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Geschäftliche Mitteilung - 0848/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenwahrnehmung der Stadt in Kleingartenanlagen ab 01.01.2017 – auslaufender Dienstleistungsvertrag mit dem Kreisverband der Kleingärtner Kiel e.V.
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Nov 1, 2016
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 3, 2016
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 15, 2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 17, 2016
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
- Ausgangslage:
Die Ratsversammlung hat mit der Vorlage, Drs. Nr. 0566/2016 Ziffer 5, vom 27.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der am 19.12.2013 geschlossene DLV endet gemäß § 5 am 31.12.2016. Die Verwaltung wird beauftragt, die ihr als Grundstückseigentümerin obliegenden Pflichten ab dem 01.01.2017 wieder selbständig wahrzunehmen. Über die bislang freiwilligen Leistungen der Stadt ist in einem gesonderten Beschluss zu entscheiden.
Über den Vollzug dieses Beschlusses wird Folgendes mitgeteilt:
- Beteiligung des Kreisverbandes
Der KV wurde am 29.08.2016 von der Immobilienwirtschaft zu der künftigen Aufgabenwahrnehmung angehört. Die Bedenken und Anregungen des KV sind in diese Geschäftliche Mitteilung eingeflossen.
- Künftige Aufgabenwahrnehmung
Die bisher zwischen der Stadt und dem KV im DLV vereinbarten Leistungen auf Generalpachtvertragsflächen werden ab 01.01.2017 wie folgt wahrgenommen:
Pos. DLV | Aufgabe | Vereinbarte Leistung nach altem DLV | Art der Aufgabe | Zukünftige Aufgabenwahrnehmung |
1. | Pflege großer Bäume und Sondermaßnahmen zur Erhaltung des alten Baumbestandes in Kleingartenanlagen
| 10.000€ | Pflichtaufgabe der Stadt | Im Sinne des Ratsbeschlusses nimmt die Stadt zukünftig die Baumkontrolle und -pflege des alten Baumbestandes auf eigene Kosten wahr. Sie beauftragt dazu bei Bedarf Fachfirmen. Betrachtet werden Bäume, die in Anlehnung an die Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel (Baumschutzverordnung) einen bestimmten Stammumfang aufweisen.*
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2. | Pflege der Grünbereiche in den Kleingartenanlagen, die nicht der kleingärtnerischen Nutzung dienen
| 70.000 € | Aufgabe des KV -soweit nicht Pflichtaufgabe der Stadt gemäß Pos.1 DLV | Der Baumbestand der Grünbereiche wird wie in Position 1. beschrieben zukünftig von der Stadt kontrolliert und unterhalten. Die darüber hinausgehende Grünpflege innerhalb der gesamten Kleingartenanlage obliegt vollständig dem KV bzw. Kleingartenverein als Pächter der Fläche.*
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3. | Drainagen – Sanierung und Neubau
| 30.000 € | Aufgabe des KV | Die Durchführung und Finanzierung dieser Aufgabe (baulich-technische Wiederherstellung von Anlagen) obliegt nach dem Bundeskleingartengesetz grundsätzlich dem KV bzw. den Kleingartenvereinen und deren Mitgliedern. Der KV will diese Aufgabe auch zukünftig durchführen. Die Entscheidung über eine freiwillige Bezuschussung durch die Stadt bedarf einer gesonderten Beschlussvorlage.
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4. | Pflege und Unterhaltung öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen in Kleingartenanlagen einschl. Winterdienst | 25.000 € | Pflichtaufgabe der Stadt | Die Stadt nimmt die Pflege und Unterhaltung von öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen in Kleingartenanlagen auf eigene Kosten wahr. Sie beauftragt bei Bedarf Fachfirmen. |
5. | Verwaltung des Sachbedarfs für die Vereine auf Anforderung der Vereine | 50.000 € | Aufgabe des KV/der Kleingarten-vereine | Die Entscheidung bedarf einer gesonderten Beschlussvorlage. |
6. | Sanierung einer Kleingartenanlage
| 75.000 € | Pflichtaufgabe der Stadt bei objektivem Bedarf | Die Stadt nimmt in Kleingartenanlagen a) die Sanierung (baulich-technische Wiederherstellung von Anlagen, insbesondere Wege) b) die Herrichtung von Kleingärten, soweit ein objektiver Bedarf besteht auf eigene Kosten wahr. Die Prioritätensetzung erfolgt in Anlehnung an das zu erwartende Kleingartenentwicklungskonzept (KEK). Die Stadt beauftragt dazu bei Bedarf Fachfirmen.*
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7. | Herrichtung neuer Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz
| 30.000 € | Pflichtaufgabe der Stadt bei objektivem Bedarf | |
| Insgesamt: | 290.000€
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* Zwischen KV und Verwaltung besteht eine einvernehmliche Sichtweise.
- Finanzierung ab dem 01.01.2017
Der auslaufende DLV hatte ein geschätztes Finanzvolumen von 290.000 € per anno. Die Verwaltung hat für den Entwurf des Haushalts 2017 einen entsprechenden Haushaltsansatz angemeldet, aus dem die städtische Aufgabenwahrnehmung DLV gedeckt werden kann.
Die finanziellen Mittel in Höhe von 290.000 € werden ab 01.01.2017 wie folgt aufgegliedert:
- 80.000 €
Die im DLV vereinbarten Leistungen in Höhe von insgesamt 80.000 €/Jahr für die Baumpflege (Pos. 1 und 2 DLV) werden in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht ausreichen. Die Verwaltung schätzt, dass der Ansatz in den Folgejahren nach Erfahrungswerten angepasst werden muss.
- 100.000 €
Die bisher im DLV vereinbarten Leistungen für die Pflege und Unterhaltung öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen in Kleingartenanlagen in Höhe von 25.000 € und die für die Sanierung von Kleingartenanlagen in Höhe von 75.000 € sollen vorerst unverändert bleiben.
- 64.000 €
Die städtische Aufgabenwahrnehmung für die Pos. 1,2 und 4 des DLV erfordert – wie bereits berichtet - eine zusätzliche Stelle eines/r Gärtnermeisters/in im Grünflächenamt. Der Einsatz von Fachpersonal ist zwingend erforderlich, um die Vergaben an private Firmen wie oben dargestellt zu koordinieren. Hierfür sind 64.000 € zu veranschlagen.
- 46.000 €
Die Verwaltung schlägt vor, aus diesem Teilbetrag eine Bedarfsposition für die bisherigen freiwilligen Leistungen zu bilden (Positionen 3. und 5. des DLV (Drainagen – Sanierung und Neubau - sowie Verwaltung des Sachbedarfs für die Vereine) und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Diese Vorgehensweise könnte in der Nachmeldeliste oder im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen.
In Vertretung
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Anlage: Dienstleistungsvertrag
- 3 -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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313,8 kB
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