Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0861/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Ortsbeirates Hassee/Vieburg vom 14.01.2016 (Drs. 0039/2016)Hier: Waldwiesenstraße
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 1, 2016
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 6, 2016
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Antrag des Ortsbeirates Hassee/Vieburg von 14.01.2016 (Drs. 0039/2016):
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg bittet den Innen- und Umwelt- bzw. Bauausschuss, bei der Stadtverwaltung eine Untersagung der Einfahrt von PKW von der Rendsburger Landstraße in die Waldwiesenstraße zu veranlassen. Alternativ kann die Stadt “mildere Mittel“ ermessen, die den gleichen Zweck erfüllen können, z. B. eine Umprogrammierung der Ampelphasen. Der Ortsbeirat bitte in dem Fall um eine entsprechende Mitteilung der Stadt, wie eine Reduzierung der Verkehrsbelastung erreicht werden kann. Bei einer Umsetzung soll Rücksicht auf die lokalen Gewerbeanlieger (insbesondere Fa. Vanini) genommen werden.
Der Antrag wurde vom Innen- und Umweltausschuss zurückgestellt und die Verwaltung um eine Geschäftliche Mitteilung gebeten, in der sie ihre Einschätzung der Situation darstellt. Hierzu sollen auch die tatsächlichen Verkehrsbelastungen dargestellt werden.
Zur Feststellung des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in der Waldwiesenstraße hat das Tiefbauamt eine Verkehrserhebung beauftragt, welche im April dieses Jahres durchgeführt wurde. Untersucht wurde dabei, wie viele Kfz insgesamt durch die Waldwiesenstraße fahren und wie hoch der Anteil des Kfz-Verkehrs ist, der über den Bypass in die Rendsburger Landstraße abbiegt und dann über die Waldwiesenstraße rechts in die Hamburger Chaussee fährt. Innerhalb von 24 Stunden wurden dabei 827 Kfz gezählt, die in beide Richtungen durch die Waldwiesenstraße fahren. 610 Kfz/24h bogen dabei von der Rendsburger Landstr. links in die Waldwiesenstraße ab. Von diesen 610 Kfz/24h wurden 272 Kfz/24h dem Durchgangsverkehr ohne Quelle und/oder Ziel in der Waldwiesenstraße oder Rendsburger Landstr. zugeordnet. Der Anteil des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen beträgt demnach rund ein Drittel.
Nach Prüfung des Sachverhaltes kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein Verbot der Einfahrt in die Waldwiesenstraße von der Rendsburger Landstraße nicht weiter verfolgt werden sollte. In der Waldwiesenstraße bestehen hauptsächlich Parkmöglichkeiten am rechten Fahrbahnrand in Richtung Hamburger Chaussee. Mit dem Verbot der Einfahrt müssten die dann nur noch von der Hamburger Chaussee einfahrenden Fahrzeuge zukünftig auf der anderen Straßenseite parken, was zu einer erheblichen Reduzierung der Stellplätze und einer Verschlechterung der Sichtbeziehung zwischen ruhendem und fließendem Verkehr und somit auch zu einer Einschränkung der Verkehrssicherheit führen würde.
Eine Möglichkeit, den Durchgangsverkehr auszuschließen, könnte über ein Verbot der Einfahrt mit dem Zusatz „Anlieger frei“ erreicht werden. Damit würde dann aber nicht nur der Durchgangsverkehr aus Richtung Innenstadt bzw. von der B 76 ausgeschlossen werden, sondern auch Verkehre, die von den Gewerbebetrieben in der Rendsburger Landstraße ausgehen. Dies würde wiederum zu Mehrbelastungen in anderen Straßen wie der Danewerkstraße führen. Aufgrund dieser Nachteile wird eine solche Regelung von der Verwaltung als nicht geeignet bewertet.
Ebenfalls vorgeschlagen wurde eine Veränderung der Ampelphasen. Aufgrund der Komplexität des Knotenpunktes und des hohen Verkehrsaufkommens würden Anpassungen im Sinne der Rechtsabbieger von der Rampe der B 76 in die Hamburger Chaussee stadtauswärts zu längeren Wartezeiten anderer Verkehrsteilnehmer und einer Verringerung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes führen. Darüber hinaus ist es fraglich, ob ein tatsächlicher Zeitvorteil beim Durchfahren der Waldwiesenstraße besteht, da sich die Kfz beim Einbiegen in die Hamburger Chaussee auf Straßen ohne Vorfahrtsberechtigung befinden.
In der Bewertung der Verkehrsbehörde und des Tiefbauamtes sind die in der Waldwiesenstraße festgestellten Verkehrsbelastungen durchaus für eine Anliegerstraße verträglich, so dass keine Handlungsnotwendigkeit gesehen wird. Vor allem in den bezüglich des Verkehrslärms kritischen Nachtstunden von 22:00-06:00 Uhr konnten keine nennenswerten Verkehrsbelastungen festgestellt werden. Hinzu kommt, dass eine verkehrsrechtliche Anordnung zwar möglicherweise die Schleichverkehre minimieren könnte. Auf der anderen Seite würden jedoch auch unmittelbare Anlieger betroffen sein, die so Umwege in Kauf nehmen müssten und an anderer Stelle störend wahrgenommen werden.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
