Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0960/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

1.Zustand der Ufereinfassungen in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Kiel

allgemeine Hinweise

 

Ein großer Teil der Uferwände im Bereich der Kieler Förde wird durch Stahlspundwände gesichert. Dies gilt für die Anlagen des Handelshafens ebenso wie für die Promenaden im Zuständigkeitsbereich der Stadt, die durch das Tiefbauamt betrieben werden. Insgesamt sind durch das Tiefbauamt ca. 5000 m Uferwände zu überwachen, instand zu halten und instand zu setzen. 

 

Die abzufangenden Geländesprünge sind definiert durch die Höhe der Promenade über dem Wasserspiegel und die jeweilige Wassertiefe. Die Geländesprünge betragen - abhängig von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen - zwischen minimal 5 m und maximal ca. 13 m. Da häufig erst in größerer Tiefe unterhalb der Hafensohle tragfähiger Boden anzutreffen ist, müssen die Spundwände teilweise sehr tief in den Boden eingebracht werden. Gesamtlängen der Spundbohlen von 30 m, die in der Regel rückwärtig mit Schrägankern gesichert werden, sind daher keine Seltenheit. In Anlage 1 ist beispielhaft ein Querschnitt durch eine Uferwand dargestellt (Entwurf Bw 608- Kiellinie, Abschnitt 3, Bereich Landeshaus).

 

Aufgrund des Salzgehaltes in der Förde in Verbindung mit dem Sauerstoff der Luft, aber nach neueren Erkenntnissen gelegentlich auch aufgrund mikrobakterieller Prozesse an den Grenzflächen Boden/Spundwand entstehen Korrosionsprozesse, die bei einfachen (nicht geschützten) Spundwandkonstruktionen spätestens ab einer Standzeit von ca. 30 Jahren zu Durchrostungen führen.

 

Diese Durchrostungen treten häufig im Bereich um den Mittelwasserstand (N.N. 0,0 m) auf, da dort der Luftsauerstoff bei Benetzung der Flächen in erheblichem Maße korrosionsfördernd wirkt. Vermehrt sind jedoch auch an einzelnen Stellen Durchrostungen in Bereichen unterhalb dieser Wasserwechselzone festzustellen, die vermutlich mit mikrobakteriellen Prozessen einhergehen. Diese Art der Korrosion ist besonders problematisch, da sie sehr unregelmäßig und beschleunigt auftritt, durch stichprobenartige Ermittlung der Restwandstärken kaum bestimmt werden kann und damit ihr Fortschreiten im Laufe der Jahre schwer vorhersehbar ist.

 

Um die Dauerhaftigkeit neuer Konstruktionen zu erhöhen, plant das Tiefbauamt seit ca. 20 Jahren im Rahmen der vollständigen Erneuerung von Uferabschnitten Spundwände mit integrierter Stahlbetonschürze. Diese bestehen aus örtlich anzupassenden Fertigteilplatten, die oberhalb der Hafensohle nach dem Einrammen der Spundbohlen vor die Spundwand gehängt und kraftschlüssig mit der Uferwand durch Anschlussbewehrung und Vergussbeton verbunden werden. So wird die der Korrosion hauptsächlich ausgesetzte seeseitige Fläche dauerhaft geschützt.

 

Der Neubau einer Konstruktion dieser Art mit einer prognostizierten Nutzungsdauer von ca. 70 Jahren ist mit vergleichsweise hohem finanziellem Aufwand verbunden, im Kostenumfang abhängig von den örtlichen Rahmenbedingungen (Verkehrslasten, Geländesprung, Baugrund, Gestaltungsanforderungen Promenade). Als Richtwert kann mit Kosten von 15.000 bis 25.000 Euro pro laufenden Meter gerechnet werden.

 

Die Kostenschätzung für den 500 m langen bereits aus Verkehrssicherheitsgründen gesperrten Abschnitt am Berthold-Beitz-Ufer ergibt beispielsweise Kosten von 8,8 Mio. Euro. Insgesamt beläuft sich der Bedarf an Instandsetzungen und Erneuerungen der Uferwände nach Schätzungen des Tiefbauamtes auf rund 34 Mio. Euro. Das finanzielle Volumen und die seit Jahren anhaltend schwierige Haushaltssituation in Verbindung mit konkurrierenden Investitionsbedarfen an anderer Stelle haben zu diesem beträchtlichen Investitionsstau geführt.

 

Nur in den Fällen, in denen die zu berücksichtigenden Verkehrslasten und die gemessenen Restquerschnitte der Spundbohlen in einem geschädigten Spundwandabschnitt dies zulassen, kann als Maßnahme zur Verlängerung der Nutzungsdauer um rund 20 Jahre eine

Instandsetzung der vorhandenen Spundwand erwogen werden. Eine solche Maßnahme ist mit Kosten von 5.000 bis 8.000 Euro pro laufenden Meter verbunden. In der Regel stellt eine vollständige Erneuerung trotz höherer Investitionskosten aufgrund der erwarteten erheblich längeren Nutzungsdauer jedoch die wirtschaftlichere Lösung dar.

 

 

 

2. Instandsetzung der Spundwand Bollhörnkai Süd

 

Die Spundwand im Bereich des Bollhörnkai Süd (siehe Anlage 2) ist auf ihrer gesamten Länge von 140 m erheblich durch Korrosion geschädigt. Im Rahmen der Bauwerksüberwachung waren im vergangenen Jahr durch Ingenieur-Taucher bereits zahlreichecher festgestellt worden, die zum Ausspülen von Boden landseitig der Spundwand geführt hatten. Die Schadstellen wurden inzwischen im Rahmen von Sofortmaßnahmen durch einen Taucherbetrieb mit Stahlblechen provisorisch verschlossen. Die unterhalb der Promenade entstandenen Hohlume wurden wieder mit Boden verfüllt. Es besteht Handlungsbedarf, da nur mit einer intakten Spundwand die Stand- und Verkehrssicherheit im westlichen Vorlandbereich der Hörnbrücke zu gewährleisten ist. Die Ufereinfassung wird gegenwärtig in Abständen von wenigen Monaten durch Ingenieur-Taucher kontrolliert. Sobald erneut weitere Schadstellen in der Spundwand festgestellt werden, müssten sehr kurzfristig weitere Reparaturmaßnahmen, ggf. auch Absperrmaßnahmen, veranlasst werden.

 

Es handelt sich um einen verkehrlich stark frequentierten Uferabschnitt, der durch Fuß- und Radverkehr intensiv genutzt wird (Anschluss rnbrücke/Norwegenkai), ebenso von Kunden der Schlepp- und Fährgesellschaft (Anleger "Bahnhofsbrücke") sowie Gästen der dort anssigen gastronomischen Betriebe. Sollten angesichts fortschreitender Schäden an der Spundwand aus Gründen der Verkehrssicherheit Absperrmaßnahmen erforderlich werden, hätte dies in diesem Uferabschnitt daher besonders gravierende Folgen.

Die Aushrung dieser Instandsetzungsmaßnahme genießt daher chste Priorität.

 

Es ist geplant, die vorhandene Spundwand nicht vollständig zu erneuern, sondern sie instand zu setzen. Zum Einen sind die Verkehrslasten vergleichsweise gering (Fußngerverkehr und Freisitzanlagen), sodass eine Verbesserung der Tragfähigkeit nicht zwingend erforderlich ist. Zum Anderen wäre eine vollständige Erneuerung der Spundwand nur im Zusammenhang mit einer Erneuerung der festen Seestege des Bahnhofsanlegers und der Hörnbrücke auszuführen. Der Grund liegt im erheblichen Platzbedarf beim Einbringen der neuen Spundwand. Dieser würde zu einem bauzeitlichen Teilrückbau des Bahnhofsanlegers und des Anschlussbereiches der Hörnbrücke an die Uferwand führen und damit erhebliche Kosten sowie betriebliche Einschränkungen verursachen. 

 

Die Instandsetzung erfolgt mittels vorgesetzter Stahlplatten. Dazu werden die Bleche mit einer he von ca. 3 m mittels T-Profilen an den Spundwandschlössern verschweißt und der Zwischenraum anschließend mit Beton verfüllt. Das Verfahren hat sich zur Verlängerung der Nutzungsdauer der Spundwand an der Kiellinie im Abschnitt zwischen Reventloubrücke und Wasserschutzpolizei bewährt, die 1995 ausgeführt worden ist. Eingesetzt werden ausschließlich Taucherunternehmen. Die durch die Instandsetzungsmaßnahme zu prognostizierende Verlängerung der Nutzungsdauer beträgt, wie oben bereits erwähnt, ca. 20 Jahre.

 

Die Ansicht wird durch die Instandsetzung kaum beeinträchtigt, da der vorhandene Stahlbetonholm bis knapp über die Wasserlinie geführt ist. Die vorgesetzten Stahlbleche befinden sich somit weitgehend unsichtbar im Unterwasserbereich.

 

 

3. Kosten und Bauzeit

 

Die auf der Grundlage einer Vorplanung ermittelten Kosten belaufen sich einschließlich der Nebenkosten auf 950.000 Euro. Die Mittel sind für den Haushalt 2017 unter der Investitionsnummer 5520020228 („Bollhörnkai Süd Spundwand/ Vorland Hörnbrücke“) angemeldet.

 

Im Nachtragshaushalt wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 850.000 Euro eingestellt, so dass die Ausschreibung in diesem Jahr vorbereitet und veröffentlicht werden kann. Die Leistungen sollen im Frühjahr 2017 vergeben werden. Die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme wird mit den betroffenen Anliegern (S.F.K. und Gastronomie- betriebe) im Rahmen der Vorbereitung der Maßnahme mit dem Ziel abgestimmt, die Beeinträchtigungen auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Die Ausführung wird voraussichtlich vier Monate in Anspruch nehmen. Geplant ist, im 3. Quartal 2017 mit den Arbeiten zu beginnen und sie bis zum Jahresende 2017 abzuschließen.

 

Der Ortsbeirat Mitte hat eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Dec 1, 2016 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Dec 13, 2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen