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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0844/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

 

Im Mettenhofer Weg wurde im Jahr 2014 die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Die alten, maroden Holzmasten mit Überspannungsleitungen wurden durch moderne Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Dadurch ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit.

 

Es handelt sich hierbei um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG S-H) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Mit-/Eigentümer/-innen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

 

Abrechnungsgebiet:

Sämtliche vom Mettenhofer Weg erschlossenen Grundstücke zwischen Hofholzallee und Königsförder Weg werden bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt.

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca. 49.000,-

Städtischer Anteil

ca. 7.350,-

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca. 41.650,-

Beitragsbelastungen

ca. 650,- bis 1.850,-

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Mettenhof eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

 

Anlage

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 3, 2016 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen