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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0929/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

1.       Gesamtüberblick

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2017 schließt mit einem Haushaltsfehlbetrag von 19,3 Mio. EUR im Ergebnisplan und einem Kreditbedarfr Investitionen in Höhe von 41,6 Mio. EUR ab.

 

Das ursprünglich geplante Defizit von 57 Millionen EUR für 2017 konnte damit gegenüber der letztjährigen Planung um 38 Millionen EUR reduziert werden. Auch die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2020 entwickelt sich vergleichsweise positiv. Mit jährlichen Defiziten von weniger als 30 Millionen EUR werden die Defizite gegenüber der bisherigen Planung halbiert.

 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist davon auszugehen, dass der Haushalt 2017, wie bereits der Haushalt 2016, uneingeschränkt genehmigungsfähig sein wird.

 

Insgesamt hat sich die Haushaltsperspektive spürbar verbessert. Der Haushaltsausgleich ist damit jedoch noch nicht erreicht. Der weitere konsequente Abbau des Defizits bleibt deshalb auch in Zukunft ein vorrangiges Ziel der Landeshauptstadt Kiel.

 

Dafür hat die Kieler Ratsversammlung bereits mit Verabschiedung der Haushaltssatzung für 2016 in einem Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung verschiedene Maßnahmen mit Konsolidierungspotenzial auf den Weg gebracht, die nun weiterentwickelt und umgesetzt werden müssen. Flankiert wird dies durch den eingeleiteten Gesamtstrategieprozess, der die Verwaltung mithilfe verbesserter interner Kommunikation, nachhaltiger Personalentwicklung und effizienter gestalteten Prozessen in die Lage versetzen soll, den stetig steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

 

 

2.      Überblick über den Bereich des Bauausschusses


In die Zuständigkeit des Bauausschusses fallen die in Anlage 1 aufgeführten Produkt- bzw. Unterproduktgruppen mit den dazugehörenden Produkten. In der Anlage 1 ist auch die jeweilige Organisationseinheit, in der Regel ein Amt, angegeben, in der das Produkt erstellt wird.

Anlage 2 enthält die Begründungen für Investitionen, deren Investitionskosten in mindestens einem Jahr des Planungszeitraumes 1.000 € übersteigen.

Eine Beschlussvorlage über den Gesamthaushalt mit den Änderungsanträgen und Veränderungslisten wird vom Amt für Finanzwirtschaft r den Finanzausschuss und nachfolgend für die Ratsversammlung erstellt.
 

3.       Erläuterungen

Der Ergebnisplan bildet für das Haushaltsjahr den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen in Form von Aufwendungen (= Werteverzehr oder verbrauch) und Erträgen (= Wertezufluss oder zuwachs) ab. Ein positiver oder negativer Gesamtsaldo im Ergebnisplan eines Haushaltsjahres führt zu einer entsprechenden Veränderung der Bilanzposition "Eigenkapital".

Im Finanzplan werden die gesamten Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode dargestellt, unabhängig davon, welchem Zeitraum der zugrunde liegende Ertrag bzw. Aufwand wirtschaftlich zuzurechnen ist. Dabei wird differenziert nach den Bereichen "Laufende Verwaltungstätigkeit", "Investitionstätigkeit" und "Finanzierungstätigkeit".

Abweichungen gegenüber dem Ergebnisplan resultieren deshalb insbesondere aus den Ein- und Auszahlungen für Investitionen und fehlenden Ansätzen für nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, wie z. B. "Interne Leistungsbeziehungen" (innere Mieten und kalkulatorische Zinsen), Zuführung und Auflösung von Rückstellungen und Abschreibungen.

 

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 1, 2016 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen