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Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0437/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2016/2017Änderungsantrag zu TOP 7.5
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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May 12, 2016
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Antrag
Änderungsantrag:
1. Die Prioritätenliste des Arbeitsprogramms Verbindliche Bauleitplanung 2016/2017
wird geändert.
2. In die Kategorie 2. Prioriät: „Nachrücker“ wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes
der Priorität A der Strukturanalyse Düsternbrook aufgenommen.
3. Das Planverfahren B-Plan Nr. 813 – vorhabenbezogene 1. Änderung „Bunker
Solomit“ wird in der Kategorie 3. Priorität: „Anstehende Planverfahren“
belassen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Bearbeitungskapazitäten des Stadtplanungsamtes müssen auf die dringensten und städtebaulich wirkungsvollsten Planungsprojekte konzentriert werden. Dazu gehören zweifelsohne Bebauungspläne als kommunale Satzungen zur aktiven Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Stadtteiles Düsternbrook.
Die sich aus der villenartigen Bebauung und der begrünten und wassernahen Lage des Stadtteiles Düsternbrook begründenden hohen städtebaulichen Qualitäten sind nach den Ergebnissen der Strukturanalyse Düsternbrook bedroht. Als Folge ist eine Beeinträchtigung der wichtigen Naherholungsfunktion des Stadtteils für die Kieler Bürgerinnen und Bürger absehbar.
Das einzigartige Erscheinungsbild des historisch durchgrünten Stadtteils wird durch den Abriss von Stadtvillen und den Neubau von Apartmenthäusern mit zahlreichen Wohnungen, durch eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke, durch eine Versiegelung der Vorgärten durch Stellplatzflächen und durch das Wohnen verdrängende gewerbliche Nutzungen zunehmend negativ verändert.
In der unter dem Einsatz erheblicher Haushaltsmittel der Stadt Kiel erarbeiteten Strukturanalyse Düsternbrook werden umfangreiche Handlungsempfehlungen zum Einsatz städtebaulicher Planungsinstrumente genannt, denen durch Beschluss des Bauausschusses am 07. Mai 2015 gefolgt werden soll. Zur aktiven Steuerung der Entwicklung des Stadtteils sollen
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kommunale Satzungen sukzessiv erarbeitet werden. Wer es ernst meint mit der Erhaltung und Entwicklung eines für die Stadt Kiel überaus wichtigen Stadtteils mit historisch prägender Anmutung kann sich der Erarbeitung rechtsverbindlicher Rahmenbedingungen nicht verschließen.
Auf Grund einer nachrangig zu bewertenden Priorität und der vergleichsweise geringen Anzahl der im Rahmen der Umnutzung des Bunkerbauwerks „Solomit“ zu schaffenden Wohneinheiten (nur ca. neun neue Wohneinheiten) wird das Bebauungsplanverfahren für die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 813 in der nachrangigen 3. Priorität des Arbeitsprogramms belassen.
gez. Ratsherr Wolfgang Homeyerf.d.R.