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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0856/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

In der Wichmannstraße wurden in der Zeit von April bis August 2015 umfangreiche Straßenbaumaßnahmen durchgeführt. Dabei wurde die alte, abgängige Fahrbahn erstmalig mit einem frostsicheren Unterbau versehen und in Großpflaster mit Fugenverguss wieder hergestellt. In der Mitte des Wendehammers wurde eine Grüninsel mit Baum und Bepflanzung geschaffen. Der auf der südlichen Seite bestehende alte Gehweg erhielt ebenfalls erstmalig einen frostsicheren Unterbau. Zudem wurde erstmals ein Gehweg rund um den Wendehammer zur Anbindung an die Treppenanlage im Ziegelteich neu hergestellt. Des Weiteren wurde im südlichen Gehweg ein Beleuchtungsmast versetzt.

 

Es handelt sich bei der Baumaßnahme um eine beitragsfähige Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den (Mit-) Eigentümerinnen und (Mit-) Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Abrechnungsgebiet:

mtliche von der Wichmannstraße erschlossenen Grundstücke werden bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt.

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

rd. 100.000,-- €

Städtischer Anteil

rd. 15.000,-- €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

rd. 85.000,-- €

Beitragsbelastungen

Von rd. 1.200,-- € bis rd. 25.800,-- €

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Mitte eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 3, 2016 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen