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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0381/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

In der Hopfenstraße zwischen Ringstraße und Harmsstraße wurden im Zeitraum 2011/2012 der Rad- und Gehweg auf der westlichen Straßenseite vervollständigt. Es handelt sich hierbei um die Fortführung einer Ausbaumaßnahme aus dem Jahr 1997. Nach erfolgtem Grunderwerb konnte die Baumaßnahme nunmehr durchgeführt werden und wurde am 20.01.2012 abgenommen.

 

Bei den Maßnahmen einschließlich des Grunderwerbes handelt es sich um Ausbaumaßnahmen, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG S-H) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Abrechnungsgebiet:

Das Abrechnungsgebiet bilden nach aktueller Kommentierung und Rechtsprechung alle erschlossenen Grundstücke in der Hopfenstraße von der Querung der Ringstraße über die Einndung in den Königsweg bis zum Rondeel.

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Innerortsstraße

Beitragsfähiger Aufwand

rd. 160.000,-- €

Städtischer Anteil

rd. 75.000,-- €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

rd. 85.000,-- €

Beitragsbelastungen

von rd. 24,--€ bis rd. 8.000,-- €

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Mitte eine Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 12, 2016 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen