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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0387/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Ausbau des Straßenzuges Beselerallee-Reventlouallee zwischen der Moltkestraße und der Hohenbergstraße wird auf der Grundlage der vorgestellten Planung vorbehaltlich der Sicherung der Finanzierung zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Ausgangslage

Der Straßenzug Olshausenstraße-Beselerallee-Reventlouallee zählt zu den Querverbindungen zwischen dem Westring (K10) und der Kieler Förde im nördlichen Stadtgebiet. Auf diesem Straßenzug werden überwiegend Verkehre der unterschiedlichen Verkehrsarten von den Stadttangenten B76 und dem Westring (K10) zur Universität an der Olshausenstraße, den Ministerien und dem Landeshaus am Düsternbrooker Weg (K7) sowie über den Knooper Weg (K12), Holtenauer Straße (K29) und Feldstraße (K15) zu den Wohn- und Mischgebieten nördlich der Kieler Innenstadt abgewickelt. Über die Kreuzungen mit der Feldstraße (K15) und dem Niemannsweg wird zusätzlich ein großer Teil der südlich gelegenen Universitätskliniken erschlossen. Der Straßenzug ist als Hauptsammelstraße ausgewiesen.

 

Es gibt hier weder baulich hergestellte Parkplätze noch eine separate Radwegführung. Der Straßenzug Beselerallee-Reventlouallee ist ein Teil der Veloroute 3. Die vorhandenen Gehwege sind beidseitig in unterschiedlichen Breiten und mit unterschiedlichen Oberflächenmaterialien befestigt.

 

In den Jahren 2012 - 2013 wurde der angrenzende Abschnitt der Reventlouallee zwischen Hohenbergstraße und Düsternbrooker Weg umgesetzt. Bereits in diesem Abschnitt wurde eine Radverkehrsanlage r die Veloroute 3 umgesetzt.

 

Die obengenannte Straßenbaumaßnahme gehört mit den Baumaßnahmen: „Ausbau der Beseler-

allee/Reventlouallee, Kreuzung Beselerallee/Feldstraße (Drs. 0168/2004) und „Ausbau Beseler-

allee/Reventlouallee 3. Bauabschnitt: Reventlouallee zwischen Hohenbergstraße und Düstern-

brooker Weg (Drs. 0448/2012)“ in einen Förderzusammenhang. Die Gesamtheit der Ausbaumaßnahmen ist als förderfähige Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) anerkannt.

 

  1. Geplante Maßnahme

Unter Aufrechterhaltung der vorhandenen Sammel- und Verbindungsfunktion des Straßenzuges Beselerallee/ Reventlouallee für die unterschiedlichen Verkehrsarten soll der Abschnitt zwischen Moltkestraße und Hohenbergstraße insbesondere unter Berücksichtigung des Radverkehrs (Veloroute 3) umgebaut werden.

 

Durch die geplanten Veränderungen werden die Verkehrsflächen in Bezug auf die jeweiligen Nutzungen und Ansprüche neu geordnet und entsprechend der Verkehrsbelastung und der naturschutzrechtlichen Belange verkehrssicher und barrierefrei bzw. barrierearm umgebaut. Hierfür wird der starke Versatz in der Linienführung im Bereich der Kreuzung Niemannsweg entschärft werden. Um dies baulich umsetzen zu können, ist ein Eingriff in die vorhandene Böschung notwendig. Hier wird eine Stützwand mit einer Höhe von bis zu 2,0 m notwendig, um die Höhendifferenzen abzufangen.

 

Die Veloroute 3 soll bei der Planung, wie bereits im Bauabschnitt in den Jahren 2012- 2013 umgesetzt, ihre Berücksichtigung finden. Die geplante Fahrbahn erhält im Zuge der Reventlouallee in Fahrtrichtung zum Niemannsweg und weiter in der Beselerallee bis zur Grenze des Bauabschnittes (Moltkestraße) einen Fahrradschutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m. Im Knotenpunktbereich werden in der Reventlouallee und der Beselerallee vorgezogene Aufstellbereiche für Radfahrer markiert, um die Veloroutenführung und Bevorrechtigung vor dem motorisierten Individualverkehr hervorzuheben.

 

In Abhängigkeit von dem jeweils zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitt werden beidseitig Gehwege mit einer Standardbreite zwischen 2,0 m und 3,0 m vorgesehen.

 

Im Planungsbereich befindet sich darüber hinaus ein Bushaltepunkt (Niemannsweg). Dieser wird r den barrierefreien Ausbau um ca. 70 m in Richtung Düsternbrooker Weg verschoben.

 

An der Kreuzung Niemannsweg/Beselerallee/Reventlouallee werden für Blinde und sehbehinderte Menschen vor den geplanten Überwegen taktile Leitplatten (Rillenplatten) eingebaut. Die Lichtsignalanlage wird mit akustischen Signalen ausgestattet. Mit dem vorgesehenen Ausbau wird somit insbesondere die Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöht.

 

Im überplanten Bauabschnitt befinden sich mehrere ortsbildprägende Bäume. Einige davon sind als Naturdenkmäler aufgeführt. Die geplante Straßenführung minimiert das Konfliktpotential zwischen verkehrlicher Nutzung und dem Lebensraum der Bäume.

 

  1. Geplante Bauausführung und Baukosten

Der Straßenausbau ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Er soll gleichzeitig mit der sich in Vorbereitung befindlichen Kanalsanierung ausgeführt werden. Die Stadtentwässerung plant in diesem Bereich den Neubau von ca. 265 m Kanal DN 800 -1200 und in einem Bereich von ca. 265 m eine Instandsetzung mittels Inliner und die Sanierung der Hausanschlüsse in dem Bereich. Ziel ist es, die notwendige hydraulische Vergrößerung für die Regenwasserkanäle und die baulichen Erneuerungen umzusetzen. Die Baukosten für den Kanalbau betragen 1,25 Mio. € und sind beitragsfrei. Die geplanten Baukosten für den Straßenausbau betragen brutto ca. 990.000 €. Die Straßenbaumaßnahme wird nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und nach dem Finanzausgleichsgesetz vom Land gefördert.

 

Die Maßnahmen des Kanalbaus und des Verkehrswegebaus wurden der Öffentlichkeit am 13.04.2016 im Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook vorgestellt. Von Bürgerinnen und Bürgern wurde vorgebracht, die Maßnahme sei überteuert. Die Verwaltung konnte darstellen, dass nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geplant worden ist und darüber hinaus Synergien einer gemeinsamen Baudurchführung mit der Stadtentwässerung genutzt werden. Desweiteren wurden Befürchtungen dahingehend geäert, im Straßenzug werden sich nach veränderter Linienführung im Kreuzungsbereich am Niemannsweg erhöhte Geschwindigkeiten der Fahrzeuge entwickeln. Das Tiefbauamt hatte in diesem Zusammenhang auf den verbleibenden Versatz der Fahrbahnachsen von 6,50 m, die künftig verringerte Fahrbahnbreite r den motorisierten Verkehr und die verbleibende Lichtsignalanlage verwiesen. Das Tiefbauamt hat dargestellt, dass diese Rahmenbedingungen diesen Effekt nicht erwarten ließen.

 

Der Ortsbeirat ist der Argumentation der Verwaltung gefolgt und hat der Durchführung der Maßnahme bei zwei Enthaltungen zugestimmt.

 

Dem Wunsch des Ortsbeirates, die Führung des Radfahrstreifens im gesamten Bauabschnitt umzusetzen, ist die Verwaltung gefolgt. Das Ergebnis der ordnungsrechtlichen Prüfung, ob ein Radfahrstreifen in der Beselerallee auch zwischen Moltkestraße und Feldstraße möglich ist, steht noch aus.

 

Bei dem geplanten Teil der Straßenbaumaßnahme in der Reventlouallee handelt es sich ebenso wie bei dem bereits 2012 - 13 umgesetzten Abschnitt um eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme nach den Vorschriften des § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Die Landeshauptstadt Kiel ist daher verpflichtet, die Eigentümerinnen/ Eigentümer bzw. die Erbbauberechtigten der von dem Straßenzug Reventlouallee erschlossenen Grundstücke zu Ausbaubeiträgen heranzuziehen. Die beitragsfähigen Baukosten dieses Teilabschnittes belaufen sich auf ca. 300.000 €. Da es sich bei der Reventlouallee um eine Innerortsstraße handelt, sind nach der aktuellen Beitragssatzung ca. 50 % des beitragsfähigen Aufwandes auf die Beitragspflichtigen umzulegen. Der restliche Anteil wird zur Abgeltung des öffentlichen Interesses von der Landeshauptstadt Kiel getragen. Die Teile der Maßnahmen im Niemannsweg und Beselerallee sind nicht beitragsfähig.

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

May 12, 2016 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen