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Geschäftliche Mitteilung - 0872/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Dorf Pries; Antrag des Ortsbeirates Pries/Friedrichsort, Drs. 0857/2016
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 1, 2016
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 3, 2016
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Sachverhalt/Begründung
Dorf Pries ist über die Kreisstraße K 5 an die Fördestraße (K 17) angebunden. Die K 5 stellt die Haupterschließungsachse von Dorf Pries dar und dient darüber hinaus der Verbindung der B 503 mit dem Stadtteil Friedrichsort.
In der Vergangenheit wurde vom Ortsbeirat Pries/Friedrichsort wiederholt darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt einiger Pkw immer wieder mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit erfolge. Außerdem sei die Verkehrsmenge durch die erweiterte Wohnbebauung in Altenholz/Erdbeerfeld mit Industriegebiet und die Umsetzung des Wohnbaukonzepts der LHK in Dorf Pries angestiegen. Als Reaktion auf die Hinweise des Ortsbeirats sind durch die Landeshauptstadt Kiel immer wieder Maßnahmen ergriffen worden mit dem Ziel, die Ortdurchfahrtsgeschwindigkeit abzusenken. Hierzu gehörten
- eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf max. 30 km/h (Streckenverbot), angeordnet durch Beschilderung und mehrere „Tempo 30“-Piktogramme auf der Fahrbahn,
- mobile LÜFT-Elemente zur Einengung der nordwestlichen Ortseinfahrt,
- Fahrbahnbegrenzung durch einen Breitstrich nördlich des Friedrich-Karl-Gotsch-Platzes zur optischen Einengung der Fahrbahn sowie
- eine temporär installierte Geschwindigkeitsanzeige.
Trotz dieser Maßnahmen sei die Durchfahrtsgeschwindigkeit durch den Ort zum Teil immer noch zu hoch. Daher stellt der Ortsbeirat Pries/Friedrichsort folgenden Antrag:
- Mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung auf der Kreisstraße K 5 im Siedlungsgebiet Dorf Pries werden LÜFT-Elemente zur spürbaren Fahrbahnverengung auch an der Ortsausfahrt in Richtung Altenholz angebracht.
- Mit dem Ziel der nachhaltigen Absenkung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge werden an den Ortseinfahrten aus Richtung Altenholz und Fördestraße jeweils dauerhafte Geschwindigkeitsanzeigen (Dialog-Displays) aufgestellt.
- Auf der Kreisstraße K 5 werden von der Einmündung Dorf in den Uhlenhorster Weg bis zum Haus Uhlenhorster Weg Nr. 18 wechselseitig markierte Parkflächen und Ausweichstellen aufgebracht.
- Die Landeshauptstadt Kiel setzt sich dafür ein, dass die Kreisstraße K 5 von der Fördestraße bis zur Bundesstraße B 503 für den Schwerlastverkehr mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht gesperrt wird. Ausgenommen ist der Anliegerverkehr von der Bundesstraße B 503 zur Firma Weco.
Die Verwaltung nimmt zu diesen Punkten wie folgt Stellung:
Zu 1. Die Möglichkeiten der Anbringung von LÜFT-Elementen an der Ortsausfahrt in Richtung Altenholz wird das Tiefbauamt prüfen. Im Falle einer positiven Prüfung müssten die Elemente neu beschafft werden.
Zu 2.Die Landeshauptstadt Kiel besitzt nur eine geringe Anzahl mobiler Geschwindigkeitsanzeigen, die jeweils für einige Wochen an ausgewählten Stellen befestigt werden, sodass mit einer geringen Anzahl Geräte an vielen Stellen positive Effekte bewirkt werden können. Eine dauerhafte Installation könnte beim Autofahrer durchaus einen Gewöhnungseffekt hervorrufen, wodurch die Wirkung der Maßnahme nachlassen kann. Eine dauerhafte Installation einer Geschwindigkeitsanzeige bedürfte der Beschaffung eines zusätzlichen Geräts.
Zu 3. Die Markierung oder Aufpflasterung wechselseitiger Parkflächen ist eine Maßnahme, die in Wohngebieten auf nicht klassifizierten Straßen mit sehr geringer Verkehrsstärke durchaus Wirkung zeigt. Da es sich bei der Ortsdurchfahrt durch Dorf Pries jedoch um eine Kreisstraße handelt, sind derartige Maßnahmen verkehrsrechtlich nicht möglich, wie beispielsweise auch die Anordnung einer Tempo-30-Zone hier nicht möglich ist.
Zu 4.Ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht kann von der Straßenverkehrsbehörde auf einer Kreisstraße nicht angeordnet werden, es sei denn, der bauliche Zustand der Straße würde dies erfordern. Das ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Zudem wären von dieser Regelung auch landwirtschaftliche Fahrzeuge betroffen
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Peter Todeskino
Bürgermeister
