime Kiellinie“ umgesetzt. Aufgrund der Vielzahl bereits anstehender dringender Planvorhaben wird jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon abgesehen, neue Planungen zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen in die Prioritätsstufen 1 und 2 des Arbeitsprogramms aufzunehmen.

 

c) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 3

 

Gegenüber dem Arbeitsprogramm 2015/16 wurden zwei weitere Verfahren in die Prioritätskategorie 3 („Anstehende Planverfahren“) aufgenommen:

 

  • B-Plan Nr. 922 „Reichenhaller Straße“
  • Rahmenplanung Suchsdorf-West

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 964 V „Schwentineufer Nord Schmerzklinik“ ruht bereits seit einiger Zeit und wird daher von der Nachrückerliste in die Kategorie zurückgestuft.

 

Die vollständige Projektliste des Arbeitsprogramms 2016/17 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Statusänderungen gegenüber dem Vorjahresprogramm sind in der Übersicht in Anlage 2 dargestellt.

 

 

4. Arbeitskapazitäten

 

Zum Stellenplan 2016 hat das Stadtplanungsamt für die Bauleitplanung zwei Stellen angemeldet, wobei eine der Abteilung der „Vorbereitenden Bauleitplanung“ und eine der Abteilung der „Verbindliche Bauleitplanung“ zugeordnet wird. Bei Besetzung der Stellen wird das Arbeitsprogramm jeweils um ein Verfahren in der 1. und 2. Priorität erweitert und dem Bauausschuss erneut vorgelegt.

 

Die Verwaltung hofft zwar auf einen Stellenantritt in diesem Jahr, befürchtet jedoch Rückschläge. Erfahrungen zeigen, dass Besetzungsverfahren mit ungewissem Ausgang, nach Genehmigung des Etats, Monate in Anspruch nehmen. Dann sind aktuell zwei bereits vorhandene Stellen nicht besetzt. Ein Besetzungsverfahren musste im Dezember sogar ergebnislos aufgehoben werden. Der Markt an geeigneten Planern ist wegen der guten Baukonjunktur wie leergefegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sobald die neuen Mitarbeiter die Arbeit aufgenommen haben, wird der Bauausschuss unterrichtet.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

Anlagen:-Aktualisiertes Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2016/17

-Übersicht über die Änderungen zum Arbeitsprogramm 2015/16

 

 

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Anlagen

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May 12, 2016 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen