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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0412/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:
 

Auf Seite 4 wir unter dem 3. Aufzählungszeichen von b) der Text ersetzt durch:

 

          Schaffung von mindestens 22,5% öffentlich geförderten Wohneinheiten der

Gesamtzahl von Wohneinheiten.

 

Danach wird wie folgt ein Spiegelstrich hinzugefügt:

 

          die Möglichkeit öffentlich geförderten Wohnraum in Eigentum umzuwandeln und somit gefördertes Eigentum als Altersabsicherung zu schaffen, soll geprüft und nach glichkeit umgesetzt werden.

 

In Anlage 2 werden in der Übersichtstabelle folgende Änderungen vorgenommen:

 

Handlungsfeld:„Nachhaltigkeit durch Vielfalt“

 

Absatz 1- 3 werden ersetzt durch:

 

Vorgabe eines festen Wohneinheitenschlüssels:

 

40 % der Wohneinheiten (WE) im Einfamilienhausbau als Eigentum (EFH, DHH, RH)

5 % der WE im Einfamilienhausbau (DH, RH) als öffentlich geförderte WE

20% der WE im Geschosswohnungsbau im Eigentum

17,5% der WE im Geschosswohnungsbau zur Miete (nicht gefördert)

17,5% der WE im Geschosswohnungsbau als sozialer Wohnungsbau

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Durch die Änderungen soll ein deutlich höherer Anteil an öffentlich geförderten

Wohneinheiten geschaffen werden. Um eine verstärkte "Durchmischung" der sozialen

Strukturen zu erreichen, sollen hierfür auch Reihenhäuser oder Doppelhaushälften in das

Segment des sozialen Wohnungsbaus übernommen werden.

Ferner soll zur Vermeidung von Altersarmut geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden,

wie Mieter von Sozialwohnungen diese langfristig als Eigentümer übernehmen können.

Zur Verdeutlichung der Änderungen und deren Auswirkungen auf den

Wohneinheitenschlüssel ist eine graphische Darstellung als Anlage beigelegt.

 

Gez. Ratsherr Claus Wittigf.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

Gez. Ratsherr Arne Stengerf.d.R.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Gez. rgerl. Ausschussmitglied Holger Balbierskif.d.R.

SSW-Ratsfraktion

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 12, 2016 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen