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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0846/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Das anliegende beigefügte Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) wird als Planungs- und Steuerungskonzept zur künftigen Entwicklung der Kieler Kleingärten, des Grüngürtels wie auch für das urbane Gärtnern beschlossen.

 

  1. Die im KEK dargestellten Schwerpunktmaßnahmen (s. Band II, Anhang 7)
  1. Entwicklung eines nach einheitlichen Vorgaben gestalteten Stadtgartenweges im Bereich des Grüngürtels und Realisierung als Stadtgartenweg in Teilabschnitten;
  2. Anlage von Kleingartenparks entlang des Stadtgartenweges;
  3. Initiierung der Charta „Stadtgarten Kiel“;
  4. Gründung der Stiftung „StadtgartenKiel“;
  5. Einrichtung eines Stadtgartenbüros u.a. zur Umsetzung der Forderungen der Charta und Sitz der Stiftung;

sollen vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel in den kommenden Jahren realisiert werden. Falls möglich sind für die Maßnahme Fördermittel einzuwerben.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

Kiel besitzt eine lange Kleingartentradition. Der historisch gewachsenen Kleingarten- und Grüngürtel rund um die Innenstadt stellt seit 1922 ein räumliches Planungsziel dar. Er ist ein wichtiges Element der städtebaulichen Struktur Kiels und ein herausragendes Beispiel vorausschauender Planung in den 1920er Jahren. Seine Weiterentwicklung zum System der drei grünen Ringe stellt in hervorragender und beispielhafter Weise die städtebauliche Basis für die Erholung in der Stadt und den privaten Anbau von gesunden Lebensmitteln dar. Kleingärten sind auch bei sich ändernden demographischen Bedingungen, wechselnden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernissen ein stabilisierendes Element der Stadtgesellschaft.

 

Das KEK wurde unter intensiver Beteiligung der Fachämter der Stadt, der Lenkungsgruppe (Mitglieder: Kleingartenpolitische Sprecher der Fraktionen, Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V., Beirat für Naturschutz, Sportverband), der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und interessierter Bürgerinnen und Bürger erarbeitet. Die Diskussion fand im Rahmen eines umfangreichen, moderierten, gut zweijährigen Beteiligungsprozesses statt. Die Ortsbeiräte wurden in Form von Sammelveranstaltungen für die Bereiche Nord, West, Süd und Ost sowohl zum Bestand/Analyse (Februar 2016) als auch zum Konzept (April/Mai 2016) eingebunden.

 

Im Rahmen der öffentlichen Planungswerkstatt zum KEK wurden am 14. November 2015 auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Erarbeitungsprozess fünf Leitlinien für das Kleingartenwesen formuliert, diskutiert und festgelegt:

 

1.Bestandsschutz / Erhalt des Grüngürtels und der grünen Ringe

Der Kieler Grüngürtel, geprägt durch seinen hohen Bestand an Kleingärten, bleibt erhalten und wird freiräumlich weiterentwickelt. Er bietet allen Kielerinnen und Kielern Freiraum für Freizeit, Naherholung sowie soziales Miteinander und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stadtökologie.

 

2.Ausreichende Versorgung mit Kleingärten

Die Kieler Bevölkerung ist auch in Zukunft mit ausreichend Kleingartenflächen versorgt. Dabei spielen Kriterien wie soziale Belange, Nachfrage und Nutzungsinteressen eine wichtige Rolle.

 

3.Funktionierendes Kleingartenwesen

Vereine, Politik und Stadtverwaltung arbeiten für ein funktionierendes Kleingartenwesen. Klare Verwaltungs- und Vereinsstrukturen sowie definierte Zuständigkeiten, ermöglichen eine gute Kommunikation und Verständigung.

 

4.Zukunftsorientierte Kleingartenformen

Das Kieler Kleingartenwesen öffnet sich neuen gesellschaftlichen Entwicklungen und wird den Anforderungen der Nutzer an neuen Gartenformen und –nutzungen gerecht.

 

5.Kleingärten als besondere Form des Stadtgrüns

Kleingärten sind nicht durch andere Formen öffentlichen Grüns ersetzbar.

 

Darauf aufbauend wurden sowohl flächenbezogene Maßnahmen als auch Maßnahmen für die Verbesserung des Managements und der Kommunikation im Kleingartenwesen erarbeitet. Der Erhalt fast aller Kleingartenanlagen wird auf Grund der Bedeutung für die Gesamtstadt empfohlen.

 

Als Schwerpunktmaßnahmen im Aufgabenbereich der Landeshauptstadt Kiel werden empfohlen und in Maßnahmenbögen dargestellt:

 

  1. Stadtgartenweg

 

Der Kieler Grüngürtel ist eine großflächig prägende Struktur, die sich durch die gesamte Stadt zieht und diese aufwertet. Der Grüngürtel soll für alle Bürger nutzbar sein und wird durch einen Stadtgartenweg in seiner Gesamtheit für alle Kielerinnen und Kieler erlebbar. Dieser stadtweit bedeutsame Wanderweg (43,5 km) ist in weiten Teilen bereits als Hauptwanderweg im Landschaftsplan dargestellt. Der Wegeverlauf wird in wenigen Teilabschnitten durch das KEK modifiziert. Er soll durch einheitliche Ausbaustandards als zusammenhängende Erschließungsstruktur zur besseren Orientierung erkennbar werden.

 

  1. Kleingartenparks

 

Eine Öffnung der Kleingartenanlagen und die Anlage von Kleingartenparks entlang des Stadtgartenweges stärkt den Grüngürtel als wichtiges Element der Grünversorgung und öffnet ihn verstärkt für alle Erholungssuchenden. Das Defizit an Erholungsflächen in den dicht bebauten Quartieren wird wohnungsnah vermindert. Kleingartenparks erhöhen die Attraktivität des Stadtgartenweges. Den Besuchern wird die Kultur des Gärtnerns und der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln nahe gebracht. In Kleingartenparks sind privat genutzte Parzellen kombiniert mit öffentlich zugänglichen Erholungsbereichen, die nicht durch die Pächter zu pflegen und zu unterhalten sind. Eine Beteiligung der Kleingartenvereine und Pächter ist unabdingbar.

 

Es werden 6 Kleingartenparks für eine erste Umsetzung vorgeschlagen:

  • Schusterkrug
  • Schulredder
  • Kollhorst
  • Hörn-Eidertal Weg
  • Gaarden
  • Rehsenbach

 

  1. Charta „Stadtgarten Kiel“

 

Grüngürtel und Kleingärten bilden mit anderen Parkanlagen das lebendige, grüne Rückgrat der Landeshauptstadt Kiel. Sie sind neben der prominenten Wasserlage an der Kieler Förde ganz wesentlich für die Wohn- und Lebensqualität der Stadt. Dieser sich durch die gesamte Stadt ziehende grüne Ring soll als „Stadtgarten Kiel“ verstanden werden und es gilt diesen „grünen“ Schatz für die Zukunft zu erhalten und zu entwickeln. Auf Grundlage der oben genannten fünf Leitlinien soll ein Bündnis aus Politik, Vereinen, Verbänden, Wirtschaft und Initiativen für den Erhalt des Kieler Grüns und insbesondere des Kieler Grüngürtels entstehen.

 

  1. Stiftung „Stadtgarten Kiel“

 

Durch das Gründen einer Stiftung kann bürgerschaftliches Engagement einbezogen werden. Die Stiftung dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, wirbt finanzielle Mittel ein und ruft zu Spenden auf, um Maßnahmen im Grüngürtel umzusetzen. Freie und lokale Initiativen können als aktive Partner eingebunden werden. Öffentliche Veranstaltungen im Grüngürtel sollen Bewusstsein wecken - bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei Politikerinnen und Politikern.              Die Initiierung sollte kurzfristig erfolgen, um an die derzeitige Diskussion des Kleingartenentwicklungskonzeptes anknüpfen zu können.

 

  1. Stadtgartenbüro

 

Ziel der Einrichtung eines „Stadtgartenbüro´s“ ist die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für alle am städtischen Gärtnern Interessierte in der Landeshauptstadt Kiel. Gemeinsame Aktionen können geplant und von hier aus gesteuert werden. Die Ideen der Charta „Stadtgarten Kiel“ sowie der Stiftung „Stadtgarten Kiel“ sollen hier entwickelt und umgesetzt werden. Alle gartenkulturellen Aktionen können hier koordiniert werden und das Kulturangebot der Stadt bereichern.

 

Um mit der Umsetzung der Schwerpunktmaßnahmen zu beginnen, wird das Grünflächenamt  50.000 € im Haushalt 2017 einwerben, um in einem ersten Schritt einen Gestaltungswettbewerb für den Stadtgartenweg zu veranlassen. Anschließend werden jährlich 100.000 € eingeworben, um den Stadtgartenweg abschnittsweise baulich zu realisieren und die Idee der Kleingartenparks umzusetzen. Nach einer Personalbemessung für das Stadtgartenbüro wird die etwaig erforderliche Stelle für den Stellenplan 2018 angemeldet. Derzeit ist offen, welcher Verwaltungseinheit das „Stadtgartenbüro“ künftig angegliedert werden soll.

 

Die im Rahmen des umfangreichen Beteiligungsprozesses vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind in Band III des Konzeptes zusammenfassend dargestellt, geprüft und aufgenommen worden. Das KEK wurde positiv mitgetragen. Umfangreiche Änderungswünsche wurden nicht geäußert. Die Stellungnahmen einzelner Mitglieder der Lenkungsgruppe zum KEK sind in

Anlage 6 dargestellt. Die sorgfältige und fundierte Bestandsaufnahme, die systematische Bearbeitung und die umfassende Beteiligung der Betroffenen wurden benannt. Es gab eine grundsätzliche Zustimmung.

 

Die Ortsbeiräte wurden gemäß dem Arbeitsprogramm „Kleingartenentwicklungskonzept Kiel“ (Drs.862/2012) in Form von Sammelveranstaltungen im Februar 2015 und April/Mai 2016 in die Diskussion eingebunden. Es bestand in der Zeit vom 5.7. bis zum 5.10.2016 die Möglichkeit, das Kleingartenentwicklungskonzept in den Ortsbeiratssitzungen zu beraten.

 

Stellungnahme des Ortsbeirates Pries/Friedrichsort (Sitzung am 7.9.2016):

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es im Ortsbeirat eine andere Beschlusslage gebe und erläutert diese: „Das Konzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Ortsbeirat macht darauf aufmerksam, dass die bestehenden Beschlüsse des OBR zur Nutzung der Fläche im Grüffkamp im Widerspruch zum Konzept stehen“.

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

Anlagen:

1.KEK – Text
Band I – Analyse

Band II – Konzept

Band III – Beteiligungsverfahren

2.Karte - Übersichtsplan – Kleingärten

3.Karte - Rahmenbedingungen und potenzielle Konflikte

4.Karte - Entwicklungskonzept Kleingartenanlagen

  • Die Anlagen 1. – 4. zu dieser Vorlage sind unter www.kiel.de/Kleingarten im Internet einsehbar
  • Die Ratsfraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Anlagen in Papierform
  • Weiter Papierexemplare können im Fachamt angefordert werden (Tel. 901 3842)

5.Übersicht der Schwerpunktmaßnahmen

6.Stellungnahme einzelner Mitglieder der Lenkungsgruppe zum KEK

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 1, 2016 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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Nov 3, 2016 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 17, 2016 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen