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Antrag der Verwaltung - 0947/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ (Aufstellungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Dec 1, 2016
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Antrag
Antrag:
a)Für das Baugebiet Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf, zwischen Heikendorfer Weg und Nordufer der Schwentine, durchzogen von der Straße An der Holsatiamühle, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ aufgestellt.
Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019V „ Schwentineufer Nord-Ost“ sowie der verbleibende Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 964 „Schwentineufer Nord“ sind im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
b)Für die anstehenden Baumaßnahmen im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ ist ein konkurrierendes Verfahren zur Gestaltfindung für den Hochbau durch die Vorhabenträgerin durchzuführen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich
Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019 V „Schwentineufer Nord-Ost“ liegt nördlich und südlich der Straße An der Holsatiamühle am Nordufer der Schwentine. Der Geltungsbereich schließt das bestehende Hochhaus „Albert-Einstein-Haus“ ein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,65 Hektar.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Bereits im Jahr 2007 wurde ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 964 „Schwentineufer Nord“ gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren baulichen Entwicklung der im Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Nutzungsstrukturen am Nordufer der Schwentine geschaffen werden.
Der damalige B-Plan-Vorentwurf Nr. 964 wurde in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern erarbeitet, dann jedoch nicht weitergeführt, weil die Grundstückseigentümer danach andere Vorstellungen entwickelten.
Das Plangebiet ist ein Teil des im Jahr 2010 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs für das Nord- und Südufer der Schwentine. Das Wettbewerbsgebiet erstreckte sich in einer Größe von circa sechs Hektar von der Anlegestelle Dietrichsdorf im Nordwesten über die Grundstücke der Fachhochschul-Mensa und der Kompass-Klinik bis zu einer Bootslagerfläche an der Grenze zum GEOMAR-Gelände am südöstlichen Schwentineufer.
Aus der Zusammenstellung der Wettbewerbsergebnisse und den hochbaulichen Vorentwürfen erarbeitete das Stadtplanungsamt im Jahr 2012 ein Gesamtkonzept für die Gestaltung der Schwentinemündung.
Eine bauliche Entwicklung auf den angrenzenden Flächen außerhalb des Plangebietes 1019 V ist nach Rücksprache mit den dortigen Eigentümern nicht erkennbar.
Der Eigentümer der im Plangebiet 1019 V liegenden Flächen hat in der Vergangenheit mehrfach Anläufe gestartet, seine Flächen einer baulichen Entwicklung zuzuführen, diese Ambitionen aber stets wieder einschlafen lassen. Die jetzt vorgelegten konkreten Konzeptionen und der damit verbundene Nutzungsmix aus Wohnen, Gastronomie und gewerblicher Nutzung entsprechen inhaltlich den städtischen Vorgaben, hier eine gemischte Nutzung festschreiben zu wollen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer herausragenden architektonischen und gestalterischen Qualität zu erreichen, die der besonderen Bedeutung dieses Stadtbereiches angemessen ist, soll jetzt das bisherige Bebauungsplanverfahren auf dem nördlichen Schwentineufer geteilt und für das östliche Teilgebiet vorhabenbezogen weitergeführt werden.
Aufgrund der exponierten Lage am Schwentineufer, in unmittelbarer Umgebung des Naherholungsgebietes, der umgestalteten und aufgewerteten Schwentineinsel und der Uferwanderwege am Nord- sowie Südufer der Schwentine, sowie dem Lunaplatz soll für die Hochbauplanung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ ein konkurrierendes Verfahren zur Gestaltfindung durch die Vorhabenträgerin durchgeführt werden.
Das angestrebte Bauvorhaben wurde im Beirat für Stadtgestaltung vorgestellt und fand dort eine grundsätzliche Zustimmung. Die Verwaltung hält jedoch die Fassadengestaltung für nicht ortsangemessen und befürwortet dringend ein konkurrierendes Verfahren zu Gestaltsfindung. Das Ergebnis des konkurrierenden Verfahrens würde dann einfließen und definiert werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1019V.
Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bietet zu diesem Zweck wesentliche Vorteile gegenüber dem üblichen Bebauungsplan, da dieser unmittelbar mit dem geplanten Bauvorhaben verknüpft ist. Im zugehörigen Durchführungsvertrag werden in Abstimmung mit dem Vorhabenträger Fristen zur Realisierung des Vorhabens festgelegt.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 964 „Schwentineufer Nord“ vom 21.02.2007 mit Ergänzungen vom 25.08.2008 bleibt für den westlichen und südlichen Teilbereich bestehen. Für diesen Teilbereich wird zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst.
III. Vorgesehenes Verfahren
Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel stellt für diesen Bereich eine gemischte Baufläche dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Gemäß § 12 BauGB ist zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Durchführungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Vorhabenträger zu schließen.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019V werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet geschaffen.
Gemäß § 15 BauGB hat das Bauordnungsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.
Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf erhält diese Vorlage zur Kenntnis.
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Peter Todeskino Bürgermeister |
Anlage 1: Übersichtsplan Geltungsbereich
Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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514,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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33,5 kB
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