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Antrag der Verwaltung - 0578/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstück für den Ersatzbau der KTE Buschblick
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jul 7, 2016
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Sep 8, 2016
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Oct 6, 2016
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Nov 3, 2016
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die derzeitige Kindertageseinrichtung am Buschblick ist nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und muss durch einen Neubau zu ersetzt werden. Gemäß der Geschäftlichen Mitteilung im Jugendhilfeausschuss zur „Darstellung der Umsetzung von Investitionen im Bildungsbereich“ (Drs. Nr. 041/2016) hat die Verwaltung 1.000.000 Euro Einnahmen an Fördermitteln für den Neubau beantragt.
Die Verwaltung hat mögliche Standorte für den Neubau geprüft und präferiert das Grundstück „Parkplatz der IGF nebst Teil des anliegenden Bolzplatzes“.
Nach Vorstellung dieses Vorschlages im Ortsbeirat Pries/Friedrichsort am 01.06.2016 hat dieser folgenden Antrag an den Bauausschuss beschlossen (siehe Drs. 0501/2016):
Der Bauausschuss möge beschließen, dass die Bauverwaltung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Bolzplatzes an der Ottomar-Enking-Straße mit einer Kindertagesstätte und die verkehrstechnischen Erschließungsprobleme der Straße Steenbarg im Zusammenhang mit der Schule, dem Sportplatz und einer möglichen Bebauung mit einer Kindertagesstätte prüft.
Das Grundstück an der Ottomar- Enking- Straße, welches im Jahr 2013 schon einmal als möglicher Standort im OBR Pries/ Friedrichsort vorgestellt wurde, wurde zwischenzeitlich einer näheren Prüfung unter Einbeziehung aller städtischen Belange unterzogen. Eine Nutzung als KTE-Standort kommt unter Umwelt- und Stadtgrünaspekten nicht in Betracht. Betroffen wären ein alter, geschützter Baumbestand sowie der gesetzliche Biotopschutz (Knicks, Kleingewässer) und der gesetzliche Artenschutz (Vorkommen u.a. von Fledermäusen und Amphibien). Es handelt sich um eine Fläche von hoher Strukturvielfalt, deren ökologischer Wert ebenso hoch einzuschätzen ist wie ihre Bedeutung für die grünbezogene Naherholung in einem ansonsten mit wohnungsnahen Freiflächen stark unterversorgten Teil des Stadtgebiets (siehe Landschaftsplan und Freiräumliches Leitbild).
Sollte der Standort an der Ottomar-Enking-Straße dennoch weiterverfolgt werden, bedürfte es zudem der Durchführung einer verbindlichen Bauleitplanung. Bei dem angedachten Standort an der Ottomar-Enking-Straße handelt es sich nach dem Flächennutzungsplan der LH Kiel um eine festgesetzte Grünfläche. Ein Bebauungsplan für diese Fläche existiert nicht. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).
Die Fläche liegt nach § 35 BauGB im Außenbereich. Somit ist eine planungsrechtliche Zulässigkeit an diesem Standort nicht gegeben, so dass die Errichtung einer Kindertageseinrichtung an diesem Standort nicht zulässig ist.
In einem Parallelverfahren wäre zum einen der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Grundzüge der Planung berührt sind (Änderung einer Grün- in eine Gemeinbedarfsfläche); zum anderen wäre ein Bebauungsplan aufzustellen, um verbindliches Planungsrecht zu schaffen. Das Verfahren ist aktuell nicht im „Arbeitsprogramm der Verbindlichen Bauleitplanung“ enthalten (vgl. Drs.-Nr. 0361/2016). Es bedürfte der Zurückstellung eines anderen Bebauungsplanes. Das sich daran anschließende Verfahren würde dann voraussichtlich 5 Jahre in Anspruch nehmen.
Die Bauverwaltung präferiert daher, einen Teil der derzeitigen Stellplatzanlage der Gemeinschaftsschule Friedrichsort für den Bau zu nutzen und die Außenanlagen der Einrichtung auf einem schmalen Streifen des derzeitigen Bolzplatzes anzusiedeln (siehe Skizze). Sowohl die Schulleitung als auch der Sportverein würden diese Lösung mittragen.
Die heutige Gemeinschaftsschule Friedrichsort ist in der 1970er Jahren für ca. 1400 Schüler gebaut worden. Dementsprechend wurde die Stellplatzanlage mit aktuell 95 Plätzen hoch ausgelegt. Heute hat die Gemeinschaftsschule ca. 800 Schüler und es ist eine KTE für 130 Kinder zu errichten. Daraus ergibt sich ein geringerer Bedarf an Stellplätzen der auch nach Errichtung der KTE im Umfeld nachgewiesen werden kann. Der genaue Stellplatzbedarf wird im weiteren Verfahren noch ermittelt.
Hinsichtlich der verkehrstechnischen Erschließung kommt das Tiefbauamt zu dem Ergebnis, dass
die Erschließungsstraße Steenbarg für den Standort einer KTE grundsätzlich geeignet ist. Durch die Sackgassenlage gibt es im Steenbarg keinen Durchgangsverkehr. Dies kommt der geplanten Einrichtung zugute.
Die Fahrbahnbreite ist mit rd. 7,50 m großzügig bemessen, sodass ein vermehrtes Parken am Straßenrand durch die Verdrängung vom jetzigen Parkplatz verträglich ist und Pkw-Begegnungsverkehr möglich bleibt. Die grüne Wegeverbindung in Richtung Julius-Fürst-Weg soll für den Kfz-Verkehr nicht möglich gemacht werden. Durch die Sackgassenlage ist die Notwendigkeit einer Wendemöglichkeit für ihre Kinder per Kfz bringende und holende Eltern gegeben. Hierfür muss noch eine geordnete und konfliktarme Möglichkeit geschaffen werden.
Aus den dargelegten Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Antrag des Ortsbeirates abzulehnen und der von der Verwaltung präferierten Lösung zuzustimmen.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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512,6 kB
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